Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist ein essenzieller Bestandteil der finanziellen Absicherung für Mediziner. Besonders nach einem so langen und intensiv Studium, wie dem Medizinstudium, ist diese Form der Absicherung von immenser Bedeutung. Doch stellt sich immer wieder die Frage nach der angemessenen Höhe der Berufsunfähigkeitsrente. Wie hoch sollte diese sein, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten? Welche Abzüge gibt es im Leistungsfall und was bleibt am Ende übrig?
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste auf einen Blick
Wenn du im Jahr 2024 in deine ärztliche Weiterbildung einsteigst, wird dein Nettogehalt bei rund 3.000 € liegen. Nach einigen Monaten kommen noch Zuschläge für Nachtarbeit und Bereitschaften hinzu. Nach 5 bis 6 Jahren hast du deinen Facharzt abgeschlossen und kannst eine größere Gehaltserhöhung erwarten. In der Regel verdienst du als Facharzt 80.000 – 140.000 Euro brutto. Weitere Jahre verstreichen und du bekommst eine Oberarztstelle. Dein Gehalt steigt dann auf 100.000 – 150.000 € brutto an. Hast du Ambitionen zum Chefarzt oder möchtest dich mit einer eigenen Praxis niederlassen, wird dein Gehalt nochmal deutlich ansteigen. Mehr dazu kannst du in unserem Blog-Artikel “Analyse der Arztgehälter: Von Assistenzarzt bis Chefarzt” lesen.
Ärzte haben in ihrem Beruf hohe Belastungen und müssen sicherstellen, dass ihre BU-Rente im Leistungsfall ihren Lebensstandard adäquat abdeckt. Doch wie viel ist angemessen?
Bei dieser Thematik geht es prinzipiell um zwei unterschiedliche Fragestellungen:
Die erste Frage ist recht einfach zu beantworten. Im Rahmen der finanziellen Angemessenheit darfst du – je nach Anbieter – zwischen 60 % und 70 % von deinem Bruttoeinkommen in Form einer privaten BU-Rente absichern. Diese Begrenzung ist durch die Versicherungsgesellschaft klar geregelt und soll sicherstellen, dass du nicht überversichert bist. Es soll vermieden werden, dass es dir aus finanzieller Sicht während der Berufsunfähigkeit besser geht, als zu gesunden, arbeitenden Tagen. Das würde zumindest bei einigen anderen Berufsgruppen, die ihren Job weniger als Berufung, sondern eher als Last empfinden, dazu führen, dass man gerne besonders lange BU-Leistungsfall bleibt.
Deutlich differenzierter zu betrachten ist die zweite Fragestellung: Wie viel BU-Rente sollte ich versichern? Hier lautet unsere Empfehlung: Sichere dein Nettoeinkommen ab! Das passt in der Regel auch mit den Vorgaben der Gesellschaften gut überein.
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Dein Nettoeinkommen ist das Geld, von dem du zu gesunden Tagen Monat für Monat lebst. Bei den meisten bleibt auch am Ende des Monats nicht viel davon übrig. Natürlich werden einige Ausgaben sinken, wenn du berufsunfähig bist, dafür kommen neue Ausgaben hinzu:
obligatorisch:
optional:
Auch medizinische Zusatzkosten, die nicht durch deine Krankenversicherung gedeckt sind, können eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, zusätzliche Versicherungen, z. B. eine ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung in Erwägung zu ziehen.
Hast du z. B. 3.000 Euro BU-Rente versichert, dann bleiben nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung rund 2.445 Euro, von denen du einen größeren Anteil in die private Altersvorsorge fließen lassen solltest. Vom verbleibenden Geld musst du dann noch Miete (oder Finanzierungsrate) & Nebenkosten, Lebensmittel, andere Versicherungen, Handy, Internet, ggfs. noch offene Raten für Studienkredite, etc. bezahlen. Hast du schon Kinder, möchtest du natürlich auch sicherstellen, dass sie finanziell nicht unter deiner Berufsunfähigkeit leiden. Klassenfahrten, Kleidung, Schulmaterial, Ausflüge sollen weiterhin finanzierbar bleiben.
Als (angehender) Arzt hast du ein überdurchschnittlich hohes Einkommen. Möchtest du zum Berufseinstieg dein Nettoeinkommen (i. d. R. rund 3.000 Euro – Stand 2024) absichern, ist das gar nicht so ohne weiteres möglich. Die so genannte Untersuchungsgrenze legt fest, ab welcher monatlichen BU-Rentenhöhe zusätzlich zur umfangreichen Beantwortung der Gesundheitsfragen eine ärztliche Untersuchung notwendig wird. Diese Grenze liegt in der Regel bei 2.500 Euro, bei wenigen Anbietern bei 3.000 Euro monatlicher BU-Rente.
Die ärztliche Untersuchung umfasst eine Laboruntersuchung mit HIV-Test, Nüchternblutzucker, Gesamtcholesterin, Leberwerte & Urinstatus. Bei besonders hohen monatlichen Renten kommen ggfs. weitere Untersuchungen, wie EKG und einem erweiterten Labor (u. a. HDL-, LDL-Cholesterin, Thrombozyten, CRP-Wert, …) hinzu.
Am Beispiel der Baloise BU Versicherung – mit einer vergleichsweise hohen Untersuchungsgrenze von 3.000 EUR bis Eintrittsalter 44 – stellen wir hier einmal dar, was zusätzlich nötig wird, wenn bestimmte BU-Renten initial beantragt werden. Das Besondere: Wenn du nicht über die Grenze gehst bei der Beantragung, musst du bei späteren Erhöhungen durch Dynamik und Nachversicherung die hier geforderten Untersuchungen nicht machen.
In Risikostufe 1 – also bis 3.000 EUR/Monat bei diesem Anbieter – müssen nur die Antragsfragen beantwortet werden. In Risikostufe 1 benötigst du bereits einen Hausarztbericht. Und schau gerne hier, was du in den Risikostufen 2 und 3 zusätzlich machen müsstest:
Das sagen zufriedene Kunden
Subjektiv betrachtet bist du gesund. Du fühlst dich fit, ausgeruht, machst vielleicht regelmäßig Sport – quasi rundum gesund. Aber kennst du deine genauen Blutwerte? Das Risiko der ärztlichen Untersuchung liegt schlichtweg darin, dass wir keine Garantie haben, dass die Untersuchung tatsächlich ohne Befund bleibt und nicht irgendein Wert (vielleicht auch nur tagesformbedingt) aus der Reihe tanzt. Durch eine medizinische Untersuchung machen wir uns den BU-Abschluss also im Zweifelsfall nur unnötig kompliziert. Denn, laut §19 Versicherungsvertragsgesetz bist du im BU-Antrag dazu verpflichtet, “ bis zur Abgabe [deiner] … Vertragserklärung die [dir] … bekannten Gefahrumstände,” anzuzeigen.
Bist du also wirklich bisher fit und gesund durchs Leben gekommen, hattest keinerlei Beschwerden oder gar ärztliche Untersuchungen, bist du nicht dazu verpflichtet, Angaben im Antrag zu machen. Kommt bei der ärztlichen Untersuchung heraus, dass dein Nüchternblutzucker zu hoch ist, muss diesem Umstand auf den Grund gegangen werden. Im schlechtesten Fall kommst du mit der Diagnose “Diabetes”, der Dank deines gesunden Lebensstils bisher keinerlei Beschwerden gemacht hat, nach Hause. Die BU ist damit vom Tisch.
Beitrags- und Leistungsdynamik in der BU
Warum die Beitragsdynamik bei der Berufsunfähigkeitsversicherung von entscheidender Bedeutung ist und auch der Einschluss einer Leistungsdynamik eine gute Idee sein kann erfährst du hier.
Nachversicherungsgarantie - wie am besten die BU-Rente erhöhen
Hier erfährst du, wie du die BU-Rente abseits der Beitragsdynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen kannst. Und warum es sogar noch besser ist, wenn es ohne erneute Risikoprüfung funktioniert.
Aufbereitung Gesundheitshistorie
Warum es von entscheidender Bedeutung ist die Gesundheitshistorie und die Freizeitrisiken sauber zu erfassen, erfährst du ebenfalls bei uns. Wenn du diesen Schritt unterlässt, ist es im Grunde schon fast egal, ob du die sonst tollste und beste BU abgeschlossen hast.
Du kannst die Untersuchungsgrenzen umgehen, indem du deine gewünschte Versicherungssumme auf 2 verschiedene BU-Anbieter aufteilst. Damit bleibst du bei beiden Anbietern unter der jeweiligen Untersuchungsgrenze und musst lediglich die normalen Antragsfragen beantworten. Damit können wir das Risiko der medizinischen Untersuchung umgehen. Wie es im Detail ausschaut sowie alle Vor- und Nachteile kannst du in unserem Artikel “2-Vertragslösung für Ärzte” nachlesen. Dabei schlägst du 2 Fliegen mit einer Klappe:
Im Zusammenhang der langfristigen Angemessenheit spielt auch die Beitragsdynamik eine entscheidende Rolle. Im vorherigen Abschnitt haben wir die Möglichkeiten der Nachversicherung beschrieben. Diese wird vor allem bei größeren Gehaltserhöhungen genutzt.
Zusätzlich zu den Gehaltssteigerungen durch eine neue Karrierestufe hast du aber auch tarifliche Gehaltserhöhungen. Und zwar jedes Jahr um durchschnittlich 4-6%. Diese kleineren Gehaltssteigerungen lassen sich nur schwer mit einer Nachversicherung abbilden. Hier ist die Beitragsdynamik das Mittel der Wahl.
Die Beitragsdynamik ermöglicht eine stufenweise Anpassung der Versicherungsbeiträge und -leistungen. Dies geschieht meist jährlich und sorgt dafür, dass die Absicherung auch in Zukunft angemessen bleibt. Jahr für Jahr erhöhen sich deine Beiträge um 5% – entsprechend erhöht sich auch die Leistung. Vorteil an der Dynamik: Sie findet ohne erneute Gesundheitsprüfung statt. Außerdem wird die Dynamik automatisch durchgeführt, ohne dass du aktiv etwas dafür tun musst. So kann sichergestellt werden, dass deine Absicherung auch nach einigen Jahren noch zu deinem Bedarf passt.
Die Anrechnung des Versorgungswerks ist ein Thema, das bei Ärzten häufig auf Unverständnis trifft. Als Arzt hast du zwar grundsätzlich einen Anspruch auf BU-Rente. Dieser greift allerdings erst dann, wenn du zu 100% berufsunfähig geworden bist und keiner ärztlichen Tätigkeit mehr nachgehen kannst. Darüber hinaus gibt es noch einige andere Hürden, wie z. B. die Anordnung einer Umorganisation und die Verweisung in andere Tätigkeiten. Mehr dazu kannst du im Artikel “Die BU der Ärzteversorgung” lesen.
Und obwohl die Wahrscheinlichkeit, eine Leistung aus dem Versorgungswerk zu beziehen, nahe Null geht, spielt diese (fiktive) Leistung eine Rolle bei der finanziellen Angemessenheit deiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen:
In der Regel kommen unsere Kunden noch während des Studiums oder rund um den Beginn der Weiterbildung zum Facharzt auf uns zu, um sich zum Thema BU beraten zu lassen. Dadurch kommt es eher selten vor, dass gleich zu Beginn mehr als 3.500 Euro BU-Rente versichert werden sollen. Szenario 1 ist somit vor allem für Ärzte interessant, die in der Karriere schon weiter vorangeschritten sind und ein entsprechend hohes Einkommen versichern wollen.
Gleiches gilt auch für Szenario 2. Dies kommt meist dann zustande, wenn die Nachversicherungsmöglichkeiten des ersten BU-Vertrags ausgeschöpft sind. Dann empfehlen wir, einen zweiten BU-Vertrag zusätzlich abzuschließen. Für diesen zweiten BU-Vertrag greift dann die Anrechnung des Versorgungswerks.
Das dritte Szenario ist zwar grundsätzlich das am häufigsten vorkommende, dafür gibt es hier eine entscheidende Einschränkung zugunsten der Versicherten: Wenn in den Bedingungen zur Nachversicherung kein Verweis auf die aktuell gültigen Annahmerichtlinien zu finden ist, dann greift hier KEINE Anrechnung des Versorgungswerkes. Die Anrechnung des Versorgungswerks wird nämlich nicht in den klassischen Versicherungsbedingungen geregelt, sondern in separat aufgeführten Annahmerichtlinien, die nur bei einem neuen Vertragsabschluss gelten.
Keinen Verweis auf die Annahmerichtlinie haben unter anderem die Anbieter Baloise, LV 1871 und HDI. Die Nürnberger hingegen verweist auf die Annahmerichtlinien.
Um das ganze Thema etwas greifbarer zu machen, ziehen wir die Nürnberger Versicherungsgruppe als Beispielgesellschaft heran.
Du bist Facharzt und möchtest erstmalig eine BU-Versicherung abschließen. Dein Bruttoeinkommen liegt aktuell bei 100.000 Euro. Die Nürnberger erlaubt es, 70% vom Bruttoeinkommen als private BU-Rente zu versichern. Also könntest du 70.000 Euro jährliche bzw. knappe 5800 Euro monatliche BU-Rente versichern, um dich im Rahmen der finanziellen Angemessenheit zu bewegen.
Du entscheidest dich für eine BU-Rente in Höhe von 5.500 Euro. Damit liegst du über der Anrechnungsgrenze des Versorgungswerks bei der Nürnberger. Diese liegt bei 3.500 Euro. Deine Ansprüche auf BU-Rente aus dem Versorgungswerk werden nun also zu 50% angerechnet.
Jetzt müssen wir einen Blick auf deine jährliche Renteninformation vom Ärzteversorgungswerk werfen. Angenommen, dieser Bescheid weist einen BU-Anspruch in Höhe von 1.500 Euro mtl. aus. Davon müssen wir nun 50% auf deine private BU-Rente anrechnen (750 Euro).
Wir nehmen nun also die max. möglichen 5.800 Euro Rente (70% vom Brutto) und ziehen davon die 50% Versorgungswerkansprüche ab. Daraus ergeben sich 5.050 Euro.
Die Konsequenz: Du kannst nicht die gewünschten vollen 5.500 Euro BU-Rente versichern, sondern nur die nach Abzug der Versorgungswerkansprüche verbleibenden 5.050 Euro.
Hier nochmal zusammengefasst:
100.000 Euro Brutto x 70 % Angemessenheit = 70.000 Euro / 12 Monate = ~ 5.800 Euro
5.800 Euro – 1.500 Euro x 50 % = 5.050 Euro maximal mögliche private BU-Rente
Das wichtigste dabei ist: Durch die Anrechnung des Versorgungswerks wird dir im Leistungsfall die BU-Rente nicht gekürzt! Es geht hier lediglich um eine Begrenzung der maximal möglichen BU-Absicherung bei Antragstellung. Solltest du z. B. aufgrund der Beitragsdynamik die Grenze zur Anrechnung überschreiten, hat dies keine Auswirkungen auf deinen Vertrag.
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Anders als in anderen Berufsgruppen ist die Entwicklung deines Gehalts schon heute relativ absehbar und von einer großen Dynamik geprägt. Mindestens genauso dynamisch wird sich dein Privatleben entwickeln. Hochzeit, Kinderplanung, Immobilienerwerb oder andere große Pläne sollten dich immer wieder dazu anregen, deine aktuelle Absicherung zu überprüfen. Dabei solltest du dich immer grob an der Absicherung deines Nettoeinkommens orientieren. Bedenke auch, dass du als Elternteil oder Arbeitgeber nicht nur die Verantwortung für dich selbst trägst, sondern auch für deine Mitmenschen. Nicht ohne Grund kannst du zu diesen besonderen Ereignissen deine BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
Aber auch, wenn dein Privatleben keines der genannten Ereignisse vorsieht, hast du die Möglichkeit, deine BU-Rentenhöhe anzupassen.
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