Risikolebensversicherung übers Kreuz gelegt
Die versicherte Person ist jeweils die Person, deren Todesfall versichert wird. Der/die Versicherungsnehmer/-in ist Vertragspartner der Versicherung und erhält bei Tod der versicherten Person die vereinbarte Summe.
Der Grund für eine solche Konstellation ist die Erbschaftssteuer. Die beste Steuer ist immer die, die nicht anfällt und genau so verhält es sich hier, weil die Todesfallsumme aus der Versicherung nicht zum Erbe gehört.
Sind Versicherungsnehmer und versicherte Person hingegen identisch, ist der Partner zwar auch bezugsberechtigt für die Todesfallsumme, aber im Falle eines Ablebens fällt die Versicherungssumme dem Erbe zu und ist zunächst steuerpflichtig gemäß Erbschaftssteuer.
Wichtig bei der über Kreuz-Versicherung ist es, dass der Versicherungsnehmer die Beiträge zur Risikolebensversicherung aus eigenen Mitteln bestreitet. Eindeutig wird es dann, wenn nicht von einem Gemeinschaftskonto, sondern vom eigenen Konto abgebucht wird.
Bei verheirateten Paaren
Bei Verheirateten sind die Freibeträge sehr hoch (derzeit = 500.000 EUR) und der Steuersatz beträgt lediglich 7 %. Hinzu kommen weitere Freibeträge, z. B. für selbst genutztes Wohneigentum, fremdvermietete Immobilien und Hausrat. Hier mal ein Beispiel über ein Erbe von insgesamt 750.000 EUR, wobei aufgrund der Freibeträge genau 0,00 EUR Erbschaftssteuer anfallen, denn 7 % von null bleiben Null.
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Trotz dieser sehr hohen Freibeträge, kann eine Konstellation über Kreuz in der Risikolebensversicherung auch unter Erbschaftssteuer-Gesichtspunkten Sinn machen. Wer weiß schon vorher, wie viel man mal an Vermögen aufbaut. Ohne die Variante über Kreuz kommt es in obigen Beispiel bei einen Leistung im Todesfall von 500.000 Euro aus einer Risikolebensversicherung zu einer Erbschaftsteuer von immerhin 4.200 Euro.
Erbschaftssteuer bei Verheirateten mit 500000 Euro Leistung im Todesfall
Besser über Kreuz versichert: unverheiratete Paare
Hierzu schauen wir uns zunächst die Situation an, wenn beide separat versichert sind. Wieder nehmen wir ein Gesamterbe von 750.000 EUR inklusive aller Vermögen an. Bei unverheirateten Paaren beträgt der Freibetrag nicht mehr großzügige 500.000 EUR, sondern nur noch mickrige 20.000 EUR. Gesalzen wird dieses wenig schmackhafte Gericht noch mit einem Steuersatz von derzeit 30 %.
Wozu das führt, sieht der interessierte Leser hier (anklicken, um alles zu lesen):

Hier fallen also nun Steuern an von 212.400 EUR. Ein etwaiger Pflichtteil für andere Angehörige (=Kinder) wurde hier nicht berücksichtigt. Der ein oder andere wird nach Ansicht dieser Zahlen dennoch ans Heiraten denken, damit das über Jahrzehnte gebildete Vermögen bei den Liebsten verbleibt.
Noch deutlich höher fällt die Erbschaftssteuer aus, wenn jetzt noch die 500.000 EUR aus einer Risikolebensversicherung auch noch dem Erbe zugerechnet werden.
Erbschaftsteuer bei unverheirateten Paaren inklusive 500000 Euro aus einer Risikolebensversicherung
In dem Fall sind es also schon 362.400 EUR an Erbschaftssteuer, also 150.000 EUR mehr an abzuführender Steuer. Mit anderen Worten, durch eine Versicherung über Kreuz sparen Sie sich in diesem Fall 150.000 EUR Erbschaftssteuer.