Diese Frage ist wohl beinahe die meistgestellte Frage unserer Kunden. Fragt man die großen Strukturvertriebe, gibt es auf diese Frage wohl nur eine richtige Antwort: Ja! Aber istdas wirklich die perfekte Absicherung für Ärzte und Medizinstudierende? Wir sagen: Nein!
Warum die großen Vertriebe wie MLP, Deutsche Ärzte Finanz (DÄF) dir gerne zur
Kombination von BU und Altersvorsorge raten, und warum wir dir dringend davon abraten, erfährst du im nachfolgenden Artikel.
DOC Supporter » Berufsunfähigkeit » BU mit Rente kombinieren?
Inhaltsverzeichnis
Für alle, die bereits eine Kombi-BU abgeschlossen haben, möchte ich diesen kleinen Spoiler
da lassen: Häufig lässt sich die Berufsunfähigkeitsrente von der Altersvorsorge loslösen,
sodass du die BU als selbstständige Versicherung bestehen lassen kannst. Das bietet sich
vor allem dann an, wenn inzwischen neue gesundheitliche Herausforderungen einen
kompletten Neuabschluss erschweren oder unmöglich machen.
Eine selbstständige BU versichert ausschließlich das Risiko der Berufsunfähigkeit und ist mit
keinem anderen Versicherungsprodukt gekoppelt. Die Leistung aus der Solo-BU ist in der
Regel steuerfrei. Einen Steuervorteil in der Beitragszahlphase gibt es in der Regel aber auch
nicht. Bei einer Solo-BU beteiligt dich die Versicherungsgesellschaft an den erwirtschafteten
Überschüssen, in dem sich dein monatlicher Beitrag gegenüber dem Tarifbeitrag reduziert.
Statt der eigentlich für den Tarif kalkulierten 150 € zahlst du z. B. nur 100 € Beitrag.
Auch hierbei handelt es sich faktisch betrachtet um eine Solo-BU. Allerdings werden die
Überschüsse der Gesellschaft nicht mit deinem monatlichen Beitrag verrechnet. Die
Überschüsse fließen in einen Investmentfonds, über dessen Kapital du in der Regel zum
Renteneintritt verfügen kannst.
Hierbei handelt es sich um die Kombination aus einer Schicht 3 Altersvorsorge und einer
Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier zahlst du z. B. monatlich 300 € Beitrag, wovon 100 € in
den BU-Baustein und 200 € als Sparanteil in deine Altersvorsorge fließen.
Dieses Modell ist eine spezielle Form der privaten Rente mit BU. Hier hast du allerdings
zusätzlich einen vermeintlichen Steuervorteil, da du die Beitrag für diese Versicherungs als
Altersvorsorgeaufwendung in deiner Steuererklärung absetzen kannst. Im Umkehrschluss
musst du allerdings auch die Rente später hoch versteuern.
Das häufigste Argument für eine Kombination von BU und Altersvorsorge ist der
Steuervorteil. Richtig ist dabei, dass du bei der Kombination von Basisrente und BU deine
monatlichen Beiträge für das Kombiprodukt von der Steuer absetzen kannst – aber auch erst, wenn du arbeitest. Bist du noch Student, hast du hier keinerlei Vorteile. Im Umkehrschluss müssen aber im Leistungsfall die Renten – und zwar sowohl die BU-Rente als auch die Altersrente – hoch versteuert werden. Als logische Konsequenz musst du also in einer Kombi-BU eine deutlich höhere BU-Rente versichern, weil die Rente im Leistungsfall versteuert werden muss. Eine Leistung aus einer selbstständigen BU ist hingegen in den
allermeisten Fällen steuerfrei. Um für den Falle der Berufsunfähigkeit das gleiche monatliche
Geld zur Verfügung zu haben, müsstest du in einem Kombiprodukt ca. 20-25 % mehr BU-
Rente versichern. Dieser Umstand wird aber nur sehr selten offen kommuniziert, was nicht
selten zu einer viel zu geringen Absicherung für den Ernstfall führt.
Häufig wird der Eindruck vermittelt, dass es sich bei einem Kombi-Produkt um ein Produkt
“mit Rückerstattung” handelt. Das Konzept wird so vermittelt, dass man am Ende seines
Arbeitslebens sein Geld für die BU zurückbekommt, nämlich in Form der Altersvorsorge,
während bei einer selbstständigen BU-Versicherung das Geld einfach weg ist. Alles, was an
dieser Aussage richtig ist, ist die Tatsache, dass du bei einer selbstständigen BU-
Versicherung kein Geld zurück bekommst, wenn du nicht berufsunfähig geworden bist. Aber
bei welcher Versicherung ist das schon der Fall? Wenn ich ein Jahr lang keinen Unfall mit
meinem Auto hatte, bekomme ich ja auch den Beitrag nicht erstattet.
Falsch ist aber schlichtweg die Aussage, dass das nicht gebrauchte Geld aus dem BU-Anteil
deines Vertrags in die Altersvorsorge einfließt. Hier wird bei den Versicherungen sehr scharf
getrennt. Ausschließlich der Sparanteil deines Vertrages wird später auch für die
Auszahlung deiner Altersrente herangezogen. Jeder Cent, den du anteilig für die BU-
Absicherung eingezahlt hast, ist auch bei einem Kombiprodukt weg.
Der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist etwas geringer als in einer
selbstständigen BU. Wenn man aber bedenkt, dass man bei einer Kombi-BU eine höhere
BU-Rente versichern sollte, als in einer Solo-BU (aufgrund der hohen Besteuerung im
Leistungsfall, mehr dazu im folgenden Abschnitt, löst sich auch dieser Vorteil schnell in Luft
auf.
Der einzig wirklich nennenswerte Vorteil einer Kombi-BU wird dann relevant, wenn du
berufsunfähig geworden bist und die Leistung deiner BU-Zusatzversicherung beziehst. In
diesem Fall zahlt der Versicherer deinen Beitrag für die Altersvorsorge weiter. Im besten Fall
wird dieser Sparanteil jährlich auch noch um einen vereinbarten Prozentsatz (Dynamik)
erhöht. Da du im Falle der Berufsunfähigkeit ja keinerlei Beiträge mehr ins Versorgungswerk
einzahlst, bietet diese Option natürlich eine echte Möglichkeit, die private Altersvorsorge
aufrechtzuerhalten. Aber auch dieser Umstand lässt sich auf anderen besser Wegen
lösen – z. B. in dem man der Altersvorsorge für Ärzte einen Mini-BU-Baustein zufügt. Die BU
wird als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.
Arzt ist Arzt, oder nicht!? Würdest du mit deinem Bandscheibenvorfall zu einem Gynäkologen gehen? Wahrscheinlich eher nicht. Und genau so ist es auch bei Versicherungsgesellschaften. Ein guter BU-Versicherer hat nicht zwangsläufig auch ein tolles Altersvorsorgeprodukt und ein hervorragender Rentenversicherer hat im Zweifelsfall keinen blassen Schimmer von einer guten BU. Schaue ruhig links und rechts des Tellerrandes und suche das jeweils für dich passende Produkt raus.
Als Beispiel nehmen wir ein Produkt, das bei unseren Kunden immer und immer wieder beraten und verkauft wird: Die Deutsche Ärzteversicherung (DÄV). Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist qualitativ eher mittelmäßig, langt aber dafür bei den Kunden gerne tief in die Tasche. Kombinieren wir das ganze dann mit der häufig verkauften Relax Rente, dann haben wir dem Kunden das schlechteste Versicherungsprodukt des Jahres 2016 ans Bein gebunden. Hier sollte lieber individuell auf die Ziele, Wünsche und Bedürfnisse eines jeden einzelnen Kunden geschaut und das optimal passende Produkt für jeden Absicherungsbereich gefunden werden. Die sogenannte Relax Rente ist eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Indexpartizipation und sind ein Produkt der DÄV sowie deren Mutterkonzern AXA.
Bevor du dir Gedanken über deine Altersvorsorge machst, solltest du eine solide Absicherung deiner Arbeitskraft schaffen. Stell dir vor, du stellst mit Anfang 20 eine super gute Altersvorsorge auf die Beine, in die monatlich 200 € fließen, vergisst aber, dich um das Thema der Arbeitskraftabsicherung zu kümmern. Einige Jahre später wirst du berufsunfähig. Wer zahlt dann deine Beiträge in die Altersvorsorge? Und wovon möchtest du fortan Miete, Lebensmittel und Co. bezahlen? Schaffe also zunächst eine ausreichende Absicherung für den Ernstfall. Sobald dieser Pfeiler deiner Absicherung gebaut ist, kannst du dich dem Thema Altersvorsorge widmen. Denn die beste Altersvorsorge wird dir nichts bringen, wenn du sie nicht mehr bezahlen kannst.
Zwar können die Beiträge für die Kombi-BU häufig steuerlich abgesetzt werden, allerdings musst du dafür im Leistungsfall die ausgezahlte BU-Rente auch hoch versteuern. Dahingegen ist die Leistung aus einer selbstständigen BU in der Regel steuerfrei. Möchtest du im Kombi-Produkt die gleiche “Netto-Rente” wie bei einer SBU versichern, musst du ca. 20-25% mehr BU-Rente versichern. Statt 2.500 € müsstest du also 3.000 – 3.200 € BU-Rente versichern – was natürlich unterm Strich auch mehr Beitrag kostet. Ob der Steuervorteil dann noch so erwähnenswert ist, sei mal dahingestellt.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen ist durch den Gesetzgeber begrenzt. Wenn du niedergelassener Arzt bist, sind deine Beiträge ins Ärzteversorgungswerk in der Regel schon so hoch, dass die Beiträge für deine BU mit Basis- oder Rürüp-Rente gar nicht mehr absetzbar sind. Dann entfällt der Steuervorteil in der Einzahlphase, die hohe Besteuerung der Renten in der Auszahlphase bleibt aber natürlich voll bestehen, sodass die steuerliche Belastung hier quasi doppelt auf dich wirkt.
Nichts ist so wenig planbar wie das Leben. Damit du zu jedem Zeitpunkt flexibel auf die neuen Umstände (Nachwuchs, Arbeitslosigkeit, Weltreise, Umzug, Auswandern, Immobilienerwerb) reagieren kannst, brauchst du einen flexiblen Altersvorsorgepartner. Nicht selten werden reine Altersvorsorgeverträge gekündigt oder (vorübergehend) beitragsfrei gestellt. Wenn du nun eine Basisrente abgeschlossen hast, ist das aber gar nicht so leicht. Das Geld ist hier bis zum Renteneintritt gebunden und kann in der Regel nicht für anderweitige “Projekte” verwendet werden. Bei privaten Altersvorsorgeverträgen ist das jedoch problemlos möglich (ob sinnvoll, ist eine andere, sehr individuelle Frage). So könntest du z. B. deinen privaten Altersvorsorgevertrag kündigen, würdest einen Rückkaufswert ausgezahlt bekommen und könntest dieses Geld als Eigenkapital für eine Immobilienfinanzierung, als vorübergehende Überbrückung von Arbeitslosigkeit, usw. nutzen.
Auch die Reduzierung deines Sparbeitrags ist möglich, um die finanzielle Belastung vorübergehend oder auch dauerhaft einzudämmen. Auch hier ist ein Kombi-Produkt nur wenig flexibel – schließlich muss der Sparanteil immer min. 51 % des Gesamtbeitrags ausmachen.
Beispiel: Wenn ich für 3.000 € BU-Rente monatlich 150 € Anteil in meiner Kombi-BU zahle, kann also der Sparanteil nicht unter 150 € monatlich sein. Eine vorübergehende Reduzierung ist also nicht möglich. Da ich als Arzt in der Regel mit 3.000 € BU-Rente einsteige und perspektivisch noch höhere BU-Renten versichern sollte, kann man sich also ausrechnen, wie hoch dann auch der Sparanteil perspektivisch mitwachsen muss!
Das heißt: Wenn du den Rürup-Sparanteil senken möchtest, musst du auch die BU-Rente senken und wenn du die BU-Rente erhöhen möchtest, musst du auch Rürup erhöhen.
Sicherlich ist dieser Umstand nicht der ausschlaggebende Punkt, wenn es um die Frage Kombi-BU oder nicht geht. Allerdings gewinnt die AU-Klausel (auch Leistung bei Arbeitsunfähigkeit genannt), immer mehr Beliebtheit bei unseren Kunden. Schließlich haben sich auch hier die Leistungen in den letzten Jahren deutlich verbessert.
Randnotiz: Die AU-Klausel ist ein optionaler Baustein in der selbstständigen BU. Über diese Option kannst du im Falle einer min. 6-monatigen Arbeitsunfähigkeit die BU-Rente in voller Höhe beziehen, auch wenn du (noch) nicht berufsunfähig bist. Besonders vorteilhaft ist der unbürokratische Antrag auf AU-Leistung (insbesondere im Vergleich zu einem BU-Leistungsantrag). Grundlage für die Bewilligung der AU-Rente ist lediglich der “gelbe Schein” von deinem Facharzt und nicht etwa die Beurteilung deiner Erkrankung durch den Versicherer.
Weil die Vermittler damit am meisten Geld verdienen. Hierzu möchte ich kurz darauf eingehen, wie viel Geld ein Vermittler beim Abschluss einer Lebensversicherung (dazu zählen sowohl selbstständige BUs als auch Kombi-BUs) von der Versicherungsgesellschaft erhält. Die Courtage (auch oft als Provision bezeichnet) besteht aus zwei verschiedenen Teilen: Der Abschlusscourtage und der laufenden Courtage. Die Höhe der jeweiligen Courtage hängt von drei wesentlichen Faktoren ab: Der Laufzeit des Vertrages, der Höhe der monatlichen Beiträge und dem Vergütungssatz. Der Vergütungssatz kann zwischen 2-5% variieren.
Beispielrechnung für eine selbstständige BU mit 2.500 € monatlicher BU-Rente:100 € mtl. Beitrag x 37 Jahre x 12 Monate Laufzeit x 4% Vergütungssatz = 1776 € Abschlusscourtage
Beispielrechnung für eine Kombi-BU mit 2.500 € monatlicher BU-Rente + 200 € Sparanteil: 300 € mtl. Beitrag x 37 Jahre x 12 Monate Laufzeit x 4% Vergütungssatz = 5328 € Abschlusscourtage
Welchen Vertrag würdest du lieber verkaufen, wenn du Versicherungsvermittler wärst? Klar, die Kombi-BU.
Warum wir als Makler dir trotzdem davon abraten? Weil wir dir eine transparente Beratung garantieren, losgelöst von möglichst hohen Provisionen, damit du einen Vertrag hast, der dich bis zum Renteneintritt flexibel begleitet.
Insbesondere Studierende werden häufig mit den vermeintlich günstigen Start-Kombi-BUs geködert. Das Prinzip dieser Start-BUs sieht vor, dass du zu Beginn, also z. B. für die Dauer deines Studiums, einen sehr geringen Beitrag für deine Kombi-BU bezahlst. Nach ein paar Jahren, wenn das Studium abgeschlossen ist und die ersten Gehälter fließen, steigt dein Beitrag dann auf das “normale” Niveau an. So die Theorie.
In der Praxis ist es häufig so, dass die Beiträge plötzlich 3-4x so hoch sind, wie die ursprünglichen monatlichen Kosten. Vielen ist dieser enorm starke Anstieg aber überhaupt nicht bewusst, meist, weil er gar nicht so offen kommuniziert wurde.
Fakt ist übrigens auch, dass diese Starter-BUs unterm Strich sogar teurer sind, als wenn du gleich von Beginn an einen normalen Beitrag gezahlt hättest. Die Versicherungen lassen sich die beitragsschwachen Anfangsjahre über die Versicherungsdauer nämlich nachzahlen und schlagen in der Regel auch noch obendrauf.
Viele unserer Kunden treten an uns heran, nachdem sie bereits eine Kombi-BU über einen der großen Finanzvertriebe abgeschlossen haben. Bei der nachträglichen Recherche im Internet oder dem Austausch im Bekanntenkreis sind ihnen allmählich Zweifel über die Sinnhaftigkeit ihres Abschlusses gekommen. Höchste Zeit, sich an jemanden zu wenden, der transparent alle Vor- und Nachteile des bestehenden Vertrags erklären kann. Denn nur dann kann entschieden werden, ob der Vertrag bestehen bleiben soll oder ob man sich nach alternativen Möglichkeiten umsieht.
Die gute Nachricht dabei: Oft kann die Berufsunfähigkeit von der Rente entkoppelt und als Solo-BU fortgeführt werden. Aber nicht immer ist dieses Vorgehen auch empfehlenswert.
Der Vorteil der Entkopplung liegt auf jeden Fall darin, dass du für die BU keine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen musst. Sollten sich also seit dem Abschluss der Kombi-BU neue Erkrankungen ergeben haben, musst du dir zumindest darüber keinen Kopf machen. Vorteilhaft ist auch, dass der BU-Vertrag exakt so weitergeführt wird, wie du ihn ursprünglich abgeschlossen hast: BU-Rentenhöhe, Beitragsdynamik, Leistungsdynamik, AU-Klausel… alle gewählten Bausteine bleiben 1:1 enthalten. Hier sollte man natürlich nochmal überprüfen, ob auch wirklich alle wichtigen Bausteine im Altvertrag enthalten sind. Hast du dich für die Trennung von BU und Basisrente entschieden, wird der Altersvorsorgevertrag in der Regel beitragsfrei gestellt. Eine Kündigung von Schicht I Verträgen ist nicht möglich.
Ein Nachteil der Entkopplung liegt darin, dass der BU-Vertrag wie ein Neuabschluss gehandelt wird. Das heißt, für die Berechnung deines monatlichen Beitrags wird dein neues Eintrittsalter herangezogen. Wenn zwischen dem ursprünglichen Abschluss und dem neuen Vertrag nur wenige Jahre (manchmal sind es auch nur Monate) liegen, dann wird sich dieser Umstand kaum auf deinen Beitrag auswirken. Ist der Vertrag aber schon mehrere Jahre alt, sollte man die eigenständige Weiterführung des BU-Vertrags gut überdenken.
Wichtig ist auch, dass nicht jede Gesellschaft dieses Vorgehen unterstützt. Bei den unter Ärzten sehr verbreiteten Verträgen der DÄV, Alten Leipziger, … ist dies aber in der Regel möglich.
Wenn es deine Gesundheitshistorie zulässt, kannst du dich natürlich auch auf den kompletten Neuabschluss eines BU-Vertrags bei einer anderen Gesellschaft beraten lassen. Insbesondere, wenn die Rahmenbedingungen des ursprünglichen BU-Vertrags nicht passen (keine Dynamiken, schlechte Nachversicherungsmöglichkeiten, etc.) oder wenn die Gesundheitsprüfung seinerzeit nicht sauber ausgearbeitet wurde, empfiehlt es sich, den alten Vertrag komplett hinter sich zu lassen und einen Neustart in Sachen Solo-BU zu wagen.
Du hast einen Kombi-BU-Vertrag und bist unsicher, ob du richtig beraten wurdest und den richtigen Vertrag für dich abgeschlossen hast? Melde dich gerne bei uns für einen unverbindlichen und kostenfreien Check deines Bestandsvertrags. Dafür brauchen wir den Versicherungsschein (Police) sowie den letzten Dynamiknachtrag bzw. die letzte Beitragsrechnung. In einem gemeinsamen Online-Termin besprechen wir dann, welche Stärken und Schwächen dein Vertrag hat. Außerdem sprechen wir über die Qualität der Gesundheitsprüfung und ob ggfs. eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt, die den Vertrag sowieso unbrauchbar macht.
Der Abschluss einer Kombi-BU ist nur in den wenigsten Fällen wirklich sinnvoll. Insbesondere bei Ärzten mit Niederlassungswunsch raten wir dringend von einer Kombination aus Rente und BU ab. Generell überwiegen die Nachteile und die im Verkaufsgespräch häufig vorgebrachten Vorteile sind auch nur auf den ersten Blick wirkliche Vorteile. Der Abschluss von zwei separaten Verträgen verschafft deutlich mehr Flexibilität, um auf neue Lebensumstände reagieren zu können. Priorität bei der Absicherung sollte zunächst immer die Berufsunfähigkeit haben, da diese dich jeden Tag treffen kann. Der Renteneintritt hingegen ist ein relativ gut kalkulierbares Ereignis, was aller Voraussicht nach erst in einigen Jahrzehnten eintreffen wird. Solltest du bereits eine Kombi-BU abgeschlossen haben, setze dich gerne mit uns in Verbindung. Gemeinsam überprüfen wir, ob der Abschluss in deinem Fall empfehlenswert war, oder ob wir uns nach einer Alternative umschauen sollten.
Telefonisch, persönlich oder online für dich da