Wie hoch sollte die BU-Rente sein?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist ein essenzieller Bestandteil der finanziellen Absicherung für Mediziner. Besonders nach einem so langen und intensiv Studium, wie dem Medizinstudium, ist diese Form der Absicherung von immenser Bedeutung. Doch stellt sich immer wieder die Frage nach der angemessenen Höhe der Berufsunfähigkeitsrente. Wie hoch sollte diese sein, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten? Welche Abzüge gibt es im Leistungsfall und was bleibt am Ende übrig?

Wie hoch sollte die BU-Rente sein?

Das Wichtigste auf einen Blick

Ein Blick auf das Gehalt von Ärzten

Wenn du im Jahr 2024 in deine ärztliche Weiterbildung einsteigst, wird dein Nettogehalt bei rund 3.000 € liegen. Nach einigen Monaten kommen noch Zuschläge für Nachtarbeit und Bereitschaften hinzu. Nach 5 bis 6 Jahren hast du deinen Facharzt abgeschlossen und kannst eine größere Gehaltserhöhung erwarten. In der Regel verdienst du als Facharzt 80.000 – 140.000 Euro brutto. Weitere Jahre verstreichen und du bekommst eine Oberarztstelle. Dein Gehalt steigt dann auf 100.000 – 150.000 € brutto an. Hast du Ambitionen zum Chefarzt oder möchtest dich mit einer eigenen Praxis niederlassen, wird dein Gehalt nochmal deutlich ansteigen. Mehr dazu kannst du in unserem Blog-Artikel “Analyse der Arztgehälter: Von Assistenzarzt bis Chefarzt” lesen.

BU-Bedarfsrechner für Ärzte

BU-Versorgungslücken-Rechner für Ärzte | DOC Supporter
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BU-Versorgungslücken-Rechner für Ärzte

Wie viel BU-Rente brauchst du als Arzt wirklich? Ermittle in wenigen Sekunden deine individuelle Versorgungslücke – inklusive der Abgaben auf die BU-Rente (KV/PV), deinem PKV-Beitrag und freiwilligen Weiterzahlungen an das Versorgungswerk.

Deine Angaben

Alle Felder lassen sich frei anpassen – das Ergebnis aktualisiert sich live.

32 Jahre

Richtwerte: Assistenzarzt ~3.800 € · Facharzt ~6.000 € · Oberarzt ~7.500 €

80 %

Miete, Lebenshaltung, Familie, laufende Kredite – Standard: 80 %.

Ich bin privat krankenversichert (PKV)

PKV-Beitrag läuft im BU-Fall weiter und muss aus der BU-Rente gezahlt werden.

Typische Spanne für Ärzte: 400 – 900 € (ohne Arbeitgeberzuschuss).

Achtung: Versorgungswerke leisten meist nur bei 100 % Berufsunfähigkeit und erst nach mehreren Beitragsjahren. Studenten und Berufseinsteiger erhalten oft 0 €.

Versorgungswerk-Beiträge freiwillig weiterzahlen

Ohne Weiterzahlung bleibt deine Altersrente auf dem heutigen, geringen Stand stehen.

Höchstbeitrag 2026: ca. 1.400 € (Anlehnung an Beitragsbemessungsgrenze DRV).

z. B. Mieteinnahmen, private Renten – netto, nach Abgaben.

Deine Versorgung im Überblick

Versorgungswerk-BU-Rente 1.200
Sonstige Einkünfte (netto) 0
Empfohlene private BU-Rente (brutto) 2.550

Wichtig: Die BU-Rente wird brutto ausgezahlt. In der gesetzlichen Krankenversicherung gehen rund 20 % für Kranken- und Pflegeversicherung ab. In der PKV läuft dein Beitrag separat weiter und muss aus der BU-Rente bestritten werden.

So funktioniert der BU-Versorgungslücken-Rechner

Eine Berufsunfähigkeit trifft Ärzte überdurchschnittlich häufig – psychische Belastungen, Wirbelsäulenprobleme und Infektionsrisiken zählen zu den häufigsten Ursachen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente entfällt für approbierte Ärzte praktisch vollständig, da sie Pflichtmitglieder im ärztlichen Versorgungswerk sind. Doch auch das Versorgungswerk schließt die Lücke selten vollständig – und auf die BU-Rente selbst fallen weitere Abgaben an.

Was berechnet das Tool?

  1. Nettobedarf Lebensführung: Dein heutiges Nettoeinkommen multipliziert mit deinem Fixkostenanteil.
  2. PKV-Beitrag (falls aktiviert): Wird im BU-Fall ohne Arbeitgeberzuschuss komplett von dir getragen und muss zusätzlich aus der BU-Rente gedeckt werden.
  3. Versorgungswerk-Beitrag (falls aktiviert): Bei Berufsunfähigkeit werden die Beiträge nicht automatisch weitergezahlt. Wer eine spätere Altersrente erhalten möchte, muss freiwillig weiter einzahlen.
  4. Eigenleistung: Versorgungswerk-BU-Rente plus sonstige Netto-Einkünfte.
  5. Brutto-BU-Rente: Der benötigte Netto-Betrag wird durch 0,80 geteilt, da rund 20 % der BU-Rente für Kranken- und Pflegeversicherung abgehen.

Warum die Lücke bei Ärzten oft größer ist als gedacht

  • Das Versorgungswerk zahlt nur bei 100 % Berufsunfähigkeit – nicht bei 50 %, wie es eine gute private BU bereits leistet.
  • In den ersten Berufsjahren besteht oft kein voller Anspruch, weil zu wenige Beitragsjahre angesammelt wurden.
  • Medizinstudenten haben überhaupt keinen Anspruch auf eine Versorgungswerk-Leistung.
  • Auf die BU-Rente fallen KV/PV-Beiträge an – in der GKV ca. 20 %, in der PKV läuft der Beitrag in voller Höhe weiter.
  • Inflation und steigende Sozialabgaben entwerten eine heute kalkulierte Rente über Jahrzehnte zusätzlich.

Übersicht

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Häufige Fragen zum BU-Bedarf für Ärzte

Warum werden 20 % von der BU-Rente abgezogen? +

Die private BU-Rente wird brutto ausgezahlt. In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten BU-Renten als beitragspflichtige Einnahmen – Kranken- und Pflegeversicherung machen zusammen rund 20 % aus. Hinzu kommen je nach Vertragsart Steuern (z. B. Ertragsanteilsbesteuerung). Diese Abgaben werden in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen.

Was passiert mit meinem PKV-Beitrag im BU-Fall? +

Dein PKV-Beitrag läuft unverändert weiter. Der Arbeitgeberzuschuss entfällt, wenn du nicht mehr angestellt bist. Du musst den vollen Beitrag selbst tragen – und zwar aus deiner BU-Rente. Deshalb ist es essenziell, den PKV-Beitrag in die BU-Bedarfsplanung einzukalkulieren.

Werden meine Versorgungswerk-Beiträge bei Berufsunfähigkeit weitergezahlt? +

Nein – mit dem Ende deiner Erwerbstätigkeit endet auch die Beitragspflicht. Damit friert aber auch dein Rentenanspruch auf dem heutigen Stand ein. Wer im Alter eine nennenswerte Altersrente erhalten möchte, muss freiwillig weiter einzahlen – und dieser Beitrag sollte über die BU-Rente mit abgedeckt sein.

Reicht das Versorgungswerk allein aus? +

In den allermeisten Fällen nein. Das Versorgungswerk leistet ausschließlich bei 100 % Berufsunfähigkeit und nach mehreren Beitragsjahren. Eine private BU greift bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit – und schließt die Lücke bis zur empfohlenen Brutto-Rente.

Warum sollte ich trotz Inflation heute schon abschließen? +

Eine BU-Rente von heute verliert über Jahrzehnte an Kaufkraft – das gleichst du mit einer Leistungsdynamik aus, die deine Rente jährlich automatisch anhebt. Wer früh abschließt, profitiert von günstigen Beiträgen in jungen, gesunden Jahren und sichert sich die Möglichkeit, später ohne erneute Gesundheitsprüfung aufzustocken.

Dieser Rechner liefert unverbindliche Richtwerte auf Basis der aktuellen gesetzlichen Grundlagen (Stand: 2026). Für eine individuelle Bedarfsanalyse kontaktiere uns.

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Finanzielle Angemessenheit der BU-Rente

Ärzte haben in ihrem Beruf hohe Belastungen und müssen sicherstellen, dass ihre BU-Rente im Leistungsfall ihren Lebensstandard adäquat abdeckt. Doch wie viel ist angemessen? 

Bei dieser Thematik geht es prinzipiell um zwei unterschiedliche Fragestellungen:

Die erste Frage ist recht einfach zu beantworten. Im Rahmen der finanziellen Angemessenheit darfst du – je nach Anbieter – zwischen 60 % und 70 % von deinem Bruttoeinkommen in Form einer privaten BU-Rente absichern. Diese Begrenzung ist durch die Versicherungsgesellschaft klar geregelt und soll sicherstellen, dass du nicht überversichert bist. Es soll vermieden werden, dass es dir aus finanzieller Sicht während der Berufsunfähigkeit besser geht, als zu gesunden, arbeitenden Tagen. Das würde zumindest bei einigen anderen Berufsgruppen, die ihren Job weniger als Berufung, sondern eher als Last empfinden, dazu führen, dass man gerne besonders lange BU-Leistungsfall bleibt.

Deutlich differenzierter zu betrachten ist die zweite Fragestellung: Wie viel BU-Rente sollte ich versichern? Hier lautet unsere Empfehlung: Sichere dein Nettoeinkommen ab! Das passt in der Regel auch mit den Vorgaben der Gesellschaften gut überein.

Deine Frage ist unbeantwortet geblieben? Nimm jetzt unkompliziert mit uns Kontakt auf.

Warum soll ich mein Nettoeinkommen absichern?

Dein Nettoeinkommen ist das Geld, von dem du zu gesunden Tagen Monat für Monat lebst. Bei den meisten bleibt auch am Ende des Monats nicht viel davon übrig. Natürlich werden einige Ausgaben sinken, wenn du berufsunfähig bist, dafür kommen neue Ausgaben hinzu:

obligatorisch:

optional:

Häufig genannt wird eine Faustregel, wonach 70 oder 80 % des Nettoeinkommens von. Bsp.:

„Wenn du das Ziel hast, deinen heutigen Lebensstandard weitgehend zu halten, dann empfiehlt sich eine Absicherungshöhe von ca. 80% des Nettoeinkommens."
finanzfluss und dem Abschnitt "Kosten: Soberechnest du deinen individuellen Bedarf richtig"

Finanzfluss begründet das grundsätzlich auch nachvollziehbar gut. Was uns hier fehlt, sind Einkommensperspektive und der Blick auf das ganze Leben.

Unter Einkommensperspektive verstehen wir, wie die versicherte BU-Rente später tatsächlich überhaupt noch auf eine angemessene Basis-BU-Absicherung angehoben werden kann. Die meisten Menschen in Deutschland haben nicht einmal ansatzweise das Einkommenswachstum von Ärztinnen und Ärzten – und schon gar keine relativ gute Planbarkeit. Und genau deshalb wollen wir unseren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit eröffnen, auch in 20 Jahren noch angemessen versichert sein zu können.

Mit Blick auf das ganze Leben ist gemeint, dass eine Berufsunfähigkeit möglichst nicht sämtlichen Vermögensaufbau und Altersvorsorge zerstören soll. Auch in unserem Konzept wird es im Falle einer BU zu Einschnitten kommen, allein schon, weil die BU-Versicherung weiterhin bezahlbar sein soll. Allerdings führt die 80 % Faustregel bei der BU-Rente für Ärzte zu einer drastischen und vermeidbaren Unterversorgung. 

⚠️ Warum 70 oder 80 % vom Netto als Startpunkt oft zu wenig sind

Die oft genannte Faustregel „70–80 % vom Netto“ ist ein Richtwert – aber für Ärzte häufig eine Untergrenze, keine Zielgröße. Hier sind die drei entscheidenden Gründe:

  • Im BU-Fall entstehen neue Kosten: Behandlungen, Rehabilitation, Umbaumalßnahmen, ggf. Haushaltshilfe – das frisst schnell 300–600 € monatlich zusätzlich auf.
  • Dein Gehalt steigt, die BU-Rente nicht automatisch: Ein Assistenzarzt heute ist Facharzt in 5–7 Jahren. Wer mit 2.000 € BU-Rente startet und nicht nachversichert, sichert als Oberarzt plötzlich nur noch 30 % seines Nettos ab.
  • Laufende Vorsorge läuft weiter: Beiträge zu Versorgungswerk, Riester, ETF-Sparplänen – diese laufen im BU-Fall nicht von allein. Wer sie im Leistungsfall stoppt, verliert langfristig Alterskapital.

Fazit: Für Ärzte gilt – besser von Anfang an 90 % vom aktuellen Netto anstreben und per Nachversicherungsgarantie flexibel nachziehen.

📊 Die 80%-Regel in der Praxis: Zwei Tarifdaten-Beispiele

Quelle: VKA – TV-Ärzte/VKA, Entgelttabelle gültig ab 1. August 2025. Nur Grundgehalt, ohne Dienste oder Zulagen. Berechnung: Steuerklasse I, kinderlos, GKV mit KV-Zusatzbeitrag 2,9 %.

💼 Beispiel 1: Assistenzarzt – 1. Jahr

VKA – TV-Ärzte/VKA | Entgeltstufe Ae I (1. Jahr) | Steuerklasse I, ledig, kinderlos, GKV

PositionBetrag / Monat
Tarifliches Grundgehalt (brutto)5.609,85 €
– Lohnsteuer (Steuerklasse I, ca.)– 954 €
– Rentenversicherung (9,3 %)– 522 €
– Arbeitslosenversicherung (1,3 %)– 73 €
– Krankenversicherung (8,75 % = 7,3 % + Zusatzbeitrag-Anteil 1,45 %)– 491 €
– Pflegeversicherung (2,4 % inkl. Kinderlosen-Zuschlag)– 135 €
✓ Nettolohn (ca.)≈ 3.435 €

80 % VOM NETTO

2.748 €

Mindestziel BU-Rente (brutto)

EMPFEHLUNG (90 %)

3.091 €

Inkl. Puffer + Vorsorge

KARRIEREPOTENZIAL

2,5× zum Oberarzt

zum Chefarzt

5–20× niedergelassen

→ Gehaltsrechner Ärzte

→ Was verdienen Ärzte?

💡 Wichtig: Mit einer Nachversicherungsgarantie kannst du die BU-Rente nach dem Facharztabschluss, einer Gehaltserhöhung oder Familiengründung ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen.

👩‍⚕️ Beispiel 2: Oberärztin – 1. Jahr

VKA – TV-Ärzte/VKA | Entgeltstufe Ä III (1. Jahr) | Steuerklasse III, verheiratet, 1 Kind, GKV

PositionBetrag / Monat
Tarifliches Grundgehalt (brutto)8.671,67 €
– Lohnsteuer (Steuerklasse III, ca.)– 868 €
– Rentenversicherung (9,3 %, BBG 8.050 €)– 749 €
– Arbeitslosenversicherung (1,3 %, BBG 8.050 €)– 105 €
– Krankenversicherung (8,75 %, BBG 5.512,50 €)– 482 €
– Pflegeversicherung (1,7 % mit Kind, BBG 5.512,50 €)– 94 €
✓ Nettolohn (ca.)≈ 6.374 €

80 % VOM NETTO

5.099 €

Mindestziel BU-Rente (brutto)

EMPFEHLUNG (90 %)

5.737 €

Inkl. Puffer + Vorsorge

NETTOANTEIL BRUTTO

73 %

Dank Steuerklasse III

⚠️ Häufiger Fehler: Viele Ärzte haben ihre BU-Rente in der Assistenzzeit festgelegt und nie angepasst. Mit einem Netto von ca. 6.374 € würde eine BU-Rente von 2.000 € gerade mal 31 % abdecken – dramatisch zu wenig.

📌 Die wichtigste Erkenntnis im Überblick

ASSISTENZARZT 1. JAHR

Brutto: 5.610 € → Netto: 3.435 €

80 %-Ziel: 2.748 € BU (brutto)

OBERÄRZTIN 1. JAHR

Brutto: 8.672 € → Netto: 6.374 €

80 %-Ziel: 5.099 € BU (brutto)

💰 Was 3.000 € BU-Rente wirklich bedeuten – nach Abzug

Eine BU-Rente ist kein Nettolohn. Im BU-Fall bist du selbst für deine Kranken- und Pflegeversicherung verantwortlich – ohne Arbeitgeberzuschuss. Das macht einen gravierenden Unterschied:

PositionBetrag / Monat
BU-Rente (brutto, vereinbart)3.000 €
– Krankenversicherung (voller Beitrag selbst: ca. 17,5 %)– 473 €
– Pflegeversicherung (voller Beitrag selbst: ca. 4,0 %)– 120 €
✓ Netto-BU-Rente (ca.)≈ 2.407 €

Das bedeutet im Klartext: 3.000 € BU-Rente klingen gut – ergeben aber nur ca. 2.407 € Netto. Wer sein Nettoeinkommen von 3.435 € (Assistenzarzt, 1. Jahr) schützen will, braucht eine BU-Rente von rund 3.800 bis 4.200 € brutto, damit nach Abzügen der tatsächliche Lebensstandard gesichert bleibt.

ℹ️ BU-Renten unterliegen ggf. der Ertragsanteilsbesteuerung (meist gering). Die größte reale Kürzung entsteht durch KV und PV ohne Arbeitgeberanteil.

Alle Werte sind Näherungsberechnungen auf Basis der angegebenen Steuerklassen und Standardparameter 2026. Das individuelle Netto kann je nach Kirchensteuer, Krankenkassenzusatzbeitrag und weiteren Faktoren abweichen.

Hohe Einkommen auch langfristig absichern können - ohne ärztliche Untersuchung

Als (angehender) Arzt hast du ein überdurchschnittlich hohes Einkommen. Möchtest du zum Berufseinstieg dein Nettoeinkommen (i. d. R. rund 3.000 Euro – Stand 2024) absichern, ist das gar nicht so ohne weiteres möglich. Die so genannte Untersuchungsgrenze legt fest, ab welcher monatlichen BU-Rentenhöhe zusätzlich zur umfangreichen Beantwortung der Gesundheitsfragen eine ärztliche Untersuchung notwendig wird. Diese Grenze liegt in der Regel bei 2.500 Euro, bei wenigen Anbietern bei 3.000 Euro monatlicher BU-Rente. 

Die ärztliche Untersuchung umfasst eine Laboruntersuchung mit HIV-Test, Nüchternblutzucker, Gesamtcholesterin, Leberwerte & Urinstatus. Bei besonders hohen monatlichen Renten kommen ggfs. weitere Untersuchungen, wie EKG und einem erweiterten Labor (u. a. HDL-, LDL-Cholesterin, Thrombozyten, CRP-Wert, …) hinzu.

Baloise Untersuchungsgrenzen
Risikoeinstufung bei Helvetia (ehem. Baloise - Quelle: https://www.baloise.de/de/vertriebspartner/produkte/biometrie/untersuchungsgrenzen.html

Am Beispiel der Helvetia (ehem. Baloise) BU Versicherung – mit einer vergleichsweise hohen Untersuchungsgrenze von 3.000 EUR bis Eintrittsalter 44 – stellen wir hier einmal dar, was zusätzlich nötig wird, wenn bestimmte BU-Renten initial beantragt werden. Das Besondere: Wenn du nicht über die Grenze gehst bei der Beantragung, musst du bei späteren Erhöhungen durch Dynamik und Nachversicherung die  hier geforderten Untersuchungen nicht machen.

In Risikostufe 1 – also bis 3.000 EUR/Monat bei diesem Anbieter – müssen nur die Antragsfragen beantwortet werden. In Risikostufe 1 benötigst du bereits einen Hausarztbericht. Und schau gerne hier, was du in den Risikostufen 2 und 3 zusätzlich machen müsstest: 

zusätzliche Untersuchungen bei BU Antrag
Erforderliche Untersuchungen bei BU-Renten über 4.000 EUR/Monat - Quelle: https://www.baloise.de/de/vertriebspartner/produkte/biometrie/untersuchungsgrenzen.html
Bewertet mit 5 von 5

Das sagen zufriedene Kunden

Was ist das Problem an einer ärztlichen Untersuchung - ich bin doch gesund!

Subjektiv betrachtet bist du gesund. Du fühlst dich fit, ausgeruht, machst vielleicht regelmäßig Sport – quasi rundum gesund. Aber kennst du deine genauen Blutwerte? Das Risiko der ärztlichen Untersuchung liegt schlichtweg darin, dass wir keine Garantie haben, dass die Untersuchung tatsächlich ohne Befund bleibt und nicht irgendein Wert (vielleicht auch nur tagesformbedingt) aus der Reihe tanzt. Durch eine medizinische Untersuchung machen wir uns den BU-Abschluss also im Zweifelsfall nur unnötig kompliziert. Denn, laut §19 Versicherungsvertragsgesetz bist du im BU-Antrag dazu verpflichtet, “ bis zur Abgabe [deiner] … Vertragserklärung die [dir] … bekannten Gefahrumstände,” anzuzeigen.

Bist du also wirklich bisher fit und gesund durchs Leben gekommen, hattest keinerlei Beschwerden oder gar ärztliche Untersuchungen, bist du nicht dazu verpflichtet, Angaben im Antrag zu machen. Kommt bei der ärztlichen Untersuchung heraus, dass dein Nüchternblutzucker zu hoch ist, muss diesem Umstand auf den Grund gegangen werden. Im schlechtesten Fall kommst du mit der Diagnose “Diabetes”, der Dank deines gesunden Lebensstils bisher keinerlei Beschwerden gemacht hat, nach Hause. Die BU ist damit vom Tisch.

Die Lösung: 2-Vertragslösung für Ärzte

Du kannst die Untersuchungsgrenzen umgehen, indem du deine gewünschte Versicherungssumme auf 2 verschiedene BU-Anbieter aufteilst. Damit bleibst du bei beiden Anbietern unter der jeweiligen Untersuchungsgrenze und musst lediglich die normalen Antragsfragen beantworten. Damit können wir das Risiko der medizinischen Untersuchung umgehen. Wie es im Detail ausschaut sowie alle Vor- und Nachteile kannst du in unserem Artikel  “2-Vertragslösung für Ärzte” nachlesen. Dabei schlägst du 2 Fliegen mit einer Klappe:

Beitragsdynamik - ein wichtiger Baustein für langfristig ausreichende Absicherung

Im Zusammenhang der langfristigen Angemessenheit spielt auch die Beitragsdynamik eine entscheidende Rolle. Im vorherigen Abschnitt haben wir die Möglichkeiten der Nachversicherung beschrieben. Diese wird vor allem bei größeren Gehaltserhöhungen genutzt. 

Zusätzlich zu den Gehaltssteigerungen durch eine neue Karrierestufe hast du aber auch tarifliche Gehaltserhöhungen. Und zwar jedes Jahr um durchschnittlich 4-6%. Diese kleineren Gehaltssteigerungen lassen sich nur schwer mit einer Nachversicherung abbilden. Hier ist die Beitragsdynamik das Mittel der Wahl.

Die Beitragsdynamik ermöglicht eine stufenweise Anpassung der Versicherungsbeiträge und -leistungen. Dies geschieht meist jährlich und sorgt dafür, dass die Absicherung auch in Zukunft angemessen bleibt. Jahr für Jahr erhöhen sich deine Beiträge um 5% – entsprechend erhöht sich auch die Leistung. Vorteil an der Dynamik: Sie findet ohne erneute Gesundheitsprüfung statt. Außerdem wird die Dynamik automatisch durchgeführt, ohne dass du aktiv etwas dafür tun musst. So kann sichergestellt werden, dass deine Absicherung auch nach einigen Jahren noch zu deinem Bedarf passt.

Achtung: die Ärzteversorgung spielt auch noch mit

Die Anrechnung des Versorgungswerks ist ein Thema, das bei Ärzten häufig auf Unverständnis trifft. Als Arzt hast du zwar grundsätzlich einen Anspruch auf BU-Rente. Dieser greift allerdings erst dann, wenn du zu 100% berufsunfähig geworden bist und keiner ärztlichen Tätigkeit mehr nachgehen kannst. Darüber hinaus gibt es noch einige andere Hürden, wie z. B. die Anordnung einer Umorganisation und die Verweisung in andere Tätigkeiten. Mehr dazu kannst du im Artikel “Die BU der Ärzteversorgung” lesen. 

Und obwohl die Wahrscheinlichkeit, eine Leistung aus dem Versorgungswerk zu beziehen, nahe Null geht, spielt diese (fiktive) Leistung eine Rolle bei der finanziellen Angemessenheit deiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: 

  1. Du willst gleich zu Beginn (also bei einem Neuabschluss) mehr als 3.500 Euro monatliche BU-Rente versichern. Dies gilt auch in der 2-Vertrags-Lösung.
  2. Du hattest bisher einen BU-Vertrag und möchtest einen zweiten BU-Vertrag (Neuabschluss) zusätzlich ergänzen. In Summe versicherst du mehr als 3.500 Euro BU-Rente.
  3. Du willst im Rahmen der Nachversicherung mehr als 3.500 € BU-Rente versichern – dann aber nur, sofern in den Bedingungen unter dem Abschnitt der Nachversicherung auf die aktuelle Annahmerichtlinie verwiesen wird.

In der Regel kommen unsere Kunden noch während des Studiums oder rund um den Beginn der Weiterbildung zum Facharzt auf uns zu, um sich zum Thema BU beraten zu lassen. Dadurch kommt es eher selten vor, dass gleich zu Beginn mehr als 3.500 Euro BU-Rente versichert werden sollen. Szenario 1 ist somit vor allem für Ärzte interessant, die in der Karriere schon weiter vorangeschritten sind und ein entsprechend hohes Einkommen versichern wollen. 

Gleiches gilt auch für Szenario 2. Dies kommt meist dann zustande, wenn die Nachversicherungsmöglichkeiten des ersten BU-Vertrags ausgeschöpft sind. Dann empfehlen wir, einen zweiten BU-Vertrag zusätzlich abzuschließen. Für diesen zweiten BU-Vertrag greift dann die Anrechnung des Versorgungswerks. 

Das dritte Szenario ist zwar grundsätzlich das am häufigsten vorkommende, dafür gibt es hier eine entscheidende Einschränkung zugunsten der Versicherten: Wenn in den Bedingungen zur Nachversicherung kein Verweis auf die aktuell gültigen Annahmerichtlinien zu finden ist, dann greift hier KEINE Anrechnung des Versorgungswerkes. Die Anrechnung des Versorgungswerks wird nämlich nicht in den klassischen Versicherungsbedingungen geregelt, sondern in separat aufgeführten Annahmerichtlinien, die nur bei einem neuen Vertragsabschluss gelten. 

Keinen Verweis auf die Annahmerichtlinie haben unter anderem die Anbieter Baloise, LV 1871 und HDI. Die Nürnberger hingegen verweist auf die Annahmerichtlinien.

Aber welche Konsequenz hat nun die Anrechnung der Versorgungswerkansprüche?

Um das ganze Thema etwas greifbarer zu machen, ziehen wir die Nürnberger Versicherungsgruppe als Beispielgesellschaft heran. 

Du bist Facharzt und möchtest erstmalig eine BU-Versicherung abschließen. Dein Bruttoeinkommen liegt aktuell bei 100.000 Euro. Die Nürnberger erlaubt es, 70% vom Bruttoeinkommen als private BU-Rente zu versichern. Also könntest du 70.000 Euro jährliche bzw. knappe 5800 Euro monatliche BU-Rente versichern, um dich im Rahmen der finanziellen Angemessenheit zu bewegen. 

Du entscheidest dich für eine BU-Rente in Höhe von 5.500 Euro. Damit liegst du über der Anrechnungsgrenze des Versorgungswerks bei der Nürnberger. Diese liegt bei 3.500 Euro. Deine Ansprüche auf BU-Rente aus dem Versorgungswerk werden nun also zu 50% angerechnet.

Jetzt müssen wir einen Blick auf deine jährliche Renteninformation vom Ärzteversorgungswerk werfen. Angenommen, dieser Bescheid weist einen BU-Anspruch in Höhe von 1.500 Euro mtl. aus. Davon müssen wir nun 50% auf deine private BU-Rente anrechnen (750 Euro). 

Wir nehmen nun also die max. möglichen 5.800 Euro Rente (70% vom Brutto) und ziehen davon die 50% Versorgungswerkansprüche ab. Daraus ergeben sich 5.050 Euro. 

Die Konsequenz: Du kannst nicht die gewünschten vollen 5.500 Euro BU-Rente versichern, sondern nur die nach Abzug der Versorgungswerkansprüche verbleibenden 5.050 Euro.

Hier nochmal zusammengefasst: 

100.000 Euro Brutto x 70 % Angemessenheit = 70.000 Euro / 12 Monate = ~ 5.800 Euro

5.800 Euro – 1.500 Euro x 50 % = 5.050 Euro maximal mögliche private BU-Rente

Das wichtigste dabei ist: Durch die Anrechnung des Versorgungswerks wird dir im Leistungsfall die BU-Rente nicht gekürzt! Es geht hier lediglich um eine Begrenzung der maximal möglichen BU-Absicherung bei Antragstellung. Solltest du z. B. aufgrund der Beitragsdynamik die Grenze zur Anrechnung überschreiten, hat dies keine Auswirkungen auf deinen Vertrag.

Telefonisch, persönlich oder online für dich da

Alternativ und zeitsparend ist die Online-Terminvereinbarung für eine Video-Beratung, ein Telefonat (wir rufen dich zu einer gewünschten Zeit an) oder vor Ort in Freiburg direkt hier auf dieser Seite:

BU-Rentenhöhe regelmäßig überprüfen

Anders als in anderen Berufsgruppen ist die Entwicklung deines Gehalts schon heute relativ absehbar und von einer großen Dynamik geprägt. Mindestens genauso dynamisch wird sich dein Privatleben entwickeln. Hochzeit, Kinderplanung, Immobilienerwerb oder andere große Pläne sollten dich immer wieder dazu anregen, deine aktuelle Absicherung zu überprüfen. Dabei solltest du dich immer grob an der Absicherung deines Nettoeinkommens orientieren. Bedenke auch, dass du als Elternteil oder Arbeitgeber nicht nur die Verantwortung für dich selbst trägst, sondern auch für deine Mitmenschen. Nicht ohne Grund kannst du zu diesen besonderen Ereignissen deine BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.

Aber auch, wenn dein Privatleben keines der genannten Ereignisse vorsieht, hast du die Möglichkeit, deine BU-Rentenhöhe anzupassen.

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