Krankentagegeldversicherung für Ärzte: Der vollständige Ratgeber

Wer als Arzt krank wird und nicht arbeiten kann, verliert schnell erhebliche Einnahmen – ob als Angestellter ohne Lohnfortzahlung nach der 6. Woche oder als niedergelassener Praxisinhaber, dessen Umsatz trotz laufender Kosten wegbricht. Die Krankentagegeldversicherung (KTG) schließt genau diese Lücke. Dieser Artikel erklärt, worauf Ärzte bei der Wahl des richtigen Tarifs achten müssen, welche Anbieter besonders empfehlenswert sind und welche Besonderheiten für Praxisinhaber gelten.

Stethoskop, Teetasse, Decke und neutraler Umschlag auf hellem Tisch – Krankentagegeldversicherung für Ärzte.

Das Wichtigste auf einen Blick

💡 Tipp: Weiter unten finden Sie unseren interaktiven KTG-Rechner, mit dem Sie Ihren persönlichen Bedarf spielerisch ermitteln können.

Was ist eine Krankentagegeldversicherung?

Die Krankentagegeldversicherung zahlt einen vertraglich vereinbarten Tagessatz, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig sind. Die Leistung beginnt nach einer sogenannten Karenzzeit – einer Wartezeit, die Sie selbst tragen.

Typische Karenzzeitvarianten für Ärzte:

Karenzzeit Leistungsbeginn Typische Zielgruppe Beitrag (ca.)*
7 TageAb Tag 8Selbstständige mit kurzem Puffer~35–50 €/Monat
14 TageAb Tag 15Selbstständige mit Rücklagen~25–35 €/Monat
21 TageAb Tag 22Selbstständige mit größerem Puffer~18–25 €/Monat
42 TageAb Tag 43Angestellte Ärzte (nach Lohnfortzahlung)~10–20 €/Monat

*Richtwerte für 50 €/Tag, Arzt, 30 Jahre. Stand Juli 2026.

Wann beginnt die Leistung? Karenzzeit im Überblick

Ab Tag 8
Selbstständig, kurz
7 Tage
KTG zahlt ab Tag 8
~35–50 €/Mo.
Ab Tag 15
Selbstständig, mittel
14 Tage
KTG zahlt ab Tag 15
~25–35 €/Mo.
Ab Tag 22
Selbstständig, lang
21 Tage
KTG zahlt ab Tag 22
~18–25 €/Mo.
Ab Tag 43
Angestellt (Lohnfortz.)
42 Tage Lohnfortzahlung AG
KTG ab Tag 43
~10–20 €/Mo.

Empfehlung: Angestellte Ärzte wählen Karenzzeit ab Tag 43. Selbstständige Ärzte ab Tag 8 oder 15.

Je kürzer die Karenzzeit, desto höher der Beitrag. Für angestellte Ärzte mit Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (in der Regel 6 Wochen = 42 Tage) ist eine Karenzzeit ab dem 43. Tag oft sinnvoll und kostengünstig.

GKV-Krankengeld vs. private Krankentagegeldversicherung

Wer gesetzlich versichert ist, hat grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld – aber mit erheblichen Einschränkungen, die für Ärzte besonders relevant sind.

🏥 GKV-Krankengeld

  • Automatisch enthalten, kein Extravertrag
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Familienangehörige beitragsfrei mitversichert
  • Kinderkrankengeld (§ 45 SGB V)
  • Gedeckelt: max. ~135,63 €/Tag (2026)
  • Kein Krankengeld für Selbstständige
  • Lückenlose AU-Bescheinigungen nötig
  • Erst ab 43. Tag (nach Lohnfortzahlung)

🔵 Private Krankentagegeldversicherung

  • Individuell wählbare Höhe – keine Deckelung
  • Für Selbstständige & Praxisinhaber geeignet
  • Bis 80 % Praxisumsatz versicherbar (Spezialanbieter)
  • Kinderkrankentagegeld bei Inter & Signal Iduna
  • Gesundheitsprüfung erforderlich
  • Beitragsanpassungen möglich
  • Endet bei Berufsunfähigkeit
  • Keine Überversicherung möglich

Vorteile des GKV-Krankengelds

Nachteile des GKV-Krankengelds

  • Gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze: Das GKV-Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 70 % der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 €/Monat → max. ca. 135 €/Tag). Wer mehr verdient, hat eine Lücke.
  • Kein Krankengeld für Selbstständige: Niedergelassene Ärzte sind in der GKV ohne Krankengeldanspruch, sofern sie nicht den Wahltarif Krankengeld gewählt haben. Wer es hinzuversichert, erhält gegen Mehrbeitrag einen Schutz ab einem Tag nach 6 Wochen Krankheit. Allerdings nur in Höhe des gesetzlichen Maximums, was schon für angestellte Ärzte deutlich zu wenig ist. Der oben aufgeführte Vorteil „keine Gesundheitsprüfung“ gilt auch für Selbstständige. 
  • Lückenlose AU-Bescheinigungen erforderlich – eine Unterbrechung kann den Anspruch gefährden
  • Kein Schutz für Praxiskosten: Laufende Fixkosten der Praxis sind nicht abgedeckt

Vorteile der privaten Krankentagegeldversicherung

  • Individuell wählbare Höhe – angepasst an tatsächliches Einkommen
  • Für Selbstständige und Praxisinhaber unverzichtbar
  • Spezielle Ärzte-Tarife mit bis zu 80 % des Praxisumsatzes versicherbar (AXA, Barmenia, Hallesche, Inter)
  • Kinderkrankentagegeld bei Inter und Signal Iduna
  • Keine Deckelung durch Beitragsbemessungsgrenze

Nachteile der privaten Krankentagegeldversicherung

  • Gesundheitsprüfung beim Abschluss erforderlich
  • Beitragsanpassungen möglich
  • Begrenzung regelmäßig Gewinn/Umsatz) – keine Überversicherung möglich
  • Kein Anspruch bei Berufsunfähigkeit (Vertrag endet i. d. R. mit BU-Eintritt)

Ihre Frage ist unbeantwortet geblieben? Nehmen Sie jetzt unkompliziert mit uns Kontakt auf.

KTG als Ergänzung zur PKV-Vollversicherung

Wer privat vollversichert ist, erhält von seiner PKV keine Lohnfortzahlung – die PKV erstattet nur Behandlungskosten. Das Krankentagegeld muss daher separat abgesichert werden.

Für angestellte Ärzte mit PKV

Als angestellter Arzt erhalten Sie vom Arbeitgeber in der Regel 6 Wochen Lohnfortzahlung. Danach greift das Krankentagegeld. Empfehlenswert ist daher ein Tarif mit Karenzzeit ab dem 43. Tag. Die Höhe sollte das Nettoeinkommen abdecken – bei PKV-Versicherten dürfen zusätzlich die Beiträge zur PKV und zur Rentenversicherung einbezogen werden.

Beispiel: Assistenzarzt, Bruttogehalt 7.500 €/Monat → Netto ca. 4.500 € → KTG-Bedarf ca. 150 €/Tag (4.500 € ÷ 30) – das entspricht eher einer Minimaldeckung, weil alleine knapp 1.400 EUR/Monat anfallen würden, wenn weiter ins Ärztliche Versorgungswerk eingezahlt werden soll. Dieser Betrag ist normalerweise bereits in der Differenz zwischen Brutto und Netto enthalten. 

Für selbstständige Ärzte mit PKV

Niedergelassene Ärzte haben keine Lohnfortzahlung. Hier empfiehlt sich eine kurze Karenzzeit (z. B. ab dem 8. oder 15. Tag), um den Einkommensausfall schnell abzufedern. Die Höhe richtet sich nach dem Gewinn (nicht dem Umsatz) der Praxis – mit wichtigen Ausnahmen bei bestimmten Anbietern (siehe unten).

Wichtig: Bei PKV-Versicherten kann das KTG beim gleichen oder einem anderen Versicherer abgeschlossen werden. Beide Varianten sind möglich.

Bedarfsrechner Krankentagegeld

Hier kannst du ausrechnen, wie viel Krankentagegeld nötig ist, ob eine Lücke vorhanden ist und wenn eine vorhanden ist, wie groß oder klein sie ist. 

Hier gibt es ausführliche Erläuterungen zum Krankentagegeldrechner

Krankentagegeld-Bedarfsrechner

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Das Gehalt, das monatlich auf deinem Konto eingeht.

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KTG als Zusatzversicherung zur GKV

Gesetzlich versicherte Ärzte können das GKV-Krankengeld durch eine private Krankentagegeld-Zusatzversicherung aufstocken. Das ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt
  • Sie als angestellter Arzt nach der 6-wöchigen Lohnfortzahlung eine Lücke zwischen GKV-Krankengeld und tatsächlichem Nettoeinkommen haben
  • Sie in Teilzeit arbeiten und das GKV-Krankengeld besonders niedrig ausfällt

Berechnung der Lücke: Beispiel Oberarzt

Hier ein Berechnungsbeispiel für eine Minimalabsicherung – ohne dass die Beiträge zum Versorgungswerk einbezogen sind. 

Position Betrag / Monat
Bruttogehalt Oberarzt11.000 €
Nettoeinkommen (Ziel-Absicherung)~6.500 €
GKV-Krankengeld (max. 2026)~4.068,90 €
⚠️ Ungedeckte Lücke~ € ≈ 81 €/Tag
Empfohlenes privates Krankentagegeld81 €/Tag ab Tag 43
💼 Nettoeinkommen (Ziel-Absicherung)~6.500 €/Monat
🏥 GKV-Krankengeld (max. 2026)~4.068,90 €/Monat
⚠️ Ungedeckte Lücke~2.431,10 € ≈ 81 €/Tag
🛡️ Privates Krankentagegeld schließt die Lücke81 €/Tag ab Tag 43

Das GKV-Krankengeld ist auf 70 % der Beitragsbemessungsgrenze (2025: 5.512,50 €/Monat) begrenzt. Beispiel: Oberarzt, Bruttogehalt 8.000 €/Monat.

Diese Lücke von rund 2400 €/Monat (≈ 80 €/Tag) sollte durch eine private KTG-Zusatzversicherung geschlossen werden.

Hinweis: Das private Krankentagegeld darf zusammen mit dem GKV-Krankengeld das Nettoeinkommen nicht übersteigen. Eine Überversicherung ist nicht möglich – der Versicherer kürzt im Leistungsfall.

Telefonisch, persönlich oder online für dich da

Alternativ und zeitsparend ist die Online-Terminvereinbarung für eine Video-Beratung, ein Telefonat (wir rufen dich zu einer gewünschten Zeit an) oder vor Ort in Freiburg direkt hier auf dieser Seite:

Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?

(Hier wird später der KTG-Rechner als Widget eingebettet – Platzhalter lassen.)

Die richtige KTG-Höhe hängt von Ihrer Situation ab:

Für angestellte Ärzte

Faustregel: Nettoeinkommen ÷ 30 = benötigter Tagessatz

Bei PKV-Versicherten dürfen zusätzlich die monatlichen PKV-Beiträge und der Rentenversicherungsbeitrag einbezogen werden, da diese im Krankheitsfall weiterlaufen.

Für niedergelassene Ärzte / Praxisinhaber

Hier ist die Berechnung komplexer:

Standardregel: KTG darf den Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) nicht übersteigen.

Ausnahme bei Spezialanbietern: AXA, Barmenia, Hallesche und Inter erlauben die Absicherung bis zu 80 % des Praxisumsatzes – das ist für Praxisinhaber ein erheblicher Vorteil, da laufende Praxiskosten (Personal, Miete, Geräte) auch bei Krankheit weiterlaufen.

Praxisbeispiel: Eine Hausarztpraxis hat einen Monatsumsatz von 30.000 €, Betriebskosten von 18.000 € und einen Gewinn von 12.000 €. Nach Standardregel wäre das KTG auf 400 €/Tag begrenzt. Bei Anbietern mit Umsatzregelung wären bis zu 800 €/Tag (80 % von 30.000 € ÷ 30) versicherbar – ein Unterschied von 12.000 € pro Monat im Leistungsfall.

Besonderheiten für niedergelassene Ärzte und Praxisinhaber

Das Umsatz-Problem: Warum der Gewinn allein nicht reicht

Wenn ein Praxisinhaber krank wird, laufen die Fixkosten der Praxis weiter: Miete, Personalkosten, Leasingraten für Geräte, Kredite. Diese Kosten werden aus dem Umsatz bezahlt – nicht aus dem Gewinn. Wer nur seinen Gewinn absichert, muss im Krankheitsfall trotzdem die Praxiskosten aus eigener Tasche zahlen.

Lösung: Anbieter wie AXA, Barmenia, Hallesche und Inter ermöglichen die Absicherung bis zu 80 % des Bruttoumsatzes der Praxis. Das deckt sowohl den persönlichen Einkommensausfall als auch die laufenden Praxiskosten ab.

Maximale Tagessätze für Ärzte im Überblick

Anbieter Tarif Max. Tagessatz Berechnungsbasis Besonderheit
AllianzKTGA 42-U600 €NettoeinkommenNiederlassungsoption
AXA / DÄVKTM07W600 €Nettoeinkommen / 80 % UmsatzGarantieerklärung BU
BarmeniaTM42+750 €Nettoeinkommen / 80 % UmsatzVerSiPro-Programm
HallescheMKT.43800 €80 % PraxisumsatzNur mit Hallesche-PKV / GKV
InterKTMA 6600 €Nettoeinkommen / 80 % UmsatzKinderkrankentagegeld
Signal IdunaESP-E 43210 €NettoeinkommenNur Arbeitnehmer + SI-PKV

Quelle: Eigene Analyse, Versicherungsbedingungen der Anbieter. Stand Juli 2026.

Maximaler Tagessatz im Vergleich (freiberufliche Ärzte)

Hallesche
MKT.43
800 €/Tag
80 % Praxisumsatz · nur mit Hallesche-PKV oder GKV
Barmenia
TM42+
750 €/Tag
80 % Praxisumsatz · VerSiPro-Programm
Allianz
KTGA 42-U
600 €/Tag
Nettoeinkommen · Niederlassungsoption ohne Gesundheitsprüfung
AXA / DÄV
KTM07W
600 €/Tag
80 % Umsatz · Garantieerklärung BU
Inter
KTMA 6
600 €/Tag
80 % Umsatz · Kinderkrankentagegeld · BU-Verzicht auf Rückforderung
Signal Iduna
ESP-E 43
210 €
Nur Arbeitnehmer mit SI-Vollversicherung

Quelle: Eigene Analyse, Versicherungsbedingungen der Anbieter. Stand Juli 2026.

Empfehlenswerte Anbieter mit Ärzte-Krankentagegeld

Merkmal Allianz AXA/DÄV Barmenia Hallesche Inter Signal Iduna
Max. Tagessatz (freiberufl. Arzt)600 €600 €750 €800 €600 €210 €
Umsatzbasis (80 % Praxisumsatz)
Kinderkrankentagegeld
Nahtloser KTG-BU-Übergang
Verzicht auf KTG-Rückforderung
Niederlassungsoption (ohne GKP)
Kombinierbar mit anderer PKVEingeschr.
Leistung bei Kur/RehaNur RehaNur RehaNur stat.

✓ = vorhanden · ✗ = nicht vorhanden · Eingeschr. = eingeschränkt. Stand Juli 2026.

Allianz – KTGA 42-U

Die Allianz bietet mit dem Tarif KTGA 42-U einen bewährten Ärzte-Tarif. Besonderheit: Bei gleichzeitig bestehender BU-Versicherung bei der Allianz Leben gibt es eine Garantieerklärung für den nahtlosen Übergang – die Allianz stellt sicher, dass keine Leistungslücke zwischen KTG-Ende und BU-Beginn entsteht.

Stärken:

  • Nahtloser KTG-BU-Übergang (Garantieerklärung)
  • Verdopplung des Tagessatzes bei Niederlassung ohne Gesundheitsprüfung möglich (bis 55 Jahre, innerhalb von 2 Monaten nach Niederlassung)
  • Starke Marke, breite Verfügbarkeit

Für wen geeignet: Angestellte und selbstständige Ärzte, die KTG und BU bei einem Anbieter bündeln möchten.

AXA - KTGA

Die AXA (oft über die Deutsche Ärzte Finanz) ist einer der wenigen Anbieter, bei denen bis zu 80 % des Praxisumsatzes als Berechnungsgrundlage herangezogen werden können. Das ist für Praxisinhaber mit hohen Fixkosten ein entscheidender Vorteil.

Stärken:

  • Umsatzbasierte Absicherung (80 % Praxisumsatz)
  • Nahtloser KTG-BU-Übergang (Garantieerklärung bei gleichzeitiger AXA-BU)
  • Leistung auch bei Arbeitsunfähigkeit im EU/EWR-Ausland (ab 22. Tag, max. 30 Tage)
  • Max. 600 €/Tag für freiberufliche Ärzte

Für wen geeignet: Praxisinhaber mit hohem Umsatz und laufenden Fixkosten.

Barmenia – TM42+

Die Barmenia bietet mit dem TM42+ einen der leistungsstärksten Ärzte-Tarife am Markt. Mit einem maximalen Tagessatz von 750 € und der Möglichkeit, bis zu 80 % des Bruttoumsatzes zu versichern, ist die Barmenia besonders für Praxisinhaber mit hohem Umsatz interessant.

Stärken:

  • Höchster Tagessatz im Vergleich (750 €)
  • Umsatzabsicherung (80 % Praxisumsatz)
  • VerSiPro-Programm (Verdienst-Sicherungs-Programm): Nahtloser KTG-BU-Übergang, keine Anrechnung der BU-Leistungen auf das KTG, keine Rückforderung von KTG-Zahlungen, die über die BU-Rente hinausgehen

Für wen geeignet: Praxisinhaber mit hohem Umsatz, die maximale Absicherung und einen komfortablen BU-Übergang wünschen.

Hallesche – MKT.43

Die Hallesche (Teil der Signal Iduna Gruppe) bietet mit dem MKT.43 den höchsten maximalen Tagessatz im Vergleich: 800 €. Besonderheit: Als einziger Anbieter im Vergleich kann hier das Nettoeinkommen auf Basis von 80 % des Praxisumsatzerlöses berechnet werden – auch für Berufsausübungsgemeinschaften (nach vertraglich festgelegtem Anteil).

Stärken:

  • Höchster maximaler Tagessatz (800 €)
  • Umsatzbasis (80 % Praxisumsatz)
  • Günstigster Beitrag im Vergleich (ab 12,30 €/Monat für 50 €/Tag)
  • Bei Wechsel in die Selbstständigkeit: keine Wartezeiten für Karenzzeit-Verkürzung (in Verbindung mit Hallesche-Vollversicherung)

Einschränkung: Nur in Verbindung mit Hallesche-Vollversicherung oder GKV abschließbar. Kein Abschluss mit anderer PKV möglich.

Für wen geeignet: Ärzte, die bereits bei der Hallesche vollversichert sind oder die Hallesche als PKV-Anbieter wählen.

Inter – KTMA 6

Die Inter Krankenversicherung bietet mit dem KTMA 6 einen Tarif mit mehreren Alleinstellungsmerkmalen, der besonders für Familien und Praxisinhaber interessant ist.

Stärken:

  • Kinderkrankentagegeld: Als einer der wenigen Anbieter zahlt die Inter ein Kinderkrankentagegeld, wenn ein Kind (bis 11 Jahre) krank ist und betreut werden muss – bis zu 10 Arbeitstage je Kind, max. 25 Tage gesamt (Alleinerziehende: 20 bzw. 50 Tage). Voraussetzung: Kind und betreuende Person müssen bei der Inter vollversichert sein.
  • Verzicht auf Rückzahlung bei BU: Die Inter verzichtet auf Rückforderungsansprüche für den Zeitraum, in dem gleichzeitig KTG und BU-Rente geleistet werden – für bis zu 6 Monate.
  • Umsatzbasierte Absicherung: Auch bei der Inter kann bis zu 80 % des Praxisumsatzes versichert werden.
  • Nahtloser KTG-BU-Übergang: Vorbehaltsleistung aus der BU während der Leistungsprüfung, um Liquiditätslücken zu vermeiden.

Für wen geeignet: Familien mit Kindern, Praxisinhaber mit hohem Umsatz, Ärzte die KTG und BU bei einem Anbieter bündeln möchten.

Signal Iduna – ESP-E 43

Die Signal Iduna bietet mit dem ESP-E 43 einen soliden Tarif für angestellte Ärzte. Auch hier gibt es ein Kinderkrankentagegeld – allerdings nur für Arbeitnehmer mit festem Anstellungsverhältnis und gleichzeitiger PKV-Vollversicherung bei der Signal Iduna.

Stärken:

  • Kinderkrankentagegeld (für Arbeitnehmer mit SI-Vollversicherung)
  • Nahtloser KTG-BU-Übergang (bei gleichzeitiger Signal Iduna BU)
  • Leistung auch bei Kur- und Sanatoriumsbehandlung

Einschränkung: Nur für Arbeitnehmer mit Vollversicherung bei der Signal Iduna; max. 210 €/Tag; Rückforderungsanspruch bei BU besteht.

Für wen geeignet: Angestellte Ärzte mit Signal Iduna PKV und Kindern.

Kinderkrankentagegeld: Wer zahlt, wenn das Kind krank ist?

Ein oft übersehenes Thema: Was passiert, wenn nicht Sie krank sind, sondern Ihr Kind?

GKV-Kinderkrankengeld

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Kinderkrankengeld (§ 45 SGB V): 70 % des Bruttoeinkommens, max. 10 Arbeitstage je Kind und Elternteil pro Jahr (Alleinerziehende: 20 Tage). Seit der Corona-Pandemie wurden diese Regelungen mehrfach angepasst.

Privat versicherte Ärzte: Die Lücke

PKV-Versicherte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Wenn das Kind krank ist und Sie zu Hause bleiben müssen, erhalten Sie in der Regel keine Leistung – weder von der PKV noch von einer Standard-KTG-Versicherung.

Lösung: Kinderkrankentagegeld bei Inter und Signal Iduna

Anbieter Tarif Leistung Max. Tage Voraussetzung
Inter KTMA 6 Kinderkrankentagegeld bei Erkrankung Kind bis 11 Jahre 10 AT/Kind
max. 25 AT gesamt
(Alleinerziehende: 50 AT)
Kind und Elternteil bei Inter vollversichert
Signal Iduna ESP-E 43 Kinderkrankentagegeld Details auf Anfrage Arbeitnehmer + SI-Vollversicherung
Allianz, AXA,
Barmenia, Hallesche
Kein Kinderkrankentagegeld vorgesehen

AT = Arbeitstage. Stand Juli 2026.

Tipp für Familien: Wenn Sie PKV-versichert sind und Kinder haben, sollten Sie gezielt nach Anbietern mit Kinderkrankentagegeld fragen. Das kann im Leistungsfall mehrere Tausend Euro ausmachen.

Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit

Eine der kritischsten Schnittstellen in der Absicherung: Was passiert, wenn aus einer langen Krankheit eine Berufsunfähigkeit wird?

Das Standard-Problem

Nach den Musterbedingungen (MB/KT 2009) endet das KTG-Versicherungsverhältnis mit Eintritt der Berufsunfähigkeit (mehr als 50 % Erwerbsunfähigkeit im bisherigen Beruf). Wenn die BU-Rente aber noch nicht bewilligt ist, entsteht eine Leistungslücke.

Die Lösung: Nahtloser Übergang

Anbieter Regelung bei BU KTG endet spätestens Rückforderung
AllianzGarantieerklärung: Nahtloser Übergang (bei Allianz-BU)6 Monate✓ Nein
AXAGarantieerklärung: Nahtloser Übergang (bei AXA-BU)6 Monate✓ Nein
BarmeniaVerSiPro: Nahtloser Übergang, keine Anrechnung6 Monate✓ Nein
Inter ⭐Vorbehaltsleistung; Verzicht auf Rückforderung6 Monate✓ Nein (bis 6 Mon.)
Signal IdunaNahtloser Übergang (bei SI-BU)3 Monate✗ Ja
HallescheKein vertraglich geregelter nahtloser Übergang3 Monate

Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die aktuellen Versicherungsbedingungen.

Was passiert wann? KTG und BU im Zeitverlauf

❌ Ohne Übergangsregelung (Standard)
Arbeitsunfähigkeit
KTG zahlt
⚠️ Lücke
Prüfungszeit
BU-Rente
bewilligt
✅ Mit Übergangsregelung (Allianz, AXA, Barmenia)
Arbeitsunfähigkeit
KTG zahlt
KTG weiter
+ BU-Prüfung
BU-Rente
nahtlos
Keine Lücke · Keine Rückforderung (Barmenia VerSiPro)
⭐ Inter: Verzicht auf Rückforderung (bis 6 Monate)
Arbeitsunfähigkeit
KTG zahlt
KTG + BU
kein Rückruf
BU-Rente
bewilligt
Inter verzichtet auf Rückforderungsansprüche für bis zu 6 Monate

Stand Juli 2026. Individuelle Vertragsgestaltung kann abweichen.

Wie lange zahlt das KTG bei BU?

  • Allianz, AXA, Barmenia, Inter: KTG endet spätestens 6 Monate nach Eintritt der BU (bei laufendem Versicherungsfall)
  • Signal Iduna: KTG endet spätestens 3 Monate nach BU-Eintritt
  • Hallesche: KTG endet spätestens 3 Monate nach BU-Eintritt

Empfehlung: Wenn Sie KTG und BU beim gleichen Anbieter abschließen, profitieren Sie in der Regel von besseren Übergangsregelungen. Die Inter ist besonders attraktiv, da sie explizit auf Rückforderungsansprüche für bis zu 6 Monate verzichtet.

Mehr zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte lesen Sie in unserem ausführlichen BU-Ratgeber für Ärzte.

Mehrere KTG-Verträge gleichzeitig – ist das möglich?

Ja – es ist grundsätzlich möglich, Krankentagegeldverträge bei mehreren verschiedenen Anbietern gleichzeitig zu halten. Das kann sinnvoll sein, wenn:

  • Ein einzelner Anbieter den gewünschten Tagessatz nicht vollständig abdeckt
  • Sie verschiedene Karenzzeitvarianten kombinieren möchten (z. B. ein Vertrag ab Tag 8, ein weiterer ab Tag 43)
  • Sie bei einem Anbieter aufgrund von Vorerkrankungen nur eingeschränkt versicherbar sind

Wichtige Einschränkung: Keine Überversicherung

Die Summe aller KTG-Leistungen darf das Nettoeinkommen (bzw. den Gewinn/Umsatz bei Selbstständigen) nicht übersteigen. Im Leistungsfall werden alle Leistungen zusammengerechnet und ggf. anteilig gekürzt.

Praktisches Beispiel

Ein niedergelassener Arzt mit 400 €/Tag Nettoeinkommen schließt ab:

  • Vertrag A (Inter): 200 €/Tag ab Tag 8
  • Vertrag B (Allianz): 200 €/Tag ab Tag 43

Im Leistungsfall erhält er:

  • Tag 8–42: 200 €/Tag (nur Vertrag A)
  • Ab Tag 43: 400 €/Tag (Vertrag A + B)

Diese Kombination ist zulässig und kann sinnvoll sein.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Krankentagegeld und Krankengeld?

Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 70 % der Beitragsbemessungsgrenze. Das Krankentagegeld ist eine private Versicherungsleistung, die individuell vereinbart wird und keine Deckelung kennt.

So früh wie möglich – idealerweise noch im Studium oder als junger Assistenzarzt. Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger der Beitrag und desto geringer das Risiko von Ausschlüssen durch Vorerkrankungen.

Ja – bei AXA, Barmenia, Hallesche und Inter können bis zu 80 % des Praxisumsatzes als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Das ist besonders wichtig, da laufende Praxiskosten auch bei Krankheit weiterlaufen.

Das KTG endet grundsätzlich mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Mehrere Anbieter (Allianz, AXA, Barmenia, Inter) bieten jedoch Übergangsregelungen, die eine Leistungslücke zwischen KTG-Ende und BU-Rentenbeginn verhindern. Die Inter verzichtet dabei sogar auf Rückforderungsansprüche für bis zu 6 Monate.

Für PKV-Versicherte bieten Inter und Signal Iduna ein Kinderkrankentagegeld an. Voraussetzung ist in der Regel, dass Kind und Elternteil beim gleichen Anbieter vollversichert sind.

Ja, das ist möglich. Die Gesamtleistung darf jedoch das Nettoeinkommen nicht übersteigen. Eine Kombination verschiedener Karenzzeitvarianten kann sinnvoll sein.

Weiterführende Artikel

Externe Quellen

Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert und basiert auf den aktuellen Versicherungsbedingungen der genannten Anbieter (Stand: Juli 2026). Da sich Tarife und Bedingungen ändern können, empfehlen wir eine individuelle Beratung. Als unabhängiger Versicherungsmakler für Ärzte beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich.