Berufshaftpflicht für Medizinstudenten: Wenn der Ernstfall eintritt – Beispiel Schaden Medizinstudent
Ein tragischer Fall aus dem Praktischen Jahr (PJ) und was du daraus lernen kannst
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärztinnen und Ärzte nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern eine elementare Absicherung im medizinischen Alltag. Doch viele angehende Mediziner*innen – vor allem im Praktischen Jahr (PJ) – unterschätzen, wie schnell ein Behandlungsfehler gravierende Folgen haben kann.
Ein besonders tragischer Fall aus dem Jahr 2011 macht deutlich, warum du dich nicht zu sicher fühlen solltest – auch (oder gerade) im PJ.
Der Fall: Fahrlässige Tötung durch Medizinstudent im PJ
Im Jahr 2011 verabreichte ein Medizinstudent im Praktischen Jahr einem Säugling ein Antibiotikum – jedoch versehentlich direkt in eine Arterie, anstatt intravenös, wie vorgesehen. Die Folge: Der Säugling verstarb kurze Zeit später.
Der Student wurde später wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Die Geldstrafe war gering, doch der Eintrag ins Strafregister hatte schwerwiegende Folgen: Der Entzug der Approbation stand im Raum – und mit ihm das berufliche Aus. Hier findest du weitere Infos zu diesem Fall.
Ein einziger Fehler – und die ärztliche Zukunft ist vorbei, bevor sie richtig begonnen hat.
Berufshaftpflicht im PJ: Bin ich automatisch versichert?
Die große Frage, die sich viele PJler stellen: Bin ich eigentlich versichert, wenn mir so etwas passiert?
Die ehrliche Antwort: Vielleicht. Vielleicht auch nicht.
Nicht alle Kliniken bieten eine umfassende Sammelhaftpflichtversicherung für Studierende an. Und selbst wenn, kann der Versicherungsschutz lückenhaft sein. Viele Studierende verlassen sich blind auf ihre Ausbildungseinrichtung – ein gefährlicher Trugschluss.
Deshalb ganz klar unser Tipp an dich:
Schließe eine eigene Berufshaftpflichtversicherung ab – noch bevor du ins PJ gehst.
Einen klasse Anbieter für Medizinstudenten findest du hier. Oder vereinbare einfach ein unverbindliches Beratungsgespräch online hier.
Eine solche Police kostet oft nur wenige Euro im Monat – aber schützt dich im Ernstfall vor existenzbedrohenden Forderungen.
Warum du dich als Medizinstudent*in nicht zu sicher fühlen solltest
Gerade im PJ übernimmst du bereits Aufgaben, die medizinische Relevanz haben. Du führst Gespräche mit Patienten, dokumentierst Behandlungsverläufe und gibst – wie im geschilderten Fall – auch mal Medikamente. Natürlich geschieht das unter Aufsicht. Doch wie viel Aufsicht ist realistisch im stressigen Klinikalltag?
Der Fall hat gezeigt: Gerichte können auch dich als PJler*in in die Verantwortung nehmen – und zwar allein.
Ein Gericht urteilte, dass der Student allein verantwortlich sei. Die Aufsichtspflicht der Klinik? In diesem Fall nicht entlastend. Ein Schock für viele Medizinstudierende – und ein echtes Umdenken in der Branche.
Selbst die Ärztekammer äußerte sich kritisch: „Mehr Verunsicherung als Klärung“ titelte das Deutsche Ärzteblatt.
Was leistet die Berufshaftpflicht – und was nicht?
Eine gute Berufshaftpflichtversicherung übernimmt:
- die Prüfung, ob du überhaupt haftbar bist,
- die Abwehr unbegründeter Forderungen (passiver Rechtsschutz),
- und natürlich die Zahlung berechtigter Ansprüche – z. B. bei Personenschäden, Sach- oder Vermögensschäden.
Die zivilrechtlichen Risiken allein können bereits sechs- bis siebenstellige Summen erreichen. Und genau hier greift deine Berufshaftpflicht.
Du bist im PJ? Dann bist du mitten im Risiko.
Wir erleben es immer wieder: Medizinstudierende denken, ihnen passiert schon nichts. Sie arbeiten gewissenhaft, fragen nach, bemühen sich. Und trotzdem – die Klinik ist hektisch, der Alltag fordernd, die Verantwortung steigt.
Ein Moment der Unachtsamkeit kann reichen. Wie bei dem PJler, der ein Medikament falsch spritzte – und dadurch ein Menschenleben beendete.
Bitte nimm dir diesen Satz mit: Verantwortung beginnt nicht mit der Approbation. Verantwortung beginnt jetzt.
3 Dinge, die du jetzt tun solltest:
- Versicherung checken: Frag deine Klinik, ob du über sie versichert bist – und in welchem Umfang.
- Berufshaftpflicht abschließen: Sichere dich zusätzlich selbst ab. Die Kosten sind minimal, der Schutz unbezahlbar.
- Informiert bleiben: Lies Urteile, besprich Fälle im Studium – und hol dir bei Unsicherheit Rückendeckung.
Was ist mit der Aufsichtspflicht der Klinik?
Viele denken: „Ich bin doch nur Student – meine Ärztin ist verantwortlich.“ Das kann stimmen – muss es aber nicht. Im geschilderten Fall wurde die Aufsichtspflicht zwar thematisiert, aber nicht als entlastend gewertet.
Die Konsequenz: Alleinhaftung.
Das zeigt: Gerichte schauen genau hin. Und sie urteilen manchmal härter, als man erwartet.
Was tun, wenn es passiert ist?
Wenn du tatsächlich in einen Vorfall verwickelt bist:
- Schweigepflicht wahren: Keine unüberlegten Aussagen machen.
- Berufshaftpflicht kontaktieren: Sofort den Versicherer informieren.
- Rechtlichen Beistand holen: Ein erfahrener Medizinrechtler ist Gold wert.
Fazit: Dein Schutz beginnt heute
Der tragische Fall des PJlers zeigt, dass das Praktische Jahr nicht nur Vorbereitung, sondern bereits gelebte Verantwortung ist. Du stehst an der Schwelle zum Arztberuf – und trägst bereits heute eine enorme Verantwortung.
Die gute Nachricht: Du kannst dich absichern. Und das solltest du auch.
Berufshaftpflicht für Medizinstudenten ist kein Luxus. Sie ist ein Muss.
Noch Fragen? Wir helfen dir gerne.
Auf www.docsupporter.de findest du genau die Berufshaftpflicht, die zu deiner Situation passt – egal ob im PJ oder als Assistenzarzt.
Schlüsselwort: Fall Berufshaftpflicht Medizinstudent – genau dafür ist dieser Artikel da. Teile ihn gerne mit Kommilitoninnen und Kommilitonen oder sprich uns direkt an.
Denn: Wer heilt, darf sich selbst nicht vergessen.
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