AU-Klausel - Leistung bei Arbeitsunfähigkeit

Als Arzt ist die passende BU-Absicherung elementar wichtig. Diese kannst du mit bestimmten optionalen Bausteinen erweitern, z. B. der Leistung bei Arbeitsunfähigkeit – auch AU-Klausel oder Gelbe-Schein-Regelung genannt. Über diese Klausel hast du die Möglichkeit, die BU-Rente auch im Falle einer (vorübergehenden) Arbeitsunfähigkeit zu beziehen, auch wenn du die Bedingungen zur Berufsunfähigkeit (noch) nicht erfüllst. Wie genau das funktioniert, kannst du in diesem Artikel nachlesen.

Decke und Teetasse auf hellem Tisch, dazu Stethoskop und Teal-Mappe – AU-Klausel in der BU-Versicherung fuer Aerzte.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wie funktioniert die AU-Klausel?

Die AU-Klausel ist ein optionaler Baustein, mit dem du die regulären Leistungen deiner BU-Versicherung erweitern kannst. Dadurch kannst du deinen Schutz noch individueller an deine Bedürfnisse anpassen. Wenn du eine AU-Klausel in deinen Vertrag integriert hast, hast du die Möglichkeit, auch im Falle einer Arbeitsunfähigkeit (die dein behandelnder Arzt attestiert), die vereinbarte Rente in voller Höhe zu beziehen. Allerdings müssen gewisse Bedingungen erfüllt werden. Auch wie lange du die Rente bei Arbeitsunfähigkeit beziehen kannst, ist begrenzt. Bei manchen Anbietern ist  die Klausel zudem nicht ganz optimal.

Zum Verständnis möchte wir aber vorweg eine kurze Abgrenzung schaffen zwischen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit:

Was bedeutet Berufsunfähigkeit?

„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

Als Versicherter in der BU muss ich dem Versicherer also Nachweisen, dass ich berufsunfähig bin. Das geschieht unter anderem durch einen umfangreichen Leistungsantrag und ärztliche Gutachten. Darüber hinaus prüft der Versicherer dann noch weitere Faktoren wie Teilzeittätigkeit, Selbstständigkeit, Verweisungsrecht, etc., bevor eine finale Entscheidung über deinen Leistungsanspruch getroffen wird. 

Du bist in diesem Fall also darauf angewiesen, dass die Versicherung deinen Antrag annimmt. 

So banal es auch klingt: Arbeitsunfähig bist du dann, wenn dein Arzt dich krankgeschrieben hat. Krankschreiben kann dich dein Arzt dann, wenn „der Versicherte überhaupt nicht oder nur auf die Gefahr hin, seinen Zustand zu verschlimmern, fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nachzugehen“ (Urteil Bundessozialgericht vom 25.08.2022, B 9 V 4/21 R). 

Es besteht die Annahme, dass die Erkrankung eine vorübergehende Erscheinung ist und es eine Aussicht auf Besserung gibt. 

Für die Beantragung der AU-Leistung genügt es, einen Nachweis zu erbringen, dass du derzeit und für voraussichtlich mindestens 6 Monate arbeitsunfähig bist. Die Entscheidung über Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitsfähigkeit trifft dabei nicht die Versicherung, sondern einzig und alleine der behandelnde Facharzt. 

Du bist hier also nicht darauf angewiesen, dass die Versicherung zu deinen Gunsten entscheidet. 

Wann kann ich die AU-Rente beantragen?

Ähnlich wie für den Leistungsantrag deiner BU-Rente gelten auch für die AU-Rente gewisse Anforderungen, die erfüllt sein müssen:

Der Antrag auf AU-Rente ist damit deutlich unkomplizierter, als es ein BU-Renten-Antrag ist. 

Während du für die Beantragung der BU-Leistung neben jeder Menge Papierkram auch noch ein ärztliches Gutachten vorlegen musst, reicht für die Beantragung der AU-Rente die Bescheinigung deines Facharztes über den voraussichtlichen AU-Zeitraum. Damit hast du recht unkomplizierten und schnellen Zugang zur Leistung. 

Wie bei der BU-Rente gilt auch hier: Die Leistung wird rückwirkend ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt. Daher ist es aber auch wichtig, dass deine Krankschreibung auf Basis der gleichen Diagnose ausgestellt ist. Häufig verwenden Ärzte nach 6 Wochen AU einen anderen Diagnoseschlüssel, um die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber soweit wie möglich auszureizen. 

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Wie lange wird die AU-Rente gezahlt?

Die AU-Rente ist – im Gegensatz zur BU-Rente – zeitlich begrenzt, in der Regel auf 2-3 Jahre. Einige wenige Anbieter haben andere, teils kürzere oder längere Leistungszeiträume definiert. 

Wichtig dabei ist, dass die Leistungszeiträume addiert werden. Hast du also bereits wegen einer Erkrankung die AU-Rente bezogen, dann bekommst du im Falle einer weiteren AU-Leistung (z. B. aufgrund einer anderen Erkrankung) höchstens die Differenzzeit zwischen den maximal vereinbarten Monaten und den bereits geleisteten Monaten.  

Generell solltest du bei der Leistungsdauer aber auch immer im Kopf behalten, dass du im Falle einer wirklich langen Arbeitsunfähigkeit mit großer Wahrscheinlichkeit auch die Bedingungen für eine Berufsunfähigkeit erfüllst. Dann kannst du den Antrag auf BU-Rente stellen und, sofern dieser genehmigt wird, nahtlos vom Bezug der AU-Rente in den Bezug der BU-Rente übergehen. 

Stolperfallen in der AU-Klausel

Bei einigen Anbietern ist in den Bedingungen der AU-Klausel festgelegt, dass zeitlich mit dem Antrag auf AU-Rente auch der Leistungsantrag für die BU-Rente gestellt werden muss. Damit ist natürlich der eigentliche Vorteil der AU-Klausel, schnell und unkompliziert eine Leistung zu beziehen, hinfällig. Schließlich muss ich mich dann durch die unzähligen Seiten des BU-Leistungsantrags kämpfen und ein ärztliches Gutachten vorlegen. Unkompliziert und unbürokratisch ist das keineswegs mehr. Die Bewilligung der AU-Rente wird außerdem entsprechend mehr Zeit in Anspruch nehmen. All diese Hürden kann man sich bei den meisten Anbietern sparen. Die Pflicht, zeitgleich auch die Leistung auf BU-Rente zu beantragen, ist in unseren Augen absolut kontraproduktiv. Es sollte daher grundsätzlich gut abgewogen werden, ob der Einschluss einer AU-Klausel dennoch sinnvoll ist. Schließlich kostet die Klausel Monat für Monat Geld. 

Unter unseren Top-Anbietern befinden sich derzeit noch 2 Anbieter, die diese Regelung getroffen haben: Die Allianz und der HDI.

Schlechte AU-Klauseln für Ärzte
Bewertet mit 5 von 5

Das sagen zufriedene Kunden

Was passiert mit anderen Lohnersatzleistungen im Krankheitsfall?

Im Krankheitsfall hast du als Angestellter zunächst 6 Wochen lang Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Anschließend erhältst du Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung oder ein Krankentagegeld aus der privaten Krankenversicherung (sofern vereinbart!).

Häufige Frage unserer Kunden: Wird mir denn das Krankengeld gekürzt, wenn ich eine AU-Leistung beziehe?

Die Antwort: Nein. Die AU-Rente bekommst du zusätzlich zu deinem persönlichen Krankengeld. Es erfolgt keine Kürzung oder Anrechnung der Leistungen untereinander. Das gilt zumindest für das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung.

Etwas schwieriger ist hier die Frage nach KTG und AU-Rente. Hier gibt es keine eindeutige Rechtsprechung. In den Musterbedingungen für eine private Krankentagegeldversicherung heißt es, dass eine weitere Absicherung durch ein Krankentagegeld nur mit vorheriger Zustimmung des Versicherers abgeschlossen werden darf. Dabei stellt sich die Frage, ob eine AU-Rente einem Krankentagegeld gleichzustellen ist. Einige Stimmen sagen ja, weil das Risiko der Arbeitsunfähigkeit abgesichert wird. Andere Stimmen sagen nein, weil es sich um eine monatliche Rente und nicht um einen Tagessatz handelt. Es wird also solange rechtliche Grauzone bleiben, wie ein Präzedenzfall eine Entscheidung bewirkt.

Warum brauche ich eine AU-Klausel, wenn ich doch Krankengeld bekomme?

Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist sowohl in der Höhe als auch in der Leistungsdauer begrenzt.

Die Höhe des Krankengeldes ist auf max. 90% vom Netto- oder 60% vom Brutto-Einkommen begrenzt. Das, was weniger ist, ergibt den Anspruch auf Krankengeld. Darüber hinaus gibt es eine Höchstgrenze im Krankengeld, die derzeit bei 120,75 Euro pro Tag liegt. Du bekommst also auch bei einem sehr hohen Einkommen nie mehr als 3622,50 Euro monatliches Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Als (angehender) Arzt mit sehr hohem Einkommen entsteht somit schnell einer Versorgungslücke, die sich mit der AU-Rente schließen lässt.

Weiterer Grund, sich für eine AU-Klausel zu entscheiden: Das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung ist auf maximal 78 Wochen, also 1,5 Jahre begrenzt. Wichtiger Fakt zum Krankengeld: Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben das Recht, die Arbeitsunfähigkeit durch einen medizinischen Dienst zu überprüfen, sollten Zweifel an der Krankschreibung durch den Arzt bestehen. Auch wer „zu krank“ ist, wird gerne schnellstmöglich aussortiert und auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente verwiesen.

Nach 10 Wochen bestehender AU kann die Krankenversicherung dich dazu auffordern, eine Rehabilitationsmaßnahme zu beantragen. Verweigerst du diese Anweisung, wird dir das Krankengeld gestrichen.

Zusammengefasst kann man also sagen, dass das Krankengeld zum einen in Höhe und Leistungsdauer begrenzt ist und zum anderen die Krankenkassen ungerne länger als irgendwie notwendig zahlen möchten und daher gerne an andere Stellen verweisen oder mittels Reha wieder in den Job zurück drängen. Daraus ergibt sich natürlich eine unendliche Kette an bürokratischen Hürden, die man im Krankheitsfall nur ungerne wirklich durchlaufen möchte.

Was kostet eine AU-Klausel?

Wie oben bereits erwähnt, ist die AU-Klausel eine optionale Leistung, die gegen Mehrbeitrag in den BU-Vertrag integriert werden kann. Die Kosten dafür hängen natürlich von der vereinbarten Rentenhöhe sowie ggfs. Risikozuschlägen ab. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die AU-Klausel je nach Anbieter zwischen 5-10% Aufpreis auf den regulären Beitrag zur BU kostet. Eine genaue Übersicht zu unseren Top-Anbietern haben wir dir hier zusammengefasst:

Versicherer

zeitgleich BU-Antrag nötig

max. Leistungsdauer

frühestmöglicher Antragszeitpunkt

Prämie ohne AU-Klausel

Prämie mit AU-Klausel

prozentualer Mehrbeitrag*

Allianz

X

24 Monate

sofort

92,88

99,80

7%

Alte Leipziger

 

24 Monate

4 Monate

91,89

95,16

3,5%

Baloise

 

36 Monate

4 Monate

76,75

82,01

6,5%

die Bayerische

 

36 Monate

3 Monate

89,98

100,55

10,5%

DÄV

 

24 Monate

sofort

   

HDI

X

36 Monate

sofort

84,25

90,07

6,5%

LV 1871

 

24 Monate

6 Wochen

91,04

99,49

8,5%

Nürnberger

 

24 Monate 

3 Monate

82,92

89,39

7%

*gerundet auf ganze oder halbe Prozentpunkte

Die oben genannten Beiträge gelten für 2.500 € BU-Rente in der Berufsgruppe Assistenzarzt, 27 Jahre alt, keine Risikozuschläge, keine Leistungsdynamik, keine chirurgische Tätigkeit – Stand 11/2024. 

Das prozentuale Verhältnis kann ggfs. schwanken, für einen groben Überblick sollte die Tabelle allerdings aussagekräftig genug sein. 

AU-Klausel später ergänzen - geht das?

Gerade von Medizinstudenten kommt häufig die Frage, ob eine AU-Klausel als optionaler Baustein auch zu einem späteren Zeitpunkt noch in den Vertrag aufgenommen werden kann. Das Geld sitzt während des Studiums noch nicht so locker und ein Mehrbeitrag von 5-10% kann da schon ordentlich weh tun. 

Bei den meisten Anbietern geht das allerdings nicht. In Ausnahmefällen lässt sich die AU-Klausel später ergänzen. So heißt es bei der LV 1871 z. B.: 

„Sie haben das Recht, Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit gemäß den Besonderen Bedingungen für Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit einzuschließen. Der Einschluss muss innerhalb von zwölf Monaten nach →Berufseintritt beantragt werden.“ – Auszug §10 1., AVB-SBU Golden, LV 1871, Stand 11/2024

Die Nürnberger schreibt:

„Upgrade-Option
(1) Sie haben innerhalb der ersten 5 Jahre nach Versicherungsbeginn und vor Vollendung des 40. Lebensjahres
der versicherten Person einmalig das Recht, den Leistungsumfang Ihrer Versicherung ohne erneute Risikoprüfung zu erweitern. Folgende Bausteine können einzeln
oder zusammen nachträglich aufgenommen werden: AU-Schutz: befristete Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. […] 
. Das Recht zum
Wechsel besteht nur, wenn dieser Vertrag oder ein
diesem Vertrag vorausgegangener Vertrag mit vollständiger Risikoprüfung zustande gekommen ist.
“ – Auszug §15, AVB BU4Future Komfort, Nürnberger, Stand 11/2024

Ein nachträglicher Einschluss ist hier also innerhalb der ersten 5 Vertragsjahre möglich, allerdings nur bei vollumfänglicher Risikoprüfung im Ursprungsantrag. Da es bei der Nürnberger bis 1.500 Euro BU-Rentenhöhe automatisch eine verkürzte Gesundheitsprüfung gibt, sollte man hier gut aufpassen und den regulären Antrag wählen, wenn ein späterer Einschluss der AU-Klausel gewünscht ist. Andernfalls entfällt das Recht auf nachträglichen Einschluss. 

Telefonisch, persönlich oder online für dich da

Alternativ und zeitsparend ist die Online-Terminvereinbarung für eine Video-Beratung, ein Telefonat (wir rufen dich zu einer gewünschten Zeit an) oder vor Ort in Freiburg direkt hier auf dieser Seite:

Fazit

Eine AU-Klausel kann unter Umständen eine sinnvolle Ergänzung deines BU-Vertrags sein. Dabei solltest du aber einige Punkte bedenken, insbesondere dann, wenn du bereits ein privates Krankentagegeld versichert hast oder später einmal in die private Krankenversicherung wechseln möchtest. Außerdem ist nicht bei jedem Anbieter der Einschluss einer AU-Klausel sinnvoll, weil die Formulierungen der jeweiligen Klauseln durchaus unterschiedlich ausfallen können. 

Gerne beraten wir dich umfassend zu diesem Thema.

Die DOC Supporter stehen dir mit Rat und Tat zur Seite.