Wer als Arzt krank wird und nicht arbeiten kann, verliert schnell erhebliche Einnahmen – ob als Angestellter ohne Lohnfortzahlung nach der 6. Woche oder als niedergelassener Praxisinhaber, dessen Umsatz trotz laufender Kosten wegbricht. Die Krankentagegeldversicherung (KTG) schließt genau diese Lücke. Dieser Artikel erklärt, worauf Ärzte bei der Wahl des richtigen Tarifs achten müssen, welche Anbieter besonders empfehlenswert sind und welche Besonderheiten für Praxisinhaber gelten.
Das Wichtigste auf einen Blick
💡 Tipp: Weiter unten finden Sie unseren interaktiven KTG-Rechner, mit dem Sie Ihren persönlichen Bedarf spielerisch ermitteln können.
Die Krankentagegeldversicherung zahlt einen vertraglich vereinbarten Tagessatz, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig sind. Die Leistung beginnt nach einer sogenannten Karenzzeit – einer Wartezeit, die Sie selbst tragen.
Typische Karenzzeitvarianten für Ärzte:
| Karenzzeit | Leistungsbeginn | Typische Zielgruppe | Beitrag (ca.)* |
|---|---|---|---|
| 7 Tage | Ab Tag 8 | Selbstständige mit kurzem Puffer | ~35–50 €/Monat |
| 14 Tage | Ab Tag 15 | Selbstständige mit Rücklagen | ~25–35 €/Monat |
| 21 Tage | Ab Tag 22 | Selbstständige mit größerem Puffer | ~18–25 €/Monat |
| 42 Tage | Ab Tag 43 | Angestellte Ärzte (nach Lohnfortzahlung) | ~10–20 €/Monat |
*Richtwerte für 50 €/Tag, Arzt, 30 Jahre. Stand Juli 2026.
Wann beginnt die Leistung? Karenzzeit im Überblick
Empfehlung: Angestellte Ärzte wählen Karenzzeit ab Tag 43. Selbstständige Ärzte ab Tag 8 oder 15.
Je kürzer die Karenzzeit, desto höher der Beitrag. Für angestellte Ärzte mit Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (in der Regel 6 Wochen = 42 Tage) ist eine Karenzzeit ab dem 43. Tag oft sinnvoll und kostengünstig.
Wer gesetzlich versichert ist, hat grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld – aber mit erheblichen Einschränkungen, die für Ärzte besonders relevant sind.
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Wer privat vollversichert ist, erhält von seiner PKV keine Lohnfortzahlung – die PKV erstattet nur Behandlungskosten. Das Krankentagegeld muss daher separat abgesichert werden.
Als angestellter Arzt erhalten Sie vom Arbeitgeber in der Regel 6 Wochen Lohnfortzahlung. Danach greift das Krankentagegeld. Empfehlenswert ist daher ein Tarif mit Karenzzeit ab dem 43. Tag. Die Höhe sollte das Nettoeinkommen abdecken – bei PKV-Versicherten dürfen zusätzlich die Beiträge zur PKV und zur Rentenversicherung einbezogen werden.
Beispiel: Assistenzarzt, Bruttogehalt 7.500 €/Monat → Netto ca. 4.500 € → KTG-Bedarf ca. 150 €/Tag (4.500 € ÷ 30) – das entspricht eher einer Minimaldeckung, weil alleine knapp 1.400 EUR/Monat anfallen würden, wenn weiter ins Ärztliche Versorgungswerk eingezahlt werden soll. Dieser Betrag ist normalerweise bereits in der Differenz zwischen Brutto und Netto enthalten.
Niedergelassene Ärzte haben keine Lohnfortzahlung. Hier empfiehlt sich eine kurze Karenzzeit (z. B. ab dem 8. oder 15. Tag), um den Einkommensausfall schnell abzufedern. Die Höhe richtet sich nach dem Gewinn (nicht dem Umsatz) der Praxis – mit wichtigen Ausnahmen bei bestimmten Anbietern (siehe unten).
Wichtig: Bei PKV-Versicherten kann das KTG beim gleichen oder einem anderen Versicherer abgeschlossen werden. Beide Varianten sind möglich.
Hier kannst du ausrechnen, wie viel Krankentagegeld nötig ist, ob eine Lücke vorhanden ist und wenn eine vorhanden ist, wie groß oder klein sie ist.
Hier gibt es ausführliche Erläuterungen zum Krankentagegeldrechner.
Finde in 3 Schritten heraus, wie groß deine Einkommenslücke bei längerer Krankheit wirklich ist.
Das Gehalt, das monatlich auf deinem Konto eingeht.
Dein Anteil nach Abzug des Arbeitgeberzuschusses.
Der Tagessatz aus deinem PKV-Vertrag.
Der Tagessatz laut deiner Police.
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Gesetzlich versicherte Ärzte können das GKV-Krankengeld durch eine private Krankentagegeld-Zusatzversicherung aufstocken. Das ist besonders sinnvoll, wenn:
Hier ein Berechnungsbeispiel für eine Minimalabsicherung – ohne dass die Beiträge zum Versorgungswerk einbezogen sind.
| Position | Betrag / Monat |
|---|---|
| Bruttogehalt Oberarzt | 11.000 € |
| Nettoeinkommen (Ziel-Absicherung) | ~6.500 € |
| GKV-Krankengeld (max. 2026) | ~4.068,90 € |
| ⚠️ Ungedeckte Lücke | ~ € ≈ 81 €/Tag |
| Empfohlenes privates Krankentagegeld | 81 €/Tag ab Tag 43 |
Das GKV-Krankengeld ist auf 70 % der Beitragsbemessungsgrenze (2025: 5.512,50 €/Monat) begrenzt. Beispiel: Oberarzt, Bruttogehalt 8.000 €/Monat.
Diese Lücke von rund 2400 €/Monat (≈ 80 €/Tag) sollte durch eine private KTG-Zusatzversicherung geschlossen werden.
Hinweis: Das private Krankentagegeld darf zusammen mit dem GKV-Krankengeld das Nettoeinkommen nicht übersteigen. Eine Überversicherung ist nicht möglich – der Versicherer kürzt im Leistungsfall.
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(Hier wird später der KTG-Rechner als Widget eingebettet – Platzhalter lassen.)
Die richtige KTG-Höhe hängt von Ihrer Situation ab:
Faustregel: Nettoeinkommen ÷ 30 = benötigter Tagessatz
Bei PKV-Versicherten dürfen zusätzlich die monatlichen PKV-Beiträge und der Rentenversicherungsbeitrag einbezogen werden, da diese im Krankheitsfall weiterlaufen.
Hier ist die Berechnung komplexer:
Standardregel: KTG darf den Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) nicht übersteigen.
Ausnahme bei Spezialanbietern: AXA, Barmenia, Hallesche und Inter erlauben die Absicherung bis zu 80 % des Praxisumsatzes – das ist für Praxisinhaber ein erheblicher Vorteil, da laufende Praxiskosten (Personal, Miete, Geräte) auch bei Krankheit weiterlaufen.
Praxisbeispiel: Eine Hausarztpraxis hat einen Monatsumsatz von 30.000 €, Betriebskosten von 18.000 € und einen Gewinn von 12.000 €. Nach Standardregel wäre das KTG auf 400 €/Tag begrenzt. Bei Anbietern mit Umsatzregelung wären bis zu 800 €/Tag (80 % von 30.000 € ÷ 30) versicherbar – ein Unterschied von 12.000 € pro Monat im Leistungsfall.
Wenn ein Praxisinhaber krank wird, laufen die Fixkosten der Praxis weiter: Miete, Personalkosten, Leasingraten für Geräte, Kredite. Diese Kosten werden aus dem Umsatz bezahlt – nicht aus dem Gewinn. Wer nur seinen Gewinn absichert, muss im Krankheitsfall trotzdem die Praxiskosten aus eigener Tasche zahlen.
Lösung: Anbieter wie AXA, Barmenia, Hallesche und Inter ermöglichen die Absicherung bis zu 80 % des Bruttoumsatzes der Praxis. Das deckt sowohl den persönlichen Einkommensausfall als auch die laufenden Praxiskosten ab.
| Anbieter | Tarif | Max. Tagessatz | Berechnungsbasis | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| Allianz | KTGA 42-U | 600 € | Nettoeinkommen | Niederlassungsoption |
| AXA / DÄV | KTM07W | 600 € | Nettoeinkommen / 80 % Umsatz | Garantieerklärung BU |
| Barmenia | TM42+ | 750 € | Nettoeinkommen / 80 % Umsatz | VerSiPro-Programm |
| Hallesche | MKT.43 | 800 € | 80 % Praxisumsatz | Nur mit Hallesche-PKV / GKV |
| Inter | KTMA 6 | 600 € | Nettoeinkommen / 80 % Umsatz | Kinderkrankentagegeld |
| Signal Iduna | ESP-E 43 | 210 € | Nettoeinkommen | Nur Arbeitnehmer + SI-PKV |
Quelle: Eigene Analyse, Versicherungsbedingungen der Anbieter. Stand Juli 2026.
Maximaler Tagessatz im Vergleich (freiberufliche Ärzte)
Quelle: Eigene Analyse, Versicherungsbedingungen der Anbieter. Stand Juli 2026.
| Merkmal | Allianz | AXA/DÄV | Barmenia | Hallesche | Inter | Signal Iduna |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Max. Tagessatz (freiberufl. Arzt) | 600 € | 600 € | 750 € | 800 € | 600 € | 210 € |
| Umsatzbasis (80 % Praxisumsatz) | ✗ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✗ |
| Kinderkrankentagegeld | ✗ | ✗ | ✗ | ✗ | ✓ | ✓ |
| Nahtloser KTG-BU-Übergang | ✓ | ✓ | ✓ | ✗ | ✓ | ✓ |
| Verzicht auf KTG-Rückforderung | ✓ | ✓ | ✓ | ✗ | ✓ | ✗ |
| Niederlassungsoption (ohne GKP) | ✓ | ✗ | ✗ | ✓ | ✓ | ✗ |
| Kombinierbar mit anderer PKV | ✓ | ✓ | ✓ | ✗ | ✓ | Eingeschr. |
| Leistung bei Kur/Reha | ✓ | Nur Reha | ✓ | Nur Reha | Nur stat. | ✓ |
✓ = vorhanden · ✗ = nicht vorhanden · Eingeschr. = eingeschränkt. Stand Juli 2026.
Die Allianz bietet mit dem Tarif KTGA 42-U einen bewährten Ärzte-Tarif. Besonderheit: Bei gleichzeitig bestehender BU-Versicherung bei der Allianz Leben gibt es eine Garantieerklärung für den nahtlosen Übergang – die Allianz stellt sicher, dass keine Leistungslücke zwischen KTG-Ende und BU-Beginn entsteht.
Stärken:
Für wen geeignet: Angestellte und selbstständige Ärzte, die KTG und BU bei einem Anbieter bündeln möchten.
Die AXA (oft über die Deutsche Ärzte Finanz) ist einer der wenigen Anbieter, bei denen bis zu 80 % des Praxisumsatzes als Berechnungsgrundlage herangezogen werden können. Das ist für Praxisinhaber mit hohen Fixkosten ein entscheidender Vorteil.
Stärken:
Für wen geeignet: Praxisinhaber mit hohem Umsatz und laufenden Fixkosten.
Die Barmenia bietet mit dem TM42+ einen der leistungsstärksten Ärzte-Tarife am Markt. Mit einem maximalen Tagessatz von 750 € und der Möglichkeit, bis zu 80 % des Bruttoumsatzes zu versichern, ist die Barmenia besonders für Praxisinhaber mit hohem Umsatz interessant.
Stärken:
Für wen geeignet: Praxisinhaber mit hohem Umsatz, die maximale Absicherung und einen komfortablen BU-Übergang wünschen.
Die Hallesche (Teil der Signal Iduna Gruppe) bietet mit dem MKT.43 den höchsten maximalen Tagessatz im Vergleich: 800 €. Besonderheit: Als einziger Anbieter im Vergleich kann hier das Nettoeinkommen auf Basis von 80 % des Praxisumsatzerlöses berechnet werden – auch für Berufsausübungsgemeinschaften (nach vertraglich festgelegtem Anteil).
Stärken:
Einschränkung: Nur in Verbindung mit Hallesche-Vollversicherung oder GKV abschließbar. Kein Abschluss mit anderer PKV möglich.
Für wen geeignet: Ärzte, die bereits bei der Hallesche vollversichert sind oder die Hallesche als PKV-Anbieter wählen.
Die Inter Krankenversicherung bietet mit dem KTMA 6 einen Tarif mit mehreren Alleinstellungsmerkmalen, der besonders für Familien und Praxisinhaber interessant ist.
Stärken:
Für wen geeignet: Familien mit Kindern, Praxisinhaber mit hohem Umsatz, Ärzte die KTG und BU bei einem Anbieter bündeln möchten.
Die Signal Iduna bietet mit dem ESP-E 43 einen soliden Tarif für angestellte Ärzte. Auch hier gibt es ein Kinderkrankentagegeld – allerdings nur für Arbeitnehmer mit festem Anstellungsverhältnis und gleichzeitiger PKV-Vollversicherung bei der Signal Iduna.
Stärken:
Einschränkung: Nur für Arbeitnehmer mit Vollversicherung bei der Signal Iduna; max. 210 €/Tag; Rückforderungsanspruch bei BU besteht.
Für wen geeignet: Angestellte Ärzte mit Signal Iduna PKV und Kindern.
Ein oft übersehenes Thema: Was passiert, wenn nicht Sie krank sind, sondern Ihr Kind?
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Kinderkrankengeld (§ 45 SGB V): 70 % des Bruttoeinkommens, max. 10 Arbeitstage je Kind und Elternteil pro Jahr (Alleinerziehende: 20 Tage). Seit der Corona-Pandemie wurden diese Regelungen mehrfach angepasst.
PKV-Versicherte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Wenn das Kind krank ist und Sie zu Hause bleiben müssen, erhalten Sie in der Regel keine Leistung – weder von der PKV noch von einer Standard-KTG-Versicherung.
| Anbieter | Tarif | Leistung | Max. Tage | Voraussetzung |
|---|---|---|---|---|
| Inter | KTMA 6 | Kinderkrankentagegeld bei Erkrankung Kind bis 11 Jahre | 10 AT/Kind max. 25 AT gesamt (Alleinerziehende: 50 AT) |
Kind und Elternteil bei Inter vollversichert |
| Signal Iduna | ESP-E 43 | Kinderkrankentagegeld | Details auf Anfrage | Arbeitnehmer + SI-Vollversicherung |
| Allianz, AXA, Barmenia, Hallesche |
– | Kein Kinderkrankentagegeld vorgesehen | ||
AT = Arbeitstage. Stand Juli 2026.
Tipp für Familien: Wenn Sie PKV-versichert sind und Kinder haben, sollten Sie gezielt nach Anbietern mit Kinderkrankentagegeld fragen. Das kann im Leistungsfall mehrere Tausend Euro ausmachen.
Eine der kritischsten Schnittstellen in der Absicherung: Was passiert, wenn aus einer langen Krankheit eine Berufsunfähigkeit wird?
Nach den Musterbedingungen (MB/KT 2009) endet das KTG-Versicherungsverhältnis mit Eintritt der Berufsunfähigkeit (mehr als 50 % Erwerbsunfähigkeit im bisherigen Beruf). Wenn die BU-Rente aber noch nicht bewilligt ist, entsteht eine Leistungslücke.
| Anbieter | Regelung bei BU | KTG endet spätestens | Rückforderung |
|---|---|---|---|
| Allianz | Garantieerklärung: Nahtloser Übergang (bei Allianz-BU) | 6 Monate | ✓ Nein |
| AXA | Garantieerklärung: Nahtloser Übergang (bei AXA-BU) | 6 Monate | ✓ Nein |
| Barmenia | VerSiPro: Nahtloser Übergang, keine Anrechnung | 6 Monate | ✓ Nein |
| Inter ⭐ | Vorbehaltsleistung; Verzicht auf Rückforderung | 6 Monate | ✓ Nein (bis 6 Mon.) |
| Signal Iduna | Nahtloser Übergang (bei SI-BU) | 3 Monate | ✗ Ja |
| Hallesche | Kein vertraglich geregelter nahtloser Übergang | 3 Monate | – |
Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die aktuellen Versicherungsbedingungen.
Was passiert wann? KTG und BU im Zeitverlauf
Stand Juli 2026. Individuelle Vertragsgestaltung kann abweichen.
Empfehlung: Wenn Sie KTG und BU beim gleichen Anbieter abschließen, profitieren Sie in der Regel von besseren Übergangsregelungen. Die Inter ist besonders attraktiv, da sie explizit auf Rückforderungsansprüche für bis zu 6 Monate verzichtet.
Mehr zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte lesen Sie in unserem ausführlichen BU-Ratgeber für Ärzte.
Ja – es ist grundsätzlich möglich, Krankentagegeldverträge bei mehreren verschiedenen Anbietern gleichzeitig zu halten. Das kann sinnvoll sein, wenn:
Die Summe aller KTG-Leistungen darf das Nettoeinkommen (bzw. den Gewinn/Umsatz bei Selbstständigen) nicht übersteigen. Im Leistungsfall werden alle Leistungen zusammengerechnet und ggf. anteilig gekürzt.
Ein niedergelassener Arzt mit 400 €/Tag Nettoeinkommen schließt ab:
Im Leistungsfall erhält er:
Diese Kombination ist zulässig und kann sinnvoll sein.
Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 70 % der Beitragsbemessungsgrenze. Das Krankentagegeld ist eine private Versicherungsleistung, die individuell vereinbart wird und keine Deckelung kennt.
So früh wie möglich – idealerweise noch im Studium oder als junger Assistenzarzt. Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger der Beitrag und desto geringer das Risiko von Ausschlüssen durch Vorerkrankungen.
Ja – bei AXA, Barmenia, Hallesche und Inter können bis zu 80 % des Praxisumsatzes als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Das ist besonders wichtig, da laufende Praxiskosten auch bei Krankheit weiterlaufen.
Das KTG endet grundsätzlich mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Mehrere Anbieter (Allianz, AXA, Barmenia, Inter) bieten jedoch Übergangsregelungen, die eine Leistungslücke zwischen KTG-Ende und BU-Rentenbeginn verhindern. Die Inter verzichtet dabei sogar auf Rückforderungsansprüche für bis zu 6 Monate.
Für PKV-Versicherte bieten Inter und Signal Iduna ein Kinderkrankentagegeld an. Voraussetzung ist in der Regel, dass Kind und Elternteil beim gleichen Anbieter vollversichert sind.
Ja, das ist möglich. Die Gesamtleistung darf jedoch das Nettoeinkommen nicht übersteigen. Eine Kombination verschiedener Karenzzeitvarianten kann sinnvoll sein.
Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert und basiert auf den aktuellen Versicherungsbedingungen der genannten Anbieter (Stand: Juli 2026). Da sich Tarife und Bedingungen ändern können, empfehlen wir eine individuelle Beratung. Als unabhängiger Versicherungsmakler für Ärzte beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich.