Wie Sie auf schnellstem Wege die Vielzahl an gesetzlichen Krankenkassen vergleichen, Zusatzbeiträgen aus dem Weg gehen ohne auf Leistungen verzichten zu müssen, erfahren Sie im großen Krankenkassenvergleich.
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Auch im Rentenalter sind Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen. Die Bruttorente, die Ihnen die Renteninformation anzeigt, kann daher erheblich abweichen von der Nettorente – also dem Betrag, der nach Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen und Steuern übrig bleibt. Wie Sie in die günstige Krankenversicherung der Rentner (KVdR) kommen, erfahren Sie auf dieser Homepage.
Es wird sehr viel und ausgiebig darüber diskutiert, wie umfangreich die Beiträge der privaten Krankenversicherung in den vergangenen Jahren gestiegen sind. Dabei wird die Beitragsentwicklung der gesetzlichen Kassen gerne unter den Tisch gekehrt. Insbesondere jene, deren Jahreseinkommen mindestens der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze entspricht, müssen alljährliche Steigerungen verkraften.
Durchschnittliche Steigerung
30 Jahre von 1987 bis 2016 2,29 %
20 Jahre von 1997 bis 2016 1,63 %
10 Jahre von 2007 bis 2016 1,75 %
5 Jahre von 2012 bis 2016 2,68 %
3 Jahre von 2014 bis 2016 2,48 %
Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung betrug in 1970 noch 50,31 Euro pro Monat, in 2016 sind es dann schon 764,87 Euro/Monat inklusive dem Beitrag zur Pflegepflichtversicherung (zum 01.01.1995 wurde die gesetzliche Pflegepflichtversicherung eingeführt). Das entspricht einer Erhöhung der Beitrages für gesetzlich Krankenversicherte um das 15(!)-fache.
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