Nicht selten arbeiten Ärzte weit mehr als 50 Stunden wöchentlich – auch wenn der Arbeitsvertrag etwas anderes vorsieht. Umso bedeutender ist das Thema Teilzeitarbeit in den vergangenen Jahren auch für Ärzte geworden. Und immer häufiger ist nicht allein der Nachwuchs Auslöser für den Wunsch nach mehr Zeit außerhalb der Arbeit. Auch das Thema Work-Life-Balance erlangt zunehmende Bedeutung.
Ob und wenn ja, wie du deine BU auf eine mögliche Teilzeittätigkeit abstimmen kannst, kannst du in diesem Artikel nachlesen. Denn es geht hier um weit mehr als die BU-Rentenhöhe.
Das Wichtigste auf einen Blick
Die meisten unserer Kunden denken zunächst an die Anpassung der BU-Rente nach unten hin, wenn ich sie frage, ob sie sich schonmal Gedanken über das Thema Teilzeittätigkeit und die Konsequenzen für die BU-Versicherung gemacht haben. Dabei geht es bei der Teilzeitklausel um weit mehr als das. Im Leistungsfall kann eine (fehlende) Teilzeitklausel sogar darüber entscheiden, ob du Anspruch auf die BU-Rente hast oder nicht.
Dazu schauen wir uns zunächst mal die Definition von Berufsunfähigkeit an. Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn du deine berufliche Tätigkeit für voraussichtlich mindestens 6 Monate aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise (in der Regel zu min. 50%) nicht mehr ausführen kannst.
Auch wenn die reale Leistungsfallsprüfung deutlich umfangreicher und differenzierter vorgeht, beschränken wir uns für die Erklärung der Konsequenzen einer Teilzeittätigkeit zunächst mal rein auf den wöchentlichen Stundenumfang.
Angenommen du bist angestellter Arzt in einer Klinik und hast in deinem Arbeitsvertrag eine wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden vereinbart. Eine Erkrankung (z. B. Depression, Unfallfolge, Krebserkrankung, o. Ä.) führt nun dazu, dass du künftig maximal 18 Stunden pro Woche in deinem bisherigen Beruf arbeiten kannst. Ein ärztliches Gutachten bestätigt diese Stundenzahl.
Der geübte Kopfrechner sagt nun ganz schnell: Logisch, 18 Stunden ist weniger als 50% von 42 Stunden. Der Versicherungsnehmer ist berufsunfähig und hat Anspruch auf die BU-Rente.
Nun gehen wir davon aus, dass du nach der Geburt deines ersten Kindes deine wöchentliche Arbeitszeit auf 80% reduziert hast, damit du einen zusätzlichen freien Tag pro Woche mit der Familie verbringen kannst. Somit kommen wir auf wöchentlich 33,6 Stunden. Nun hast du weiterhin die gleiche Erkrankung und das ärztliche Gutachten bestätigt dir, dass du noch 18 Stunden arbeiten könntest. 50% von 33,6 Wochenstunden sind allerdings nur 16,8 Stunden. Mit möglichen 18 Stunden liegst du also über der Hürde von 50%. Du bist also per Definition nicht berufsunfähig und bekommst somit auch keine monatliche Rente ausgezahlt.
Die gleiche Erkrankung führt also in einer Vollzeittätigkeit zur Leistung und in einer Teilzeittätigkeit nicht. Als Teilzeitbeschäftigter hast du hier also einen entscheidenden Nachteil. Die gute Nachricht ist jedoch: Mit einer vernünftigen Teilzeitklausel kannst du diesen Nachteil aufheben.
Eine gute Teilzeitklausel kann die oben beschriebene Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten aufheben und eine Besserstellung bewirken. Es gibt jedoch entscheidende Unterschiede in den einzelnen Klauseln. Es lohnt sich also, ganz genau hinzuschauen. Die reine Anwesenheit einer Teilzeitklausel in den Bedingungen reicht noch nicht aus, damit du im Leistungsfall auch wirklich geschützt bist. Hier zunächst ein Überblick über die möglichen Teilzeitklausel-Formulierungen:
Bei der Teilzeitklausel geht es also immer darum, den fiktiven, angenommenen Stundenumfang zu deinen Gunsten nach oben zu schrauben. Einige Anbieter kombinieren die oben ausgelisteten Möglichkeiten miteinander. So gilt beim HDI z. B. neben dem Beibehalt der zuvor geleisteten Wochenstunden auch die Teilzeit-Definition von weniger als 30 Stunden.
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Welche Klausel die Beste ist, hängt immer auch ein Stück weit davon ab, welche Wünsche du konkret hast. Wenn du größtmögliche Flexibilität haben möchtest, solltest du auf den Beibehalt der vorherigen Wochenstunden setzen. Wenn du dir sicher bist, dass du ausschließlich zur Erziehung der Kinder in eine Teilzeittätigkeit wechseln würdest, dann kannst du auch die entsprechende Teilzeitklausel wählen, die rein auf die Kindererziehung ausgelegt ist.
Eine umfassende Teilzeitklausel sollte idealerweise alle fünf Szenarien abdecken:
Kriterium | Erläuterung |
|---|---|
Erziehung / Pflege | Schutz greift, wenn Teilzeit aufgrund von Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen |
Work-Life-Balance | Schutz greift auch bei freiwilliger Reduzierung ohne familiären Anlass |
Nebentätigkeit | Mehrere Teilzeitberufe werden nebeneinander und nicht nur zusammengefasst bewertet |
Zeitlich unbefristet | Schutz gilt ohne zeitliche Begrenzung |
Stundenunabhängig | Kein Mindest-Stundenschwellenwert (z. B. „nur unter 30 Std./Woche“) als Voraussetzung |
Legende:
= erfüllt |
= teilweise / eingeschränkt |
= nicht erfüllt |
= anbieterspezifisch unterschiedlich
Anbieter | Erziehung / Pflege | Work-Life-Balance | Nebentätigkeit | Zeitl. unbefristet | Stundenunabhängig | Schutzdauer |
|---|---|---|---|---|---|---|
Nürnberger | 10 Jahre (alle Gründe) | |||||
HDI | 5 Jahre, nur < 30 Std./Woche | |||||
Hannoversche | 12 Monate; 5 Jahre bei Kindern/Pflege | |||||
Allianz | k. A. | Unbegrenzt, nur familiäre Gründe | ||||
Volkswohl Bund | k. A. | k. A. | Unbegrenzt bei Elternzeit/Pflege/Kurzarbeit |
Bewertung: Der Nürnberger bietet mit 10 Jahren und ohne Einschränkung auf den Grund die stärkste Absicherung beim Beibehalt der Vollzeit-Wochenarbeitszeit. HDI ist solide, aber zeitlich auf 5 Jahre begrenzt und nur unterhalb von 30 Std./Woche wirksam.
Anbieter | Erziehung / Pflege | Work-Life-Balance | Nebentätigkeit | Zeitl. unbefristet | Stundenunabhängig |
|---|---|---|---|---|---|
Alte Leipziger | |||||
Helvetia / Baloise | |||||
die Bayerische | |||||
Barmenia / Gothaer | |||||
LV 1871 |
| k. A. |
Bewertung: Alle fünf Anbieter berücksichtigen mehrere Tätigkeiten nebeneinander – d. h. jede Tätigkeit wird separat auf BU geprüft, nicht nur die Gesamtstundenzahl. Das ist besonders relevant für Ärzte mit parallelen Tätigkeiten (z. B. Klinik + Gutachten, Praxis + Lehrauftrag). Neu: LV 1871 hat diese Regelung mit den AVB 04/2026 ebenfalls eingeführt – bisher war das noch nicht explizit geregelt.
Anbieter | Erziehung / Pflege | Work-Life-Balance | Nebentätigkeit | Zeitl. unbefristet | Stundenunabhängig |
|---|---|---|---|---|---|
Allianz | k. A. | ||||
Alte Leipziger | k. A. | ||||
Helvetia / Baloise | k. A. | ||||
LV 1871 |
| k. A. | |||
die Bayerische | k. A. |
Bewertung: Erziehung und Pflege sind bei den meisten Anbietern erfasst – aber häufig ist dies der einzige Schutzgrund. Wer aus anderen Gründen auf Teilzeit wechselt (z. B. Burnout-Prophylaxe, persönliche Entscheidung), ist hier nicht geschützt. Die Stunden-Unabhängigkeit ist unterschiedlich ausgeprägt: = Allianz nutzt eine Stunden/Tag-Schwelle statt Wochenstunden.
Anbieter | Erziehung / Pflege | Work-Life-Balance | Nebentätigkeit | Zeitl. unbefristet | Stundenunabhängig |
|---|---|---|---|---|---|
die Bayerische | |||||
HDI | |||||
LV 1871 |
Bewertung: Diese drei Anbieter greifen nur bei einer Wochenarbeitszeit von unter 30 Stunden. Das ist ein relevanter Nachteil: Wer z. B. auf 30 oder 32 Stunden reduziert, genießt keinen Schutz. Für Ärzte, die häufig auf „leicht unter Vollzeit“ reduzieren, ist diese Schwelle praxisrelevant.
Anbieter | Erziehung / Pflege | Work-Life-Balance | Mehrere Berufe nebeneinander | Zeitlich unbefristet | Stundenunabhängig | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|---|---|
Nürnberger | k. A. |
|
| |||
Volkswohl Bund | k. A. | k. A. | Unbegrenzt bei Elternzeit/Pflege/Kurzarbeit; BU-Rentenanpassung möglich | |||
Allianz | k. A. | Unbegrenzt, aber nur familiäre Gründe; Schwelle: < 3 Std./Tag | ||||
Alte Leipziger | k. A. | Hausmann/-frau explizit erfasst | ||||
Helvetia / Baloise | k. A. | Hausfrau/-mann-Anteil über eigenen Anteil berücksichtigt | ||||
Barmenia / Gothaer | k. A. | Identisch wie Helvetia/Baloise | ||||
Hannoversche | k. A. |
| Günstigerprüfung; 5 Jahre bei Kindern/Pflege | |||
HDI |
| Nur < 30 Std./Woche; nach 5 J. gilt reduzierte Zeit | ||||
LV 1871 |
| k. A. | Nur < 30 Std./Woche; Erziehung/Pflege + mehrere Tätigkeiten nebeneinander (AVB 04.26) | |||
die Bayerische | k. A. | Nur < 30 Std./Woche; mehrere Jobs nebeneinander | ||||
DÄV | k. A. | Keine klassische Teilzeitklausel; direkte Stundenschwelle (≤ 6 Std./Tag → BU < 3 Std./Tag) |
Legende:
= erfüllt |
= nicht erfüllt / zeitlich begrenzt |
= eingeschränkt |
= nur teilweise |
= nicht vorhanden / abweichende Systematik | k. A. = keine eindeutige Angabe in AVB/Matrix
1. Nürnberger Einziger Anbieter mit 10-jährigem Schutz, unabhängig vom Grund der Arbeitszeitreduzierung. Kein anderer Anbieter schützt Work-Life-Balance-Entscheidungen und familiäre Gründe gleichermaßen ohne Stundenschwelle. Klare Empfehlung, wenn die Teilzeitklausel ein zentrales Kriterium ist.
2. Volkswohl Bund Unbegrenzter Schutz bei Elternzeit, Pflege und Kurzarbeit – zusätzlich die einzigartige Option zur Anpassung der BU-Rentenhöhe. Stark bei Ärzten, die in Elternzeit gehen oder Familienangehörige pflegen.
3. Alte Leipziger / Helvetia (ehem. Baloise) / Barmenia Gothaer Alle drei berücksichtigen mehrere Teilzeitberufe nebeneinander und sind stundenunabhängig – ideal für Ärzte mit mehreren gleichzeitigen Tätigkeiten. Schwäche: Kein Schutz bei Work-Life-Balance-motivierter Reduzierung.
Hannoversche: Günstigerprüfung ist ein echter Mehrwert, aber die 30-Stunden-Schwelle und die Zeitbegrenzung auf maximal 5 Jahre limitieren den Schutz.
HDI: Solide 5 Jahre, aber keine Verlängerung aus familiären Gründen und die 30-Stunden-Schwelle schränkt den Anwendungsbereich ein.
DÄV: Keine klassische Teilzeitklausel. Die abweichende Stundenschwellen-Systematik (≤ 6 Std./Tag → BU, wenn < 3 Std. möglich) ist für Teilzeitkräfte kein gleichwertiger Ersatz.
Typische Lebens- und Karrierephasen, in denen die Teilzeitklausel entscheidend wird:
Elternzeit – häufig nach PJ, Famulatur oder Assistenzarztzeit; oft auf 50–80 % reduziert
Forschung / Promotion – Kombination aus klinischer Tätigkeit und Wissenschaft
Praxisgründung – Aufbauphase mit parallelen Anstellungen
Mehrfachtätigkeit – Klinik + Gutachterwesen, Praxis + Lehrauftrag, Anstellung + Nebentätigkeit
Bewusste Arbeitszeitreduktion – zunehmend bei jüngeren Ärzten (Work-Life-Balance)
Gerade der letzte Punkt – Work-Life-Balance als Grund – wird nur vom Nürnberger vollumfänglich abgedeckt. Bei allen anderen Anbietern ist ein familiärer Anlass Voraussetzung oder der Schutz ist zeitlich stark begrenzt.
Alle Angaben basieren auf den vorliegenden AVB (Stand: 2025–2026). Keine Rechtsberatung. Im Einzelfall sind die aktuellen Versicherungsbedingungen und individuellen Vertragsunterlagen maßgeblich.
Die Übersicht zeigt recht deutlich, dass jede Klausel ihre Schwächen hat. Du solltest dir also vorher Gedanken darüber machen, ob du in Teilzeit arbeiten möchtest und wenn ja, welchen Grund es dafür geben kann.
Grundsätzlich bist du aber mit dem Beibehalt der vorherigen Wochenarbeitszeit am flexibelsten, da hier weder der Grund für die Reduzierung noch die Anzahl der Wochenstunden relevant ist. Und insbesondere bei der Nürnberger, die einen sehr langen Zeitraum anbietet, spielt auch die zeitliche Befristung nur eine untergeordnete Rolle.
Welche Teilzeitklausel für dich die Beste ist?
Letztlich jeder, der irgendwann (vorübergehend) einer Teilzeittätigkeit nachgehen möchte. Das Risiko, innerhalb der Teilzeittätigkeit berufsunfähig zu werden und dann keine Leistung zu erhalten, ist einfach zu hoch, als dass man dieses Thema pauschal unter den Tisch fallen lassen sollte.
Natürlich gibt es einige Zielgruppen, für die eine solide Teilzeitklausel eine besondere Rolle spielt:
Auch wenn du dir heute noch nicht sicher bist, ob du später einmal in Teilzeit arbeiten möchtest, solltest du das Thema nicht vernachlässigen. Denn im Nachgang lassen sich die Verträge nicht mehr anpassen. Was bei Vertragsabschluss fehlt, fehlt bis zum Eintritt in die Regelrente.
Die Teilzeitklausel ist ein wichtiges Instrument, um die Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten im BU-Leistungsfall zu kompensieren. Achte bei der Wahl deines Anbieters auf eine passende Klausel. Die Unterschiede liegen im Detail. Lasse dich also am besten von den DOC Supportern rund um das Thema Teilzeitklausel für Ärzte beraten.
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Über den Autor
Michael Schreiber
Gründer von DOC Supporter · Versicherungsmakler & Finanzanlagenfachmann
Michael Schreiber ist Gründer von DOC Supporter und Autor zahlreicher Fachbeiträge zur Absicherung von Ärztinnen und Ärzten. Seit 2006 berät er als Versicherungsmakler und Finanzanlagenfachmann - fachlich fundiert durch sein BWL-Studium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, vor allem aber mit dem Anspruch, Medizinern ehrliche, unabhängige Orientierung zu geben. Sein Antrieb: Beratung, die wirklich dem Kunden dient. Privat ist er begeisterter Sportler, Hörbuch-Enthusiast und Vater von drei Töchtern.