Ein Fehler im Studium kann teuer werden – ob in der Famulatur, im Praktischen Jahr (PJ) oder während anderer Praxiseinsätze. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten schützt dich zuverlässig vor Schadenersatzforderungen.
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Inhaltsverzeichnis
👉 Lies auch unser Schadenbeispiel Berufshaftpflicht.
Entscheidend ist die eine Frage: Brauche ich als Medizinstudent eine Berufshaftpflichtversicherung? Ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten sinnvoll oder nicht. Dazu kann man sich die Studienordnung der verschiedenen Unis für die Medizinische Fakultät anschauen.
„Die Studierenden sind verpflichtet, vor Beginn des Studiums eine geeignete private Haftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.“
Damit ist die Frage, ob eine Berufshaftpflicht für Medizinstudierende sinnvoll ist, direkt beantwortet.
Vielen Medizinstudenten begegnet das Thema erst im späteren Verlauf des Studiums – z. B. wenn sie in einer Praxis tätig sein wollen oder wenn eine ausländische Klinik für ein Auslandstertial des PJs eine eigene Versicherungsbestätigung sehen will.
Die auf dieser Seite vorgestellte Variante der Berufshaftpflicht für Medizinstudenten vom HDI oder der Janitos ohne unnötige Werbeschleife für 9,52 EUR/Jahr beinhaltet bereits Versicherungsbestätigungen in englischer, französischer, italienischer und spanischer Sprache.
Grundsätzlich ist eine Haftpflicht dafür da, unberechtigte Haftungsansprüche abzuwehren und berechtigte Forderungen (hier insbesondere von Patienten) für dich zu begleichen.
Wichtige Inhalte der Berufshaftpflicht
Günstige Tarife für Medizinstudenten in der Berufshaftpflicht gibt es bereits für unter 10 EUR/Jahr. Es gibt sogar kostenlose Angebote. Die sind jedoch nicht ohne Haken.
Diese Variante begegnet so ziemlich allen Medizinstudierenden in Deutschland. Folge: Es passiert nicht eben selten, dass Studenten sich unbewusst doppelt oder gar dreifach versichert haben, was einen Schadensfall zusätzlich verkomplizieren kann. Also informiere dich lieber vorab über die unterschiedlichen Möglichkeiten und hake das Thema dann bis zum Tag deiner Approbation ab. Verschiedene Finanzvertriebe (u.a. die DÄF/DÄV), Berufsverbände (Marburger Bund und Hartmannbund) und auch der sogenannte Medi-Learn Club bieten die Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten kostenlos an. Das dahinter stehende Produkt ist in allen 4 Fällen gleich – es handelt sich um die Berufshaftpflicht der Deutschen Ärzteversicherung (DÄV) – hier kann online abgeschlossen werden. Medizinstudierende können die DÄV auch ohne irgendwelche Mitgliedschaften abschließen – dann jedoch zum Preis von 11,90 EUR/Jahr.
Auch MLP bietet die Berufshaftpflicht Medizinstudenten kostenlos an. Hier wird das MLP-Angebot beschrieben.
In unserem Artikel Marburger Bund ungewollter Akteur im Versicherungsverkauf wird kritisch eingegangen auf die Verflechtungen des Berufsverbandes mit der DÄV sowie DÄF.
Neben dem Hartmannbund (gerne in Verbindung mit dem Medi Learn Club) und dem Marburger Bund bieten auch die Deutsche Ärzteversicherung und Deutsche Ärzte Finanz die Berufshaftpflicht Medizinstudenten kostenlos an. Bereits vor Beginn des Studiums kann ein Antrag gestellt werden. Die Versicherung beginnt ab dem 1. Semester und endet mit dem 10. Semester. Sie wird unter einer allgemeinen Rahmenvertragsnummer geführt. Für das praktische Jahr kann die Versicherung verlängert werden. „Lockmittel“ sind die sogenannten PJ-Geschenke, die in den Service-Centern der Deutschen Ärzte Finanz (Vertrieb der Deutschen Ärzteversicherung, AXA-Konzern) abgeholt werden sollen. Das geschieht natürlich nicht ohne ein Gespräch für die Anschlussdeckung der Berufshaftpflicht während des PJ und in aller Regel auch andere empfehlenswerte Versicherungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung für Medizinstudierende und Ärzte oder Auslandskrankenversicherung für PJ-Tertiale im Ausland. Nach Approbation zum Berufsstart als Assistenzarzt erfolgt eine erneute Umstellung für die nächsten 5–7 Jahre der ärztlichen Weiterbildung.
Dem oft unliebsamen persönlichen Gespräch kann man bei der Deutschen Ärzte Finanz (DÄF) bzw. Deutschen Ärzteversicherung noch durch oben beschriebene Online-Abschlussmöglichkeiten aus dem Wege gehen. Neben den persönlichen Angaben ist dort die E-Mail ein Pflichtfeld, nicht aber die Telefonnummer. Bei MLP ist ein Online-Abschluss derzeit nicht verfügbar. Stattdessen soll man ein Kontaktformular ausfüllen – inkl. E-Mail und Mobilnummer.
Ist ein Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten sinnvoll?
Video – Stand 2022
Telefonisch, persönlich oder online für dich da
Nachdem die kostenlose Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten nicht nur Vorteile hat, weil verschiedentlich Verpflichtungen eingegangen werden, deren Ausmaß zu Beginn nicht abschätzbar ist, ergibt es Sinn, sich nach Alternativen umzusehen. Die Privathaftpflicht, die bereits kostenlos inkludiert ist, wirst du aller Wahrscheinlichkeit nicht brauchen. Zumeist besteht bereits über die Eltern eine Privathaftpflichtversicherung. Es schadet aber auch nicht, dass sie dabei ist. Bei Schadensfällen im Privaten greift immer zuerst die schon länger bestehende Haftpflichtversicherung der Eltern. Erst wenn diese wirklich mal zu knapp bemessen ist, greift die eigene Privathaftpflicht für Medizinstudierende. Das wird zum Glück nur selten vorkommen. Entscheidend ist der wichtige Bestandteil der Berufshaftpflichtversicherung für dein Medizinstudium.
Wenn du aus deinem Bekanntenkreis und von Kommilitonen vielleicht noch einen Preis von 8,50 Euro für die Berufshaftpflicht beim HDI im Kopf hast, können wir dir sagen, dass du inzwischen zwar ein kleines bisschen mehr zahlst, nämlich 9,52 Euro jährlich. Für den leicht höheren Preis gibt es inzwischen aber auch ein noch mal deutlich verbessertes Leistungsspektrum. So wurden die Deckungssummen um 50 % von 5 auf 7,5 Millionen Euro erhöht.
Grundsätzlich ist die Doktorarbeit nicht Teil des Medizinstudiums. Du musst dich beim HDI deshalb für die Dauer der Dissertation als Arzt/Ärztin in Weiterbildung versichern. Dies solltest du vor allem dann unbedingt tun, wenn du eine klinische Doktorarbeit schreiben möchtest. Dort kommst du im Rahmen deiner Studie in Patientenkontakt, z. B. durch eine prospektive Studie, in der du selbst Patienten untersuchst, ggf. Blutabnahmen erfolgen oder Ähnliches. Auch für eine experimentelle Doktorarbeit, bei der du einen großen Teil deiner Zeit im Labor verbringst, empfiehlt sich eine zusätzliche Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Solche Tätigkeiten sind nicht im Rahmen der Medizinstudentenhaftpflicht mitversichert. Hierfür benötigst du also eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte in Weiterbildung. Kommt es zu Behandlungsfehlern oder Langzeitschäden bei deinen Patienten oder Unfällen im Labor, bist du im vollen Umfang haftbar zu machen. Daher solltest du dich vor den finanziellen Folgen mit einer Berufshaftpflichtversicherung schützen.
Die Universität Lübeck schreibt in ihrem „Merkblatt zum Versicherungsschutz für Studierende während der Aus- und Fortbildung“ im Allgemeinen:
Universität Lübeck
Kommt es zu einem Schaden, so ist hierfür regelmäßig die Universität oder die Klinik verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit bezieht sich jedoch nur auf das Außenverhältnis (Klinik zu Patienten). Im Innenverhältnis (Klinik bzw. Universität zu Studierenden) kann die Klinik bzw. die Universität die Studierenden in Regress nehmen. Darüber hinaus gibt es Grenzfälle, in denen die Studierenden ärztliche Leistungen zwar unter professioneller Anleitung erbringen, in denen sie jedoch für einen Teil ihrer Handlungen selbst haften und schadenersatzpflichtig sind. Vor diesem Hintergrund wird dringend der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen, die die Risiken eines Medizinstudiums und ggf. grob fahrlässigen Verhaltens abdeckt.
Dieser Auszug der Universität Lübeck gilt zwar nicht explizit für die Berufshaftpflichtversicherung, zeigt aber allgemein das Vorgehen der Universitäten und Kliniken, wenn es um Schadenfälle geht.
Du genießt also keinen Versicherungsschutz über die Universität, an der du deine Doktorarbeit schreibst und auch keinen Schutz über die Klinik, mit deren Unterstützung du die Arbeit verfasst.
Der jährliche Beitrag später für eine Assistenzarzt-Haftpflicht beträgt aktuell 69,02 €. Im übrigen kannst du nach der Verteidigung deiner Doktorarbeit wieder zurück in den Studententarif wechseln und bekommst dann auch anteilig deinen Jahresbeitrag erstattet.
Auch bei der DÄV sind die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Doktorarbeit in den normalen Bedingungen der Jungmedizinerhaftpflicht nicht eingeschlossen. Anders als beim HDI musst du hier jedoch keinen Tarifwechsel vornehmen lassen. Du bekommst auf Anfrage eine schriftliche Bestätigung von der DÄV, die die Tätigkeiten im Rahmen der Doktorarbeit als berufliche Tätigkeit einstuft und somit vollen Schutz für die Zeit deiner Dissertation bietet. Und zwar ohne Mehrkosten und viel Bürokratie.
Bestätigt wird mit folgendem Wortlaut:
„Abweichend von Ziffer 7.7 Absatz 1 AHB sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen mitversichert, wenn die Schäden durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an diesen Sachen entstanden sind. Dabei werden die Tätigkeiten im Rahmen der Doktorarbeit als berufliche Tätigkeit definiert.“
Deutsche Ärzteversicherung Aktiengesellschaft, E-Mail vom 18.04.2023
Wenn du also einen Vertrag bei der DÄV hast, wende dich gerne an uns. Wir kümmern uns darum, dass dieser Zusatz in deinen bestehenden Vertrag aufgenommen wird.
Eines vorab: Wir sind natürlich keine heiligen Medizinstudierendenhelfer in gemeinnütziger Arbeit. Es ist aber – und dafür garantieren wir – nicht Inhalt unserer geschäftlichen Prozesse, Medizinstudenten und angehende Ärzte mit weiteren Services (z.B. BU-Beratung und ähnliches) auf den Wecker zu fallen. Natürlich sind wir gerne für dich da, wenn du uns auf andere Services ansprichst. Es ist einleuchtend, dass sich auch unser Unternehmen nicht aus dem Nichts finanziert, aber unser Weg zu dir als Kunde ist ein anderer. An dem hier nun vorzustellenden Produkt ohne Werbespam und Verbandsmitgliedschaften verdienen wir nichts. Wie auch – bei dem Beitrag? Ergibt sich die Frage, wo der Haken ist und: Wie decken wir dann unsere Kosten? Unsere Philosophie ist es, dir eine selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen und echte Werte zu bieten, auf die du hoffentlich in der Zukunft wieder zurückgreifst – vorausgesetzt natürlich, dass dir unser Service gefällt.
Unser Wunsch daher: Wenn du auf andere wichtige Versicherungsfragen stößt, denke bitte wieder an uns.
An dieser Stelle hat jeder die freiwillige Möglichkeit, einmal zu sehen, wie der Service innerhalb der freien und von Finanzvertrieben unabhängigen Vermittlung stattfinden kann.
Sich selbst ein Bild zu machen und sich auf ein möglichst stabiles Fundament für gute Entscheidungen zu begeben, entspricht ganz und gar einer humanistischen Weltsicht. Dabei fallen Erkenntnis und Nutzen nicht auf Grund überirdischer Kräfte wie ein Manna vom Himmel, sondern sind Folge des Engagements eines mündigen Menschen.
Die Berufshaftpflicht ohne MLP und ohne Ärztefinanz (auch = Medi-Learn Club) ist der selbstbestimmte Weg, bei dem du für einen sehr überschaubaren jährlichen Beitrag einen umfänglichen Schutz erhältst, ohne nervige Werbeanrufe. Dank meiner bestehenden Einkaufsgemeinschaft mit über eintausend anderen freien Maklerunternehmen kann ich dir die Berufshaftpflicht für Medizinstudenten für gerade einmal 9,52 EUR/Jahr anbieten. Nach dem Studium, wenn du Assistenzärztin/Assistenzarzt bist und weiter bei HDI versichert sein willst, steigt der Beitrag gemäß deiner dann größeren Verantwortung auf aktuell 69,02 EUR pro Jahr. Wie schon erwähnt wird auch die oben beschriebene „Werbespam-Null-Euro-Variante“ kostenpflichtig. Für alle Varianten werden nach aktuellem Stand später Beiträge um und bei 60 EUR/Jahr fällig – wenn du im Marburger Bund oder Hartmannbund bleibst oder in einer Landesärztekammer organisiert bist, die den sog. MedProtect (Sondervariante der Deutschen Ärzteversicherung – DÄV über DÄF) unterstützt, sind es je nach Ärztekammerzugehörigkeit derzeit 56 oder 51 EUR.
Ohne diesen Rabatt sind es 60,69 EUR/Jahr beim einzig relevanten Konkurrenzangebot zu den beschriebenen HDI-Varianten. Es gibt zwar noch Domcura, welche über MLP vertrieben wird. Dort stellst du dich aber auch nicht besser.
Einige Eckpunkte der Berufshaftpflicht für Medizinstudenten für überschaubare 9,52 Euro/Jahr und Verzicht auf häufig wiederkehrende Werbeblöcke.
Den eigenen Privathaftpflichtschutz brauchst als du Studierende*r häufig nicht – immer dann, wenn du bei deinen Eltern mitversichert bist (gilt zumeist bei Erstausbildung und wenn noch keine eigene Familie/eigener Hausstand gegründet wurde) oder eine eigene Haftpflicht abgeschlossen hast. Für alle anderen gilt das nun folgende.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist bei der Haftpflichtversicherung ohne Deutsche Ärzte Finanz (DÄF + Medi-Learn Club), MLP und/oder Berufsverbände ebenfalls eingeschlossen, und zwar als sogenannter subsidiärer Schutz. Das gilt zumeist auch bei den kostenlosen Angeboten. Subsidiärer Schutz bedeutet: Im Schadensfall greift zunächst eine eventuell anderweitig bestehende Privathaftpflicht (die eigene oder die über die Eltern) und nur alle darüber hinausgehenden Schadensfälle (z.B. wenn die Deckungssumme zuvor bestehender Verträge nicht ausreichend ist) werden ersetzt. Hast du keinen Privathaftpflichtschutz oder kündigst den bestehenden, greift der Privathaftpflichtschutz voll gemäß dem versicherten Leistungsumfang.
Ob nun dein bestehender Privathaftpflichtschutz besser oder schlechter ist, vermag ich nicht zu sagen, weil ich nicht weiß, wie und wo du bisher versichert bist. Die Deckungssumme der Privathaftpflicht ist beim hier geschilderten Angebot 15 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden. Es gibt wie bei jeder Privathaftpflicht sogenannte Sublimits und weitere Leistungsmerkmale sowie Ein- und Ausschlüsse. Am Ende dieses Artikels erhältst du – wie üblich vorab – die aktuellen (Stand 2025), kompletten Kundeninformationen und Bedingungen.
Wichtige Information zur Vertragslaufzeit: Der Vertrag wird für 1 Jahr geschlossen und verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn du nicht 3 Monate zuvor kündigst (Bsp.: Beginn zum 01.01.2026 wäre kündbar zum 31.12.2026, wenn spätestens am 30.09.2026 die Kündigung beim Versicherer eingeht). Ich kann die Kündigung unterstützen, indem ich dir das unterschriftsfertige Schreiben zur Verfügung stelle (Service analog zu aboalarm u.ä.). Der Vertrag und der Versicherungsschutz enden jedoch spätestens 12 Monate nach der Approbation oder nach Abbruch des Studiums. Zum Assistenzarztbeginn sollte der Schutz also entsprechend angepasst werden. Unterbleibt die Anpassung, endet der Vertrag automatisch.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Für 2. drücke auf den Link. Dort füllst du ein Formular aus. Darin erheben wir ausschließlich Daten, die wir für den Antrag beim HDI benötigen. Die Daten werden uns über eine sichere Verbindung übermittelt – deine Daten sind bei uns sicher.
In beiden Varianten erhältst du den Versicherungsschein/die Police zur Haftpflicht sowie die Zugangsdaten zum simplr Kunden-Login, wo du jederzeit den Status deiner Versicherung(en) sehen kannst sowie alle zugehörigen Dokumente (Police, Beitragsrechnung, etc. ). Adress- und Bankdatenänderungen können dort auch jederzeit rund um die Uhr getätigt werden.
Darüber hinaus kann dir das simplr Kunden-Login später beim Abschluss von Versicherungen (z.B. BU- oder Krankenversicherung) helfen, bei denen es um hochsensible Daten geht, wie z.B. Informationen aus deiner Gesundheitshistorie. Die möchtest du möglicherweise lieber über einen sicheren Datentunnel zur Verfügung stellen, anstatt den Datenkraken aus dem Silicon Valley. Genau diesen sicheren Datentunnel gemäß der hohen Anforderungen an in Deutschland geltende Gesetze hast du damit bereits automatisch.
Dieser Auszug der Universität Lübeck gilt zwar nicht explizit für die Berufshaftpflichtversicherung, zeigt aber allgemein das Vorgehen der Universitäten und Kliniken, wenn es um Schadenfälle geht.
Du genießt also keinen Versicherungsschutz über die Universität, an der du deine Doktorarbeit schreibst und auch keinen Schutz über die Klinik, mit deren Unterstützung du die Arbeit verfasst.
Der jährliche Beitrag für eine Assistenzarzt-Haftpflicht liegt bei 69,02 €. Im übrigen kannst du nach der Verteidigung deiner Doktorarbeit wieder zurück in den Studententarif wechseln und bekommst dann auch anteilig deinen Jahresbeitrag erstattet.
Im Allgemeinen erfolgt die Trennung der Bereiche Berufshaftpflicht und Privathaftpflicht mit Facharztanerkennung. Die hast dann also einen Vertrag für die Berufshaftpflicht und einen für die Privathaftpflicht. Die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Bei der Privathaftpflicht ist das nicht der Fall. Insofern ist die Trennung durchaus auch eine Vereinfachung in der Zuordnung beruflich privat.
Solange die DÄV-, Janitos- und HDI-Pakete möglich – also in der Zeit des Medizinstudiums und der Zeit als Arzt/Ärztin in der Weiterbildung – und sinnvoll sind, sollte man eines der Pakete auch so behalten. Sinn ergeben die Pakete so lange, wie die ärztliche Tätigkeit nicht über den vereinbarten Inhalt hinausgeht. Dabei ist der Schutz des Arbeitgebers einzubeziehen. Ärztliche Tätigkeit, die über die Pakete hinausgehen, können honorarärztlicher Natur sein, die Arbeit als Vereinsarzt oder z. B. mehr Dienste als eingeschlossen.
Beim HDI und bei Janitos gibt es ausschließlich diese Kombination für Medizinstudenten und Assistenzärzte. Bei der DÄV ist die Trennung auch nicht vorgesehen. Eine Trennung ist insofern auch unnötig, als die Privathaftpflicht subsidiär geführt wird und somit immer nur dann greift, wenn es keinen anderweitigen Haftpflichtschutz gibt, unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Es hält dich niemand davon ab, eine zusätzliche Privathaftpflicht zu führen. Bei DÄV sowie bei HDI/Janitos ist es wie beschrieben egal.
Normal ist es so: Bei zwei Privathaftpflichtverträgen ist der Anbieter zuerst in der Haftung mit dem älteren Vertrag. Der neuere Vertrag greift nur dann, wenn der alte keine Deckung bietet.
Bei Dialog (Maklerversicherer der Generali) und Alte Leipziger gibt es auch separate Berufshaftpflichtangebote für Jungmediziner – allerdings zu deutlich höheren Kosten.
Auf diese Weise ist es dann möglich, die Themen Berufs- und Privathaftpflicht sauber zu trennen – auch schon vor Facharztanerkennung.
Eine Trennung ist dann unvermeidlich, wenn schon in der Zeit der ärztlichen Weiterbildung Tätigkeiten ausgeführt werden, die über den Versicherungsumfang des Pakets hinausgehen (siehe oben). In Ausnahmen reicht auch die Berufshaftpflicht-Paketlösung schon im Medizinstudium nicht aus, z. B. wenn im Auslandstertial höhere Deckungssummen als 7,5 Millionen Euro erforderlich sind. In beiden Fällen ist die Berufshaftpflicht separat abzuschließen, was dazu führt, dass auch die Privathaftpflicht separat abgeschlossen wird. Bitte auch Umrechnungskurse zu anderen Währungen mit berücksichtigen.
Eine zusätzliche Versicherung ist – wenn überhaupt – nur in der Privathaftpflicht nötig. Das ist dann der Fall, wenn die hinterlegten Bedingungen für dein Leben nicht ausreichend sind, z. B. bei einer nebenberuflichen Lehrtätigkeit. Das Paket beim HDI und Janitos umfasst bei nebenberuflicher Selbstständigkeit beispielsweise nur Jahresumsätze bis 6000 EUR und es sind nur bestimmte Tätigkeiten, wie z. B. Nachhilfelehrer, Fitnesstrainer versichert.
Der HDI hält das Thema Nebentätigkeiten innerhalb der Berufshaftpflicht für Medizinstudierende wie folgt fest:
„Die Versicherung für Studenten (Medizinstudenten/Zahnmedizinstudenten/Famulanten/Medizinstudenten im Praktischen Jahr) umfasst neben der gesetzlichen Haftpflicht im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses folgende Leistungen:
Darüber hinausgehende Tätigkeiten außerhalb des Ausbildungsverhältnisses sind nicht mitversichert.
Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht als Privatperson, soweit hierfür keine anderweitige Deckung besteht.“
Mit anderen Worten, eine zusätzliche Tätigkeit, z.B. in einer Arztpraxis ohne Erfordernis für das Medizinstudium, ist in diesem Standard-Basisprodukt nicht versichert.
Was in dem Zusammenhang wichtig ist: Hat die Arztpraxis bereits eine Deckung für Sie? Das ist jedenfalls in unserem Kundenkreis so üblich – nämlich, dass die Praxis Angestellte Haupt-, Teilzeitangestellte und Nebenberufler in den Berufshaftpflichtschutz der Arztpraxis mit einschließt. Es gibt allerdings auch viele Praxen, wo dies (noch) nicht der Fall ist. Wenn noch nicht geschehen, prüfe das bitte mit dem/der Praxisinhaber/in oder einer von ihm/ihr beauftragten Person.
Hier geht es um Tätigkeiten, ein/e Medizinstudent/in gewerblich ausübt und die nicht in Verbindung steht zum Medizinstudium. Es geht folglich um einen Zusatzeinschluss im Baustein der bereits eingeschlossenen Privathaftpflicht. Nebentätigkeiten bzw. nebenberufliche Tätigkeiten sind im beschriebenen Sonderkonzept der Privat- und Berufshaftpflicht für Medizinstudierende beim HDI (gleiches gilt auch für die spätere Fortsetzung im Tarif für junge Ärzte bzw. Ärzte in der Weiterbildung zum Facharzt) bis zu einem Jahresgesamtumsatz von 12.000 Euro versichert, sofern kein anderer Versicherungsschutz besteht und es sich um folgendes handelt:
Es handelt sich also lediglich um eine Ausschnittsdeckung. In der Praxis bedeutet das oft, dass man entweder über den Auftraggeber gut versichert sein sollte, eine zusätzliche Betriebshaftpflicht haben sollte oder eine Privathaftpflicht, welche Nebentätigkeiten umfänglicher einschließt.
Die Deutsche Ärzteversicherung schließt in ihrer Privathaftpflicht die Deckung gewerblicher Tätigkeiten im übrigen generell einfach aus.
Die Versicherungsbestätigungen in den Sprachen Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch erhältst du zusätzlich zur Deutschen Police auf Wunsch dazu. Lass uns einfach wissen, in welchen Sprachen du eine Bestätigung benötigst. Du kannst sie auch jederzeit nachträglich bekommen, wenn du jetzt noch nicht weißt, ob du ins Ausland gehen möchtest, und wenn ja, wohin es dich verschlägt.
Es handelt sich bei den 9,52 Euro/Jahr um ein Angebot zu Sonderkonditionen. Der Normalpreis für eine Haftpflicht ist normalerweise deutlich höher. Selbst die günstigsten Privathaftpflichtverträge (mit bedenklichem Leistungsspektrum natürlich) kosten 25 EUR/Jahr aufwärts. Somit ist, denke ich, klar, dass der HDI diese Sonderkondition nicht nur einfach so anbietet. Einerseits können dies auch nur bestimmte Maklerhäuser vermitteln. Andererseits: Der Anbieter möchte sich bei dir schon mal einen Namen machen, damit du möglichst auch später dabei bleibst, wenn Preise aufgerufen werden, die weit über den 9,52 EUR liegen. Viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zahlen jedes Jahr einige tausend Euro für die Berufshaftpflichtversicherung, was je nach Fachgebiet und Tätigkeitsbeschreibung adäquat ist.
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