Krankenversicherung für angestellte Ärzte

Als Arzt hast du sicherlich einen ganz eigenen Blick auf die unterschiedlichen Krankenversicherungssysteme in Deutschland. Schließlich werden dir die Unterschiede täglich sehr greifbar vor Augen geführt. Nicht umsonst wird häufig von einer Zweiklassengesellschaft gesprochen.

Wenn du dich für die Private Krankenvollversicherung interessierst, dann drücke:

Krankenversicherung angestellte Ärzte GKV oder PKV

Inhaltsverzeichnis

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Während für manche Ärzte langfristig nur die private Krankenversicherung in Frage kommt, wollen andere Ärzte aus Prinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Die Argumente sind dabei vielfältig: “die Leistungen der GKV sind ausreichend” und “die Zweiklassengesellschaft soll nicht noch mehr gefördert werden” auf der einen Seite bis hin zu “ich möchte für mich die bestmögliche Absicherung” und “in der privaten Krankenversicherung kann ich so viel Geld sparen” auf der anderen Seite. In diesem Artikel wollen wir einen realistischen Blick auf das Thema Krankenversicherung für angestellte Ärzte werfen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vs. Private Krankenversicherung (PKV)

In Deutschland gibt es zwei grundsätzliche Krankenversicherungssysteme: die gesetzliche und die private Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet man zudem noch zwischen drei unterschiedlichen Personengruppen: 

    1. Pflichtversicherte: Angestellte mit Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 Euro jährlich), Azubis, Studenten unter 30, u. A. 
    2. Familienversicherte: Angehörige von GKV-Versicherten ohne oder mit geringem Einkommen können in der Familienversicherung kostenfrei mitversichert werden, z. B. Ehepartner und Kinder (auch während des Studiums/der Ausbildung)
    3. Freiwillige Versicherte: Angestellte mit Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, Selbstständige und Freiberufler und Beamte

Freiwillig Versicherte haben die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln oder weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Da beide Systeme ihre Vor- und Nachteile haben, sollte ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gut überlegt sein und nicht ohne vorherige Beratung durch eine unabhängige Stelle erfolgen. Dabei sollten unbedingt alle individuellen Wünsche bedacht werden – sowohl hinsichtlich der beruflichen als auch der privaten Lebensplanung.

Wann kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?

Um von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln, musst du als angestellter Arzt zunächst ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG genannt) nachweisen. Diese Grenze liegt für das Jahr 2025 bei 73.800 Euro und wird in der Regel jedes Jahr (nach oben hin) angepasst. Als niedergelassener, also selbstständiger Arzt entfällt diese Grenze und der Wechsel ist jederzeit möglich. 

Neben dem nötigen Einkommen brauchst du auch eine saubere Gesundheitshistorie. Wie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird auch beim Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung eine umfangreiche Risikoprüfung durchgeführt. Wir empfehlen daher unbedingt vorab eine anonyme Risikovoranfrage bei den für dich interessanten Anbietern zu platzieren.

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Wenn die private Kranken­voll­ver­sicherung nicht in Frage kommt…

… empfehlen wir, die gesetzliche Krankenversicherung durch entsprechende Zusatz-Krankenversicherungen aufzustocken. Mit sinnvoll gewählten Zusatzversicherungen kannst du ein ähnliches Leistungsniveau erreichen, wie es ein solider PKV-Tarif vorweisen kann. 

Du kannst wählen zwischen:

ambulante Zusatzversicherung: übernimmt zusätzliche Kosten, die ambulant entstehen, wie z.B. für alternative Behandlungsmethoden, Medikamente, Heilpraktiker oder Vorsorgeuntersuchungen
stationäre Zusatzversicherung: Mit einer stationären Zusatzversicherung erhält man Zugang zu besseren Krankenhausleistungen, wie z.B. einem Einzelzimmer und der Behandlung durch den Chefarzt.
Zahnzusatzversicherung: deckt Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und oft auch für professionelle Zahnreinigungen ab. Bei Kindern können hierüber auch die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen abgesichert werden.
Krankentagegeld: als gesetzlich Versicherter erhältst du im Anschluss an die (mindestens) sechswöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall das sogenannte Krankengeld. Dieses liegt mind. 10% unter deinem normalen Nettoeinkommen. Um diese Versorgungslücke zu schließen, kannst du ein Krankentagegeld versichern, welches du zusätzlich zum Krankengeld der GKV erhalten kannst.

 Vorsicht bei Angeboten wie einer Brillenzusatzversicherung. Dort zahlst du häufig mehr ein, als du an Leistung herausbekommen kannst.

Was ist günstiger - PKV oder GKV?

Ob die PKV oder die GKV günstiger ist, kommt auf einige unterschiedliche Umstände an. Zunächst sollten wir berücksichtigen, dass sich beide Systeme in der Berechnung ihrer Beiträge stark voneinander unterscheiden. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst du in Abhängigkeit von deinem Bruttoeinkommen. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 %. Darüber hinaus erheben alle gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag, den jede Kasse individuell festlegen kann. Der Satz schwankt zwischen 1 % – 3,5 % und liegt durchschnittlich bei 1,7 %. Darüber hinaus wird ein Beitragssatz für die Pflegeversicherung erhoben:
Personengruppe Beitragssatz seit 1. Juli 2023
Mitglied ohne Kinder <>4,00 % (Arbeitnehmenden-Anteil: 2,30 %)
Mitglied mit einem Kind 3,40 % (lebenslang) (Arbeitnehmenden-Anteil: 1,70 %)
Mitglied mit zwei Kindern 3,15 % (Arbeitnehmenden-Anteil: 1,45 %)
Mitglied mit drei Kindern 2,90 % (Arbeitnehmenden-Anteil: 1,20 %)
Mitglied mit vier Kindern 2,65 % (Arbeitnehmenden-Anteil: 0,95 %)
Mitglied mit fünf und mehr Kindern 2,40 % (Arbeitnehmenden-Anteil: 0,70 %)

(Quelle: GKV Spitzenverband 08/2024 – https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/pv_grundprinzipien/pflege_beitragssatz/beitragssatz.jsp)

Die Hälfte der Beitragssätze trägt dein Arbeitgeber. Der Arbeitnehmeranteil wird unmittelbar von deinem Bruttoeinkommen abgezogen und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil durch den Arbeitgeber an die Krankenversicherung gezahlt. 

Bei Einkommen oberhalb von 62.100 EUR (2024) greift die Beitragsbemessungsgrenze. Dadurch liegt der Höchstbeitrag zur GKV bei 843,53 EUR (2024). Inklusive Beitragssatz für die Pflegeversicherung zahlt man als kinderloser freiwillig GKV-Versicherter also maximal 1050,53 EUR monatlich. 

Deutlich unkomplizierter ist das Beitragssystem in der privaten Krankenversicherung. Hier kalkulieren die Versicherungen deinen persönlichen Beitrag anhand einiger Kriterien: 

Eintrittsalter: je jünger und gesünder, umso günstiger ist der Beitrag
Gesundheitszustand: ggf. werden Risikozuschläge für Vorerkrankungen erhoben
Umfang der Leistungen: Chefarzt und 1-Bett-Zimmer oder doch lieber Mehrbettzimmer? Die Wahl der Leistungen beeinflusst den Beitrag.
Alterungsrückstellungen: Ein heute billiger Preis trotz umfangreicher Leistung ist ein Hinweis darauf, dass der Anbieter (vorsichtig gesagt) sehr optimistisch kalkuliert. Es gilt: Niemand kann zaubern. Heute zu niedrige Beiträge führen, umso mehr, zu großen Beitragserhöhungen in der Zukunft. 
Selbstbeteiligung: wenn du bereit bist, Krankenhauskosten bis zu einer gewissen Höhe selbst zu tragen, verringert sich dein monatlicher Beitrag
Berufsrisiko: Stichwort Sondertarife für Ärzte 
Krankentagegeld: In der PKV erhält man keine Krankengeldleistungen, wie es in der GKV üblich ist. In der PKV kann aber ein individueller Krankentagegeldsatz vereinbart werden. Je höher dieser Tagessatz liegt, desto höher der monatliche Beitrag.

Die Berechnung der PKV-Beiträge ist also komplex und äußerst individuell gestaltet. Es ist wichtig, diese Faktoren sorgfältig zu berücksichtigen und sich umfassend beraten zu lassen. 

Wichtig ist auch, dass die private Krankenversicherung kein Geldsparprogramm ist. Viele PKV-Anbieter locken mit Tarifen ab 200 – 300 EUR monatlich. Hier mangelt es aber häufig auch an den Leistungen, der Geschwindigkeit der Schadenbearbeitung oder an anderen Stellen. Ein Wechsel in die PKV aus reinen Kostengründen ist auf keinen Fall die richtige Entscheidung.

Lasse dich unbedingt vorab ausführlich und vor allem unabhängig beraten. Insbesondere beim Thema Familienplanung kann die PKV an einigen Stellen bisher nicht mit der GKV mithalten (z. B. kein Anspruch auf Mutterschutzleistungen, keine kostenfreie Familienversicherung während der Elternzeit und fürs Kind etc.). 

Optionstarif & Anwartschaft für junge Leute

Wenn du dir einen späteren Wechsel in die private Krankenversicherung offen halten möchtest, dann empfehlen wir dir unbedingt den Abschluss eines Optionstarifs. Vorteil hier: Du sicherst dir deinen aktuellen Gesundheitszustand und kannst zur gegebenen Zeit unkompliziert und ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV wechseln. Für Medizinstudenten gibt es hier Sonderaktionen einiger Anbieter (z. B. Hallesche, Barmenia, Allianz, …) die diesen Optionstarif mit verkürzten Gesundheitsprüfung anbieten. 

Eine Anwartschaft kommt dann in Frage, wenn du bisher (z. B. über deine Eltern) privat versichert warst, aber zum Berufsstart nicht unmittelbar in der PKV bleiben kannst, weil dein Einkommen noch zu gering ist. Die Anwartschaft ermöglicht es dann, beim Überschreiten der JAEG ohne erneute Gesundheitsprüfung in den ursprünglichen Tarif zurückzukehren. Da du in keinen anderen Tarif wechseln kannst, solltest du vor der Anwartschaft überlegen, ob die Leistungen dem entsprechen, was dir zukünftig wichtig ist. Bedenke dabei auch, dass es bei einigen Anbieter spezielle Arzt-Tarife gibt, auf die du bei einer Anwartschaft ggfs. nicht zurückgreifen kannst.

Auslandsreisekrankenversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erstrecken sich in erster Linie auf Behandlungen in Deutschland. Im europäischen Ausland kannst du dich ebenfalls behandeln lassen, trägst aber in der Regel einen nicht zu vernachlässigenden Eigenanteil an den Behandlungskosten. Im außereuropäischen Ausland hast du keinerlei Anspruch auf Leistungen aus deiner gesetzlichen Krankenversicherung. 

Wenn du also im Ausland unterwegs bist – und zwar unabhängig davon, wo und wie lange, solltest du dich mit einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung absichern. Diese trägt sämtliche Behandlungskosten, wenn du im Ausland medizinische Hilfe benötigst. Auch Bergungskosten, Rücktransportkosten und Überführungskosten sind in einer solchen Versicherung abgedeckt. 

Je nach länge deiner Reise gibt es unterschiedliche Angebote: Jahrespolicen für bis zu 3 Monate, Einzelpolicen für eine bestimmte Reise oder auch Langzeitpolicen, wenn du längerfristig ins Ausland gehen solltest. 

Für die Absicherung der Famulatur, des praktischn Jahres (PJ) oder Auslandsaufenthalte im Rahmen der Weiterbildung gibt es außerdem Sonderkonzepte zu vergünstigten Konditionen – häufig in Kombination mit einem Optionstarif auf eine private Krankenvollversicherung.

Fazit

Ob du als Arzt gesetzlich oder privat krankenversichert sein solltest, ist eine sehr individuelle Frage, die du unbedingt mit einem Fachmann besprechen solltest. Beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile und unterliegen einem komplett verschiedenen Beitragssystem. Ein Wechsel rein aus Kostengründen ist häufig der falsche Ansatz. Bedenke, dass es in der GKV eine strenge Gesundheitsprüfung gibt und der Wechsel dadurch gar nicht so leicht ist. Die gesetzliche Krankenversicherung kannst du gut durch private Zusatzversicherungen nach deinen persönlichen Wünschen ergänzen und so einen ähnlich guten Versicherungsschutz erreichen, wie in der PKV.

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