BU-Versorgungslücken-Rechner für Ärzte

Ermittle in wenigen Sekunden deine BU-Versorgungslücke – inklusive PKV-Beitrag, GKV-Abgaben und optionaler Weiterzahlung ins Versorgungswerk.

 

Definition der BU-Versorgungslücke: Eine BU-Versorgungslücke ist die Differenz zwischen deinem monatlichen Netto-Bedarf im BU-Fall und den Leistungen, die du tatsächlich erhältst (z. B. Versorgungswerk) – inklusive Abgaben und laufender Krankenversicherung.

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BU-Versorgungslücken-Rechner für Ärzte

Wie viel BU-Rente brauchst du als Arzt wirklich? Ermittle in wenigen Sekunden deine individuelle Versorgungslücke – inklusive der Abgaben auf die BU-Rente (KV/PV), deinem PKV-Beitrag und freiwilligen Weiterzahlungen an das Versorgungswerk.

Deine Angaben

Alle Felder lassen sich frei anpassen – das Ergebnis aktualisiert sich live.

32 Jahre

Richtwerte: Assistenzarzt ~3.800 € · Facharzt ~6.000 € · Oberarzt ~7.500 €

80 %

Miete, Lebenshaltung, Familie, laufende Kredite – Standard: 80 %.

Ich bin privat krankenversichert (PKV)

PKV-Beitrag läuft im BU-Fall weiter und muss aus der BU-Rente gezahlt werden.

Typische Spanne für Ärzte: 400 – 900 € (ohne Arbeitgeberzuschuss).

Achtung: Versorgungswerke leisten meist nur bei 100 % Berufsunfähigkeit und erst nach mehreren Beitragsjahren. Studenten und Berufseinsteiger erhalten oft 0 €.

Versorgungswerk-Beiträge freiwillig weiterzahlen

Ohne Weiterzahlung bleibt deine Altersrente auf dem heutigen, geringen Stand stehen.

Höchstbeitrag 2026: ca. 1.400 € (Anlehnung an Beitragsbemessungsgrenze DRV).

z. B. Mieteinnahmen, private Renten – netto, nach Abgaben.

Deine Versorgung im Überblick

Versorgungswerk-BU-Rente 1.200
Sonstige Einkünfte (netto) 0
Empfohlene private BU-Rente (brutto) 2.550

Wichtig: Die BU-Rente wird brutto ausgezahlt. In der gesetzlichen Krankenversicherung gehen rund 20 % für Kranken- und Pflegeversicherung ab. In der PKV läuft dein Beitrag separat weiter und muss aus der BU-Rente bestritten werden.

So funktioniert der BU-Versorgungslücken-Rechner

Eine Berufsunfähigkeit trifft Ärzte überdurchschnittlich häufig – psychische Belastungen, Wirbelsäulenprobleme und Infektionsrisiken zählen zu den häufigsten Ursachen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente entfällt für approbierte Ärzte praktisch vollständig, da sie Pflichtmitglieder im ärztlichen Versorgungswerk sind. Doch auch das Versorgungswerk schließt die Lücke selten vollständig – und auf die BU-Rente selbst fallen weitere Abgaben an.

Was berechnet das Tool?

  1. Nettobedarf Lebensführung: Dein heutiges Nettoeinkommen multipliziert mit deinem Fixkostenanteil.
  2. PKV-Beitrag (falls aktiviert): Wird im BU-Fall ohne Arbeitgeberzuschuss komplett von dir getragen und muss zusätzlich aus der BU-Rente gedeckt werden.
  3. Versorgungswerk-Beitrag (falls aktiviert): Bei Berufsunfähigkeit werden die Beiträge nicht automatisch weitergezahlt. Wer eine spätere Altersrente erhalten möchte, muss freiwillig weiter einzahlen.
  4. Eigenleistung: Versorgungswerk-BU-Rente plus sonstige Netto-Einkünfte.
  5. Brutto-BU-Rente: Der benötigte Netto-Betrag wird durch 0,80 geteilt, da rund 20 % der BU-Rente für Kranken- und Pflegeversicherung abgehen.

Warum die Lücke bei Ärzten oft größer ist als gedacht

  • Das Versorgungswerk zahlt nur bei 100 % Berufsunfähigkeit – nicht bei 50 %, wie es eine gute private BU bereits leistet.
  • In den ersten Berufsjahren besteht oft kein voller Anspruch, weil zu wenige Beitragsjahre angesammelt wurden.
  • Medizinstudenten haben überhaupt keinen Anspruch auf eine Versorgungswerk-Leistung.
  • Auf die BU-Rente fallen KV/PV-Beiträge an – in der GKV ca. 20 %, in der PKV läuft der Beitrag in voller Höhe weiter.
  • Inflation und steigende Sozialabgaben entwerten eine heute kalkulierte Rente über Jahrzehnte zusätzlich.

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Häufige Fragen zum BU-Bedarf für Ärzte

Warum werden 20 % von der BU-Rente abgezogen? +

Die private BU-Rente wird brutto ausgezahlt. In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten BU-Renten als beitragspflichtige Einnahmen – Kranken- und Pflegeversicherung machen zusammen rund 20 % aus. Hinzu kommen je nach Vertragsart Steuern (z. B. Ertragsanteilsbesteuerung). Diese Abgaben werden in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen.

Was passiert mit meinem PKV-Beitrag im BU-Fall? +

Dein PKV-Beitrag läuft unverändert weiter. Der Arbeitgeberzuschuss entfällt, wenn du nicht mehr angestellt bist. Du musst den vollen Beitrag selbst tragen – und zwar aus deiner BU-Rente. Deshalb ist es essenziell, den PKV-Beitrag in die BU-Bedarfsplanung einzukalkulieren.

Werden meine Versorgungswerk-Beiträge bei Berufsunfähigkeit weitergezahlt? +

Nein – mit dem Ende deiner Erwerbstätigkeit endet auch die Beitragspflicht. Damit friert aber auch dein Rentenanspruch auf dem heutigen Stand ein. Wer im Alter eine nennenswerte Altersrente erhalten möchte, muss freiwillig weiter einzahlen – und dieser Beitrag sollte über die BU-Rente mit abgedeckt sein.

Reicht das Versorgungswerk allein aus? +

In den allermeisten Fällen nein. Das Versorgungswerk leistet ausschließlich bei 100 % Berufsunfähigkeit und nach mehreren Beitragsjahren. Eine private BU greift bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit – und schließt die Lücke bis zur empfohlenen Brutto-Rente.

Warum sollte ich trotz Inflation heute schon abschließen? +

Eine BU-Rente von heute verliert über Jahrzehnte an Kaufkraft – das gleichst du mit einer Leistungsdynamik aus, die deine Rente jährlich automatisch anhebt. Wer früh abschließt, profitiert von günstigen Beiträgen in jungen, gesunden Jahren und sichert sich die Möglichkeit, später ohne erneute Gesundheitsprüfung aufzustocken.

Dieser Rechner liefert unverbindliche Richtwerte auf Basis der aktuellen gesetzlichen Grundlagen (Stand: 2026). Für eine individuelle Bedarfsanalyse kontaktiere uns.

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