DOC Supporter » Angestellte Ärzte » Rechtsschutzversicherung für angestellte Ärzte und Ärztinnen
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Im Laufe des Lebens kann es bei dir aus verschiedenen Gründen zu einem Rechtsstreit kommen. Dieser kann zu einer ernsthaften finanziellen Belastung werden, insbesondere, wenn die Prozesskosten dein verfügbares Budget übersteigen. Um sich im Fall der Fälle auf einen Anwalt deines Vertrauens verlassen zu können, ohne die Kosten eines Rechtsstreites fürchten zu müssen, bietet die Rechtsschutzversicherung eine ideale Absicherung.
Auf der Suche nach der Antwort auf diese Frage, ob du als Arzt oder Ärztin eine Rechtsschutzversicherung brauchst, sollten wir zuerst mal schauen, welche Kosten eine Rechtsschutzversicherung überhaupt alles übernimmt und wo ggf. die Grenzen einer solchen Versicherung liegen.
Grundlegend ist eine Rechtsschutzversicherung dafür da, dich finanziell abzusichern, wenn du dein Recht mithilfe eines Anwalts geltend machen möchtest. Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht nur die Kosten deines eigenen Anwalts, sondern auch alle anderen anfallenden Kosten, wie z. B. Gerichtskosten, Entschädigungsleistungen für Zeugen, Kosten für Sachverständige und Gerichtsvollzieher, Kautionsleistungen, u. v. m.
Es gibt aber auch ganz klar definierte Bereiche, für die eine Rechtsschutzversicherung nicht aufkommt. Dazu zählen unter anderem die Bereiche Scheidung und Erbrecht, aber auch Streitigkeiten um Geldanlagen, z. B. wenn du falsch beraten wurdest, sind grundsätzlich vom Schutz durch die Rechtsschutzversicherung ausgenommen. Im Bereich des Strafrechtsschutzes sind Vergehen, die prinzipiell nur vorsätzlich begehbar sind, ebenfalls vom Schutz ausgenommen.
Wenn es um den Einschluss einzelner Risiken geht, kannst du in der Regel aus 4 verschiedenen Bausteinen auswählen: Privat, Beruf, Verkehr und Immobilien. Du musst also nicht immer die eierlegende Wollmilchsau abschließen, sondern kannst deinen Schutz ganz auf deine Bedürfnisse abstimmen. So kannst du auch die Kosten überschaubar halten.
… umfasst den Schutz bei Streitigkeiten, die im privaten Bereich entstehen. Das können z. B. Schadenersatzforderungen sein, Streitigkeiten aus dem Vertrags- und Sachenrecht, aber auch Streitigkeiten vor Gerichten in Steuersachen.
… schützt bei Risiken im Straßenverkehr. Das können z. B. Auseinandersetzungen mit einer Werkstatt sein oder auch der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.
… (oft auch Wohnungs-Baustein genannt) umfasst alle Streitigkeiten, die rund um das Thema Wohnung entstehen können, egal ob du Eigentümer einer Immobilie oder Mieter bist. Schutz hast du hier unter anderem für Streitigkeiten wegen falscher Nebenkostenabrechnungen, (Eigenbedarfs-)Kündigungen durch den Vermieter oder auch bei Streitigkeiten mit den Nachbarn wegen nächtlicher Ruhestörung.
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Wie bei anderen Versicherungen auch, gibt es in der Rechtsschutzversicherung bestimmte Wartezeiten. Diese beträgt in der Regel 3 Monate und gilt meist in den folgenden Bereichen:
Innerhalb dieser Wartezeit genießt du für diese Teilbereiche noch keinen Versicherungsschutz. Erst wenn die Wartezeit verstrichen ist, hast du vollen Schutz. Wichtig ist übrigens auch, dass du eine Rechtsschutzversicherung nicht rückwirkend abschließen kannst. Wenn du dich also bereits in einem Rechtsstreit befindest, wirst du dafür keinen Schutz erhalten. Der Zeitpunkt, der dafür zugrunde legt wird, ist immer das Schadenereignis. Konkret heißt das, dass der Schadenfall bereits eingetreten ist, sobald dein Arbeitgeber dir die Kündigung ausspricht und nicht erst dann, wenn du rechtliche Schritte dagegen einleiten möchtest.
Achtung!
Wenn du bereits eine Rechtsschutzversicherung hast und nur den Versicherer oder den Tarif wechseln möchtest, entfällt die Wartezeit.
Die genauen Kosten hängen natürlich letztendlich davon ab, für welche der oben genannten Bausteine du dich entscheiden möchtest und welchen Versicherer du aussuchst. Weitere Faktoren sind die Höhe der Selbstbeteiligung, ob du einen Single-Tarif oder einen Familien-Tarif abschließen möchtest und auch die Zahlweise ((halb-)jährlich, quartalsweise oder monatlich) hat Einfluss auf die Höhe deines Beitrags.
In Zusammenarbeit mit der Roland Versicherung bieten wir einen Tarif an, der speziell auf deine Bedürfnisse als Arzt ausgelegt ist. Du kannst ganz normal zwischen den vier Bausteinen wählen. Automatisch eingeschlossen ist in diesem Tarif ein weiterer Baustein: Rechtsschutz für angestellte Ärzt:innen und Apotheker:innen.
Besonderer Vorteil dieses speziellen Arzttarifs: du hast auch bei nur vorsätzlich begehbaren Vergehen einen Schutz, solange du nicht rechtskräftig wegen Vorsatz verurteilt worden bist. Bist du gelegentlich selbstständig tätig, z. B. im Rahmen von Notarztdiensten, genießt du auch hierfür Schutz. Planst du eine Niederlassung mit der eigenen Praxis, hast du in der Vorbereitungszeit dazu Schutz und hast eine bequeme Umwandlungsoption für deinen bestehenden Vertrag in einen Vertrag, der auch die dauerhafte selbstständige Tätigkeit einschließt.
In Zusammenarbeit mit der Roland Versicherung bieten wir einen Tarif an, der speziell auf deine Bedürfnisse als Arzt ausgelegt ist. Du kannst ganz normal zwischen den vier Bausteinen wählen. Automatisch eingeschlossen ist in diesem Tarif ein weiterer Baustein: Rechtsschutz für angestellte Ärzt:innen und Apotheker:innen.
Du bekommst also für wirklich kleines Geld einen tollen, umfangreichen Schutz, der dich im Fall der Fälle vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits schützt. Gerne unterbreiten wir dir dein persönliches Angebot und helfen dir beim Antrag für deine Rechtsschutzversicherung.
Grundsätzlich stehen angestellte Ärztinnen und Ärzte vor dem Problem, dass sie die rechtliche Begleitung in die Selbstständigkeit auch dann aus eigener Tasche zahlen müssen, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht. Mit anderen Worten, der Berufsrechtsschutz gilt im Rahmen der beruflichen Tätigkeit als Arzt oder Ärztin als Arbeitnehmer/in. Der Weg in die ärztliche Niederlassung wird jedoch schon der selbstständigen Tätigkeit zugeordnet. Daher besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz – es sei denn, es existiert eine Niederlassungsklausel für angestellte Ärzte.
Die Roland Rechtsschutzversicherung schreibt hierzu:
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