2 Berufsunfähigkeitsversicherungen für Ärzte? Zwei BU Verträge sinnvoll?

In der dynamischen und anspruchsvollen Karriere eines Arztes sind Risiken allgegenwärtig. Verletzungen, Krankheiten oder psychische Belastungen können dazu führen, dass die ärztliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Ärzte spielt hierbei eine zentrale Rolle, um eine finanzielle Absicherung zu gewährleisten. Sind 2 Berufsunfähigkeitsversicherungen sinnvoll? Dieser Artikel beleuchtet die Vorteile und Nachteile der 2 Vertragslösung speziell für die Ärzte BU.

Inhaltsverzeichnis

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Das Wichtigste auf einen Blick

Die Ausbildung als Arzt ist langwierig und kostspielig – der Verdienst dementsprechend hoch. Der Verlust der Arbeitskraft kann schnell existenzbedrohend sein. Deshalb ist die Absicherung der Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung essenziell. Da Ärzte ab Beginn der ärztlichen Weiterbildung bereits ein überdurchschnittlich hohes Einkommen haben, reicht ein einzelner BU-Vertrag zumeist nicht aus, um das volle Gehalt abzusichern. Das Modell der 2 Vertragslösung bietet Flexibilität und Sicherheit und ermöglicht es dir, die BU-Leistungen optimal an deine individuelle Lebenssituation anzupassen. 

Was ist die 2 Vertragslösung?

Die 2 Vertragslösung, auch als „Dual-BU-Strategie“ oder “2-BU-Strategie” bekannt, umfasst den Abschluss von zwei getrennten Berufsunfähigkeitsversicherungen. Hierfür werden zwei unterschiedliche Versicherungsgesellschaften ausgewählt, die auf deine langfristigen Wünsche und Pläne für die berufliche wie private Zukunft abgestimmt sind.

Es handelt sich um eine Aufteilung der gewünschten BU-Rente auf zwei Anbieter. Diese Strategie bringt zahlreiche Vorteile mit sich, die im Folgenden detailliert erläutert werden. Welche Nachteile es haben kann, 2 BU Versicherungen abzuschließen, wird natürlich ebenfalls beleuchtet.

Warum reicht 1 Vertrag nicht aus?

Die größte Hürde in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei hohen Einkommen liegt in den sogenannten Untersuchungsgrenzen. Für gewöhnlich kannst du bei einem Versicherer nicht mehr als 3.000 – 4.000 Euro monatliche BU-Rente versichern. Zusätzlich zu den Untersuchungsgrenzen sind auch die Möglichkeiten der BU-Rentenerhöhung durch Nachversicherung stark begrenzt.

Gesellschaft (unsere Top-Anbieter für Mediziner)UntersuchungsgrenzeHöchstgrenze der Nachversicherung
Allianz3.000 €zusätzlich 1.500 €
Alte Leipziger3000 €zusätzlich 1.000 €
Baloise3.000 €4.000 €, max. 3faches der Start-BU
die Bayerische3.000 €3.000 €
Deutsche Ärzteversicherung (DÄV)abhängig von der Karrierestufe3.000 €
HDI3.000 €3.000 €
LV 18713.000 €3.300 €
Nürnberger2.500 €3.000 €

Zu Beginn deiner ärztlichen Weiterbildung und auch während des Studiums reicht ein einzelner BU-Vertrag also grundsätzlich erstmal aus. Nach einigen Jahren in der Weiterbildung, in denen du Jahr für Jahr eine tariflich festgelegte Gehaltserhöhung bekommen hast, wirst du Facharzt. Auch damit geht in der Regel ein größerer Gehaltssprung einher. Inzwischen liegt dein durchschnittliches Nettogehalt deutlich über 4.000 Euro. Deine BU-Rente von 3.000 Euro, die du zu Beginn deiner Weiterbildung abgeschlossen hast, würde im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht ausreichen, um deinen Lebensstandard zu halten. Wenn du dich näher mit dem Thema Arztgehalt beschäftigen möchtest, schau dir gerne unseren Blogbeitrag “Was verdienen Ärzte” an. 

Möchtest du bei einem Anbieter nun mehr als die maximal mögliche Höchstgrenze (Untersuchungsgrenze) versichern, wird eine medizinische Untersuchung notwendig. Hier erfolgt neben der körperlichen Untersuchung (Größe, Gewicht, Herz, Kreislauf, Blutdruck, Lunge, Skelett, Haut, etc.) auch eine Laboruntersuchung von Blut und Urin. Bei besonders hohen BU-Renten können ggfs. weitere Untersuchungen erfolgen (z. B. HIV-Test). Solche Untersuchungen bergen immer das Risiko, dass bei einem bis dato gesunden Kunden per Zufallsbefund eine Erkrankung diagnostiziert wird, die den Abschluss der BU erschwert oder sogar gänzlich unmöglich macht. Deswegen sollten die Vor- und Nachteile einer solchen medizinischen Untersuchung immer gut abgewogen werden.

Vorteile der 2 Vertragslösung: Flexibilität & Kosten

Ein wesentlicher Vorteil einer 2-Vertragslösung ist die Flexibilität. Zwei Verträge ermöglichen dir, die Versicherungssummen variabler zu gestalten. So kannst du im Laufe deines Berufslebens auf Veränderungen reagieren. Innerhalb einer 2-Vertragslösung kannst du deine maximal mögliche BU-Rentenhöhe verdoppeln. Das heißt, du kannst nicht nur einen Vertrag bis zur Höchstgrenze erhöhen, sondern beide Verträge bis zur jeweiligen Grenze. So kannst du in Summe anstatt 3.000 – 4.000 Euro BU-Rente zwischen 6.000 – 8.000 Euro versichern. Und zwar ganz ohne medizinische Untersuchung bei Vertragsabschluss. Damit kannst du deine BU-Rente in allen Lebenslagen flexibel an deine Wünsche anpassen. Und: Alles kann, nichts muss. Wenn du feststellst, dass du mit 4.000 Euro BU-Rente auch langfristig auskommst, kann dich natürlich niemand dazu zwingen, deine monatliche Rente zu erhöhen. Im Umkehrschluss kannst du aber natürlich auch die vollen 8.000 Euro ausschöpfen, z. B. wenn du eine eigene Praxis eröffnest.

Kostenersparnis durch die 2 Vertragslösung?

In der Regel sind kleinere BU-Summen günstiger. Durch die Aufteilung in zwei Verträge lassen sich somit Kosten reduzieren. Versicherungen kalkulieren die Prämien häufig auf Basis des Risikos und der Versicherungssumme. Außerdem gibt es grundsätzlich eine relativ breite Preisspanne zwischen den einzelnen Anbietern. Kombinierst du also z. B. einen eher günstigen Anbieter mit einem der teureren Anbieter, bist du in Summe auf jeden Fall günstiger unterwegs, als wenn du die volle Summe beim teureren Anbieter versicherst. Da diese Rechnung natürlich auch in die andere Richtung funktioniert, kann man nicht pauschal sagen, dass die 2-Vertragslösung immer günstiger ist. Ob das in deinem Einzelfall zutrifft, können wir gerne in einem gemeinsamen Gespräch herausfinden.

Für wen eignet sich die 2-Vertragslösung besonders?

Prinzipiell ist eine 2-Vertragslösung für fast alle (angehenden) Mediziner langfristig sinnvoll. Bereits zu Beginn der ärztlichen Weiterbildung liegt das zu versichernde Nettoeinkommen schon sehr nah an den Höchstgrenzen der einzelnen Versicherer.

Zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen abschließen ist sinnvoll, wenn es von deinem Startgehalt im 1. Assistenzarztjahr (derzeit etwas über 60.000 EUR/Jahr ohne Dienste) aus kontinuierlich weiter nach oben geht – du also eine „normale“ berufliche Karriere anstrebst. Umgekehrt kann man also festhalten, dass der Abschluss von 2 BU Versicherungen ungeeignet ist, wenn dein Einkommen stagniert oder es über die kommenden Jahrzehnte sogar eher noch sinkt.

Besonders vorteilhaft ist die 2-BU-Strategie aber für folgende Gruppen:

1. Jungmediziner: Medizinstudenten und Ärzte, die noch am Anfang ihrer Karriere stehen und deren Einkommen noch deutlich steigen wird.

2. Ärzte mit Familien: Bei Änderungen der familiären Situation, wie z. B. die Geburt eines Kindes oder die Übernahme von Pflegeaufgaben, kann der zusätzliche Schutz durch den zweiten Vertrag besonders wertvoll sein.

3. Ärzte mit Nebeneinkünften: Falls du neben deiner Anstellung in einer Klinik oder Praxis noch andere Einkommensquellen hast, kann die 2 Vertragslösung helfen, deine gesamte Einkommenssituation besser abzusichern.

4. Ärzte in Führungspositionen: Führungskräfte im medizinischen Bereich haben häufig höhere Einkommen und tragen mehr Verantwortung. Die 2 Vertragslösung bietet eine flexible Absicherungsmöglichkeit, um der erhöhten finanziellen Verpflichtung gerecht zu werden.

5. Ärzte mit Niederlassungsabsicht oder bereits auf dem Weg in die eigene Arztpraxis: Das Einkommen in einer ärztlichen Niederlassung steigt noch einmal deutlich gegenüber der Angestelltentätigkeit. Nettoeinkommen von (teilweise deutlich) über 10.000 EUR/Monat sind beileibe nicht selten. Bei z. B. 15.000 EUR Einkommen pro Monat nur 3.000 gegen den BU Fall abzusichern, wäre nachvollziehbar fahrlässig. Daher erhalten wir regelmäßig Anfragen von Menschen, die aktuell in die Niederlassung gehen. Deren aktuelle BU reicht nicht mehr aus und kann aufgrund oben beschriebener Nachversicherungsgrenzen auch nicht mehr adäquat erhöht werden. Es muss also ein neuer Vertrag her. Auch dies kommt wieder mit dem Nachteil einer neuen Gesundheitsprüfung. Bei unseren noch sehr jungen Kunden achten wir in aller Regel darauf, dass möglichst gleich zu Beginn eine 2-Vertragslösung eingerichtet wird. Eine spätere Gesundheitsprüfung entfällt dann entsprechend.

Wann sollte ich den 2. Vertrag abschließen?

Für das Konzept einer 2-BU-Strategie gibt es zwei unterschiedliche Ansätze: 

  1. Du schließt direkt zu Beginn zwei Verträge ab. 
  2. Du beginnst mit einem einzelnen Vertrag. Sobald dieser nicht mehr ausreicht, um deinen Bedarf abzubilden, schließt du einen zusätzlichen Vertrag ab.

Beide Herangehensweisen haben Vor- und Nachteile. Wenn du zunächst mit einem einzelnen Vertrag startest und im Bedarfsfall, also ggfs. erst mehrere Jahre später, einen zweiten Vertrag ergänzen möchtest, besteht das Risiko, dass deine Gesundheitshistorie zwischenzeitlich umfangreicher geworden ist. Für den neuen Vertrag musst du nämlich wieder eine vollständige Gesundheitsprüfung durchlaufen (ohne medizinische Untersuchung). Sollten also in der Zwischenzeit schwerwiegendere Erkrankungen hingekommen sein, kann der Abschluss eines zweiten Vertrages komplexer oder gar unmöglich werden. Dieses Risiko kannst du umgehen, indem du gleich zu Beginn zwei BU-Verträge abschließt. Denn in der Regel gilt: Je jünger du bist, umso gesünder bist du. Vorteilhaft ist darüber hinaus auch dein niedrigeres Einstiegsalter, welches unmittelbare Auswirkungen auf deinen monatlichen Beitrag hat. 

Vorteil der zweiten Variante ist, dass du den erhöhten bürokratischen Aufwand, der bei einer 2-Vertragslösung entsteht, auch wirklich nur im konkreten Bedarfsfall durchlaufen musst. Andererseits gilt auch hier: wenn du dich ohnehin gerade mit dem Thema BU beschäftigst, kannst du es auch gleich so machen, dass du die nächsten Jahrzehnte bis zum Renteneintritt möglichst wenig Aufwand damit hast. Der bürokratische Mehraufwand für den zweiten Vertrag kommt so oder so, nur der Zeitpunkt ist ein anderer. 

Gegebenenfalls kannst du bei einem späteren Abschluss des zweiten Vertrages von verbesserten Bedingungen profitieren. Der Markt für BU-Versicherungen ist sehr dynamisch. Die Gesellschaften sind in der Regel bestrebt, ihr “Produkt” bestmöglich auf die Anforderungen der Kunden abzustimmen. So kannst du potenziell von den neuen, besseren Bedingungen profitieren.

Den Abschluss des zweiten Vertrags auf einen späteren Zeitpunkt zu legen, kann sich auch dann als sinnvoll erweisen, wenn es nur einen Anbieter mit einer Normalannahme gibt. Hat die Risikovoranfrage ergeben, dass du nur bei einer Gesellschaft ohne Ausschluss oder Zuschlag versichert werden kannst, solltest du zunächst nur bei diesem einen Anbieter deinen Vertrag abschließen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dann mittels Risikovoranfrage erneut überprüft werden, ob sich dein Gesundheitszustand soweit stabilisiert und verbessert hat, dass eine weitere Normalannahme erzielt werden kann. Dann kann die BU-Absicherung durch einen zweiten Vertrag ergänzt werden. Dieses Vorgehen funktioniert natürlich nur bei akuten Erkrankungen, die folgenlos ausheilen und mit der Zeit nicht mehr in den Abfragezeitraum fallen. Bei chronischen Erkrankungen bietet sich dieses Vorgehen in der Regel nicht an. 

Beispiel für eine 2-Vertragslösung für Ärzte

Eine 23-jährige Medizinstudentin entscheidet sich nach ausführlicher Beratung für eine 2-Vertragslösung. Folgender Verlauf der BU-Rentenerhöhung ist möglich:

KarrierestufeVertrag AVertrag BGesamt-BUNachversicherungsoption
Medizinstudentin750 €750 €1.500 € 
Ärztin in Weiterbildung1.500 €1.500 €3.000 €Berufsstarter-Regelung
Facharztanerkennung2.000 €2.000 €4.000 €Facharzt-Regelung
Geburt 1. Kind2.500 €2.000 €4.500 €Geburt / Adoption
Niederlassung3.000 €3.000 €6.000 €Aufnahme einer Selbstständigen Tätigkeit

Diese Tabelle ist nur eine beispielhafte Darstellung, wie sich die BU-Verträge im Laufe der Zeit entwickeln können. Nicht bei allen Anbietern sind alle Nachversicherungsoptionen gleichermaßen in den Bedingungen verankert. Außerdem bieten nicht alle Versicherer so große Sprünge bei der BU-Rentenhöhe an. Gerne geben wir dir aber in einem persönlichen Gespräch individuelle Auskunft darüber, bei welchen Anbietern du welche Möglichkeiten hast. Auch für bestehende BU-Verträge.

Die oben gezeigten Erhöhungen der BU-Rente finden alle ohne erneute Gesundheitsprüfung statt. Außerdem benötigst du keine medizinische Untersuchung, obwohl du deutlich mehr BU-Rente versicherst, als die eigentliche Untersuchungsgrenzen hergeben würden.

Die Berufsstarter-Regelung greift nach Abschluss des Studiums mit Aufnahme der ersten beruflichen Tätigkeit – also in aller Regel dein Start als Assistenzarzt/-ärztin. Ein klassischer Bedingungstext kann dort bspw. vorsehen, dass du die bisher versicherte BU-Rente verdoppeln kannst. Es sind dann jeweils Nachweise einzureichen, dass dies tatsächlich dein Berufsstart war und es muss das Gehalt nachgewiesen werden. Hier gilt, wie bei allen Erhöhungsoptionen, dass die neue Wunschrente finanziell angemessen sein wird. Startest du in Teilzeit wird eine Absicherung von 3.000 EUR/Monat sehr wahrscheinlich nicht möglich sein.

Eine Facharzt-Regelung sieht vor, dass mit Facharztanerkennung (Einreichung der Urkunde erforderlich) ein zusätzlicher Erhöhungsschritt möglich wird – ohne Gesundheitsfragen. Die neue BU-Rente muss wieder finanziell angemessen sein. Bei Geburt eines Kindes muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Wenn das Ereignis Gehaltserhöhung greifen soll, dienen dafür Gehaltsnachweise vor und nach der Erhöhung.

Wichtig: Für die Nachversicherung/Erhöhungsoption gelten Fristen. Heutzutage haben viele Anbieter diese Frist auf 12 Monate nach dem Ereignis ausgeweitet.

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Worauf muss ich bei einer 2-Vertragslösung achten?

Zwar kannst du mit einer 2-BU-Lösung die Untersuchungsgrenzen und Höchstgrenzen der Nachversicherung umschiffen, allerdings gibt es auch hier immer noch gewisse Regeln, an die du dich halten musst. 

Die finanzielle Angemessenheit muss auch innerhalb einer 2-Vertrags-Lösung immer eingehalten werden. Je nach Versicherer kannst du maximal 60%-70% deines Bruttoeinkommens als private Berufsunfähigkeitsrente versichern. Hierbei dürfen dann beide BU-Renten zusammengerechnet diese Grenze von 60% bzw. 70% nicht überschreiten. 

Beispiel

mtl. Bruttoeinkommen i. H. v. 5.000 € x 60% finanzielle Angemessenheit = 3.000 € max. mögliche BU-Rente aus beiden Verträgen

Wichtig ist hierbei auch der Hinweis, dass die meisten Versicherungsgesellschaften in ihren BU-Anträgen nach bereits bestehenden und/oder beantragten BU-Versicherungen bei anderen Gesellschaften fragen. Es gibt also kaum eine Möglichkeit, die Einhaltung der finanziellen Angemessenheit zu umgehen. 

Risiken und Nachteile der 2 Vertragslösung

Wer dir wahrscheinlich immer abraten wird von einer 2 BU-Strategie

2 Thesen

Grundsätzlich gibt es zwischen Kunden einerseits und Versicherungsvermittlung andererseits Interessenkonflikte, die du unbedingt beachten solltest. Im Artikel „Medizinstudenten und junge Ärzte bei der Frage warum sie bei Finanzvertrieben so beliebt sind“ werden die Interessenlagen Punkt für Punkt auseinandergenommen.

Wer immer dir die BU vermittelt, ist grundsätzlich nicht daran interessiert, mehr Zeit als unbedingt nötig zu investieren. Am deutlichsten zu spüren ist das bei Thema Gesundheitsfragen im BU-Antrag, wo viel zu oft die zwingend notwendige Aufbereitung Gesundheitshistorie vernachlässigt wird. Im Zweifel kommen dadurch Verträge nicht oder nur mit Verzögerung zustande.

Natürlich liegt es auch in deinem Interesse, Zeit zu sparen, aber natürlich auch nicht am falschen Ende. Finanzvertriebe wie MLP und die DÄF vermitteln mit Vorliebe Kombinationen aus BU und Rentenversicherung und das bei ein und demselben Anbieter. Das Thema Kombi aus BU und Altersvorsorge findest du bei der DÄV hier: https://www.aerzteversicherung.de/Produkte/Berufsunfaehigkeit/DocDor. Dabei wird sogar damit geworben, dass dieses Vorgehen von den Berufsverbänden empfohlen wird. Man braucht nicht lange und um viele Ecken zu denken, um sich klarzumachen, dass beim Marburger Bund keine Versicherungsexperten beschäftigt werden. Wie qualitativ wertvoll kann eine solche Empfehlung also sein? In Marburger Bund – ungewollter Akteur im Versicherungsverkauf kannst du dir selbst ein Bild machen.

Es ist in deinem Interesse an einer bestmöglichen Absicherung der Berufsunfähigkeit, gut Bescheid zu wissen über diesen 2 BU Verträge Weg. Deshalb kannst du dich ruhig beglückwünschen, dass du diesen Artikel hier schon fast komplett gelesen hast.

Fazit

Die 2 Vertragslösung für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine sinnvolle Strategie, um als Arzt flexibel und kostengünstig für den Ernstfall vorzusorgen. Durch die Möglichkeit, zwei separate Verträge abzuschließen, kannst du deine Versicherungssumme variabel gestalten und auf verschiedene Lebensphasen anpassen. Dies bietet dir ein hohes Maß an Flexibilität, um den steigenden Anforderungen im Laufe deiner Karriere gerecht zu werden. 

Da das Thema Berufsunfähigkeit immer eine sehr individuelle Angelegenheit ist, empfehlen wir dir in jedem Fall, dich von einem auf Ärzte spezialisierten Team beraten zu lassen. So kann überprüft werden, ob eine 2-Vertragslösung in deinem ganz persönlichen Fall empfehlenswert und möglich ist. Schließlich gleicht keine Arztkarriere der Anderen und auch die privaten Wünsche und Ziele im Leben weichen stark voneinander ab. 

Kümmere dich lieber frühzeitig um eine flexible und standhafte Absicherung deiner Arbeitskraft, die auch in 20 Jahren noch zu deinen Anforderungen passt. Dein Auto versicherst du ja auch nicht erst dann, wenn du es vor den Baum gesetzt hast. 

FAQ

Kann es sein, dass im Leistungsfall eine Versicherung zahlt und die andere nicht?
Ja, das kann passieren. Deshalb sollte bei der Auswahl der beiden Gesellschaften für eine 2-Vertragslösung sehr detailliert darauf geachtet werden, dass die einzelnen Versicherungsbedingungen möglichst gut zueinander passen und im Leistungsfall mit hoher Wahrscheinlichkeit zum gleichen Ergebnis (der Zahlung der BU-Rente) führen. Das kann zum Beispiel Klauseln zu den Punkten Teilzeittätigkeit und Umorganisation betreffen, aber auch das Recht auf Verweisung sollte bei beiden Gesellschaften identisch sein.

Jein. Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es leider nicht. Zunächst mal ist davon auszugehen, dass 2 BU-Verträge teurer sein müssen, als ein Einzelner. Das hängt mit den fixen Stückkosten je Vertrag zusammen. Diese Kosten sind pro Vertrag immer identisch, und zwar unabhängig davon, ob du 500 Euro BU-Rente versicherst oder 2.000 Euro. Aber: je höher deine BU-Rente in einem Vertrag ist, umso geringer sind diese im Verhältnis zu den Gesamtkosten. Wenn du also 2 kleine BU-Verträge abschließt, hast du 2x diese Fixkosten zu tragen. Wir sprechen hier allerdings von sehr zu vernachlässigenden Mehrkosten von 1-2% gegenüber einer 1-Vertragslösung.

Außerdem gibt es grundsätzlich eine relativ breite Preisspanne zwischen den einzelnen Anbietern. Kombinierst du also z. B. einen eher günstigen Anbieter mit einem der teureren Anbieter, bist du in Summe auf jeden Fall günstiger unterwegs, als wenn du die volle Summe beim teureren Anbieter versicherst. Da diese Rechnung natürlich auch in die andere Richtung funktioniert, kann man nicht pauschal sagen, dass die 2-Vertragslösung immer günstiger oder teurer ist.

Nein, du kannst die BU-Rentenhöhen auch ungleichmäßig verteilen. In manchen Fällen kann das sogar sinnvoll sein. Das hängt davon ab, wie flexibel die beiden Anbieter beim Thema Nachversicherung agieren. Manche Anbieter bieten viele Möglichkeiten der BU-Rentenerhöhung während der Vertragslaufzeit. Andere sind hier eher konservativ unterwegs. Wenn ich nun also einen konservativen Anbieter habe, sollte ich dort meine BU-Rente höher beginnen lassen, als bei einem Anbieter, der mir viele Möglichkeiten zur Nachversicherung bietet. 

Ja, sonst würden wir diesen Vorschlag gar nicht erst unterbreiten. Auch für eine 2-Vertragslösung müssen wir uns an bestimmte Regeln und Gesetze halten, das Konzept per se ist aber rechtlich einwandfrei und bei akademischen Berufen inzwischen der Standard.

Telefonisch, persönlich oder online für dich da

Alternativ und zeitsparend ist die Online-Terminvereinbarung für eine Video-Beratung, ein Telefonat (wir rufen dich zu einer gewünschten Zeit an) oder vor Ort in Freiburg direkt hier auf dieser Seite: