Für Ärzte und Medizinstudierende ist die Frage nach dem Versicherungsschutz im Ausland besonders relevant – sei es bei Auslandsrotationen, Famulaturen, Forschungsaufenthalten oder einer Wohnsitzverlegung. Der Vergleich gliedert sich in drei Dimensionen:
Die zentrale Frage: Kann der Versicherer verlangen, dass die versicherte Person bei einem BU-Leistungsfall zur Untersuchung nach Deutschland zurückkehrt?
Anbieter | Rückreiseregelung | Bewertung |
|---|---|---|
Allianz | Rückreise kann verlangt werden | ⚠️ Standard |
Alte Leipziger | Erstbericht vor Ort möglich; Rückreise nur wenn weitere Untersuchung nötig | ✅ Kundenfreundlich |
Helvetia (ehem. Baloise) | Rückreise nur wenn vor Ort keine vergleichbare Untersuchung wie in D möglich ist | ✅ Kundenfreundlich |
die Bayerische | Rückreise kann verlangt werden | ⚠️ Standard |
DÄV | Rückreise nur wenn vor Ort keine vergleichbare Untersuchung wie in D möglich ist | ✅ Kundenfreundlich |
Barmenia / Gothaer | Untersuchung in D oder bei deutschem Botschaftsarzt; Verzicht auf Rückreise wenn nicht transportfähig | ✅ Gut |
Hannoversche | Untersuchung in D oder bei Arzt einer deutschen Botschaft (Regionalarzt) | ✅ Gut |
HDI | Versicherer entscheidet: Rückreise oder Anerkenntnis von Untersuchungen durch Botschaftsarzt | ✅ Flexibel |
LV 1871 | Anerkenntnis von Untersuchungen durch englisch- oder deutschsprachigen, zuständigen Facharzt mit Gutachtenerfahrung | 🏆 Sehr kundenfreundlich |
Nürnberger | Rückreise kann verlangt werden | ⚠️ Standard |
Volkswohl Bund | Rückreise kann verlangt werden | ⚠️ Standard |
Baloise/Helvetia (AVB): Prüfung, ob eine vergleichbare Untersuchung im Ausland möglich ist. Nur wenn nicht: Rückreisepflicht nach Deutschland. Kostenübernahme durch Versicherer (Bahn 2. Klasse oder günstiger Flug, Übernachtungskosten).
Gothaer (AVB): Verzicht auf Anreisepflicht, wenn die versicherte Person nicht transportfähig ist.
LV 1871 (Golden BU): Anerkenntnis durch englisch- oder deutschsprachigen, für die Erkrankung zuständigen, geeigneten Facharzt mit Gutachtenerfahrung – besonders vorteilhaft für Ärzte im Ausland.
Nürnberger (AVB): Kostenerstattung für Anreise auch bei Wohnsitz im Ausland.
Bleibt der Versicherungsschutz bestehen, wenn man nach Vertragsschluss ins Ausland zieht?
Anbieter | Regelung | NVG erhalten? |
|---|---|---|
Allianz | Weltweiter Schutz | k. A. |
Alte Leipziger | Weltweiter Schutz; Bevollmächtigter in D für Erklärungen muss benannt werden | ✅ Ja |
Helvetia (ehem. Baloise) | Weltweiter Schutz; Selbstauskunft zu steuerlichen Zwecken | ✅ Ja |
die Bayerische | Weltweiter Schutz; SEPA auch in der Schweiz möglich | k. A. |
DÄV | Weltweiter Schutz | k. A. |
HDI | Weltweiter Schutz | ❌ Keine NVG mehr möglich |
LV 1871 | Weltweiter Schutz; Bevollmächtigter in D sollte benannt werden | ✅ Ja |
Nürnberger | Weltweiter Versicherungsschutz | ✅ Ja |
Volkswohl Bund | Weltweiter Versicherungsschutz | ✅ Ja |
Wichtig: Bei HDI entfällt die Nachversicherungsgarantie (NVG) bei Wohnsitzverlegung ins Ausland. Für Ärzte in der Karriereplanung (z. B. Auslandsstipendium, Forschungsaufenthalt) ist das ein relevanter Nachteil.
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Kann man den BU-Vertrag abschließen, wenn man zum Zeitpunkt des Antrags bereits im Ausland lebt?
Anbieter | Regelung |
|---|---|
Allianz | ✅ Versicherbar in zahlreichen europäischen Ländern (Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, Irland, Island, Luxemburg, Portugal, Schweden, Polen, Ungarn, Tschechien, Kroatien, Zypern, Malta, Slowenien, Litauen, Lettland, Estland, Slowakei, Griechenland, Norwegen, Rumänien, Bulgarien, Finnland, Niederlande) – sofern deutsche Staatsbürgerschaft |
Alte Leipziger | ⚠️ Wohnsitz in D erforderlich (Haupt- oder Zweitwohnsitz); deutsches Konto erforderlich; Ausnahme Schweiz: Hauptwohnsitz muss in D sein |
Helvetia (ehem. Baloise) | ❌ Kein Abschluss ohne Hauptwohnsitz in D |
die Bayerische | ❌ Kein Abschluss ohne Hauptwohnsitz in D |
DÄV | ❓ Noch nicht abschließend geklärt (Stand: angefragt) |
HDI | ✅ Versicherbar in Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Niederlande (dt. Staatsbürgerschaft); Grenzgängerregelung möglich |
LV 1871 | ❌ Kein Abschluss ohne Hauptwohnsitz in D |
Nürnberger | ❌ Kein Abschluss ohne Hauptwohnsitz in D |
Volkswohl Bund | ❌ Kein Abschluss ohne Hauptwohnsitz und Arbeitsort in D |
Das sagen zufriedene Kunden
Anbieter | Rückreisepflicht | Wohnsitzverlegung | Antrag aus Ausland | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
LV 1871 | 🏆 | ✅ | ❌ | ⭐⭐⭐⭐ |
Helvetia / Baloise | ✅ | ✅ | ❌ | ⭐⭐⭐½ |
DÄV | ✅ | ✅ | ❓ | ⭐⭐⭐½ |
Gothaer / Barmenia | ✅ | k. A. | k. A. | ⭐⭐⭐ |
Hannoversche | ✅ | k. A. | k. A. | ⭐⭐⭐ |
HDI | ✅ | ⚠️ | ✅ | ⭐⭐⭐ |
Alte Leipziger | ✅ | ✅ | ⚠️ | ⭐⭐⭐ |
Allianz | ⚠️ | ✅ | ✅ | ⭐⭐⭐ |
Nürnberger | ⚠️ | ✅ | ❌ | ⭐⭐ |
die Bayerische | ⚠️ | ✅ | ❌ | ⭐⭐ |
Volkswohl Bund | ⚠️ | ✅ | ❌ | ⭐⭐ |
Auslandsrotation / Famulatur im Ausland (temporär, Wohnsitz bleibt in D): Alle Anbieter bieten weltweiten Schutz. Entscheidend ist die Rückreiseregelung: LV 1871, Helvetia/Baloise und DÄV sind hier am vorteilhaftesten, da keine reflexartige Rückreisepflicht besteht.
Langfristiger Auslandsaufenthalt / Fellowship / Forschung: Wichtig: NVG-Erhalt prüfen. HDI verliert die NVG bei Wohnsitzverlegung – bei Ärzten in der Karrierephase ein relevanter Nachteil. Bevorzugt: Alte Leipziger, Helvetia/Baloise, LV 1871, Nürnberger, Volkswohl Bund – alle erhalten die NVG.
Antrag aus dem Ausland (z. B. Medizinstudent im EU-Ausland): Nur Allianz (breite EU-Länder-Liste) und HDI (eingeschränkte Länderliste mit Grenzgängerregelung) sind hier praktikabel.
Alle Angaben basieren auf den vorliegenden AVB und der Vergleichsmatrix (Stand: 2025–2026). Keine Rechtsberatung. Im Einzelfall sind die aktuellen Versicherungsbedingungen maßgeblich.
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