Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Medizinstudenten

Die Bedeutung der Berufshaftpflichtversicherung für Mediziner lässt sich nicht hoch genug einschätzen. Ein Missgeschick in der täglichen Arbeit als Arzt oder auch während der Ausbildung kann gravierende Auswirkungen haben – sowohl für die betroffene Person als auch für die finanzielle Stabilität.
Berufshaftfpflicht Ärzte und Medizinstudenten
Inhaltsverzeichnis

Bedeutung der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Medizinstudenten

Man könnte es mit der Notwendigkeit einer exakten Diagnose in der Medizin vergleichen: Nur wer sich auf fundiertes Wissen und spezialisierte Expertise stützt, kann optimale Ergebnisse erzielen. Daher ist es unerlässlich, sich als Arzt oder Medizinstudent intensiv mit dem Thema Berufshaftpflichtversicherung auseinanderzusetzen.

Diese spezielle Form der Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen, die aus Haftungsansprüchen resultieren können. Stell dir vor, ein kleiner Fehler, vielleicht ein Versäumnis in der Dokumentation oder ein Missverständnis bei der Medikamentenverschreibung, könnte zu großen Schadensersatzforderungen führen. Genau hier setzt die Berufshaftpflichtversicherung an – sie agiert wie ein Sicherheitsnetz, das im Ernstfall deine berufliche Existenz absichert.

Doch welche Aspekte sind bei der Auswahl einer solchen Versicherung von größter Bedeutung? Welche Tarife bieten den notwendigen Schutz, und worauf sollte man insbesondere achten? Genau diese Fragen klären wir in diesem Artikel: verständlich, fachkundig und stets mit dem Blick auf die individuellen Bedürfnisse von Ärzten und Medizinstudenten. So wie ein Arzt nicht ohne fundierte Anamnese diagnostiziert, sollte auch die Wahl der richtigen Berufshaftpflichtversicherung gut durchdacht sein.

Welche Regelungen gibt es dazu?

Auszug aus der Berufsordnung der Ärzte:


„Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern.“

– (Berufsordnung der Ärzte, § 21, Quelle: Bundesärztekammer)

Damit dürfte klar sein, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ein absolutes Must-Have ist.

Berufs- und Privathaftpflicht für Assistenzärzte

Mit Beginn der Assistenzarztzeit sollten sich Krankenhausärzte, wobei dienstliche Tätigkeiten oft über den Arbeitgeber abgesichert sind, versichern. Je nach Arbeitgeber – Klinik, kommunales Krankenhaus, Privatklinik oder Praxis – ist die (meist) vorhandene Absicherung unterschiedlich gut.

Bestätigung Arbeitgeber Deckung Haftpflichtsversicherung Ärzte

Definitiv einzuholen ist die Bestätigung Ihres Arbeitgebers über den schon bestehenden Berufshaftpflichtschutz und mögliche Einschränkungen. Oft gibt es aber auch schon mit Einstellung oder zumindest nach entsprechender Nachfrage eine Mitarbeiterinformation über den Haftpflichtschutz (hier Baden-Württemberg). Auch wenn es mal etwas schwerer ist, lassen dich hier nicht abwimmeln oder vertrösten, denn es ist deine Existenz, die tatsächlich auf dem Spiel steht. Es sei denn, du kannst mal eben einige hunderttausend Euro für einen Personenschaden (z. B. Pflegefall nach Behandlung) aus der Portokasse zahlen.

Solche Fälle sind zum Glück selten (sonst würde keine Versicherung sie versichern), aber es kommt vor. Oftmals noch viel wichtiger ist eine andere Funktion der Haftpflicht. Sie wehrt nämlich unberechtigte Forderungen ab. Das heißt, es geht um den Fall einer Anschuldigung von Patientenseite, obwohl dich keine Schuld trifft. Auch Klinikärzte werden – u.U. auch nachdem erfolglos versucht wurde, die Klinik in Anspruch zu nehmen – direkt verklagt. Im Zweifel geht es auch immer darum, einen Reputationsschaden (in Zeiten von Transparenz via Internet allgegenwärtig) zu verhindern. Dabei hilft die richtige Berufshaftpflicht. Gegebenenfalls sollte zusätzliche eine Rechtsschutzversicherung für Ärzte in Erwägung gezogen werden.

Welche Angebote gibt es?

Für Assistenzärzte gibt es Angebote ab 56,-/Jahr mit Marburger Bund/Hartmannbund oder die Variante MedProtect aus einer Kooperation mit der jeweiligen Landesärztekammer. Für letzteres musst du in einem angeschlossenen Kammerbezirk angemeldet sein. Ohne Berufsverbände und Ärztekammer sind es schätzungsweise 60,-/Jahr für einen umfänglichen Schutz.

Mit dabei ist die subsidiäre Privathaftpflicht, die auch Medizinstudenten schon mit angeboten wird. Deren Deckung entspricht einer Basisdeckung. Wenn es etwas mehr sein soll, geht das für eine überschaubare Anzahl an Talern auch besser. Insbesondere dann, wenn zusätzliche Risiken (Familienangehörige mitversichern, Haftung als Besitzer einer selbstgenutzten Immobilie) existieren, lass dich hierzu besser beraten.

Berufshaftpflicht für Fachärzte und niedergelassene Ärzte

Wichtig! Es ist deiner Versicherung unmittelbar und ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen, wenn du die Facharztprüfung erfolgreich abgelegt hast. Auch zu diesem Zeitpunkt solltest du genau wissen, wie du eventuell schon über deinen Arbeitgeber versichert bist.

Zum Facharztbeginn entfällt die Privathaftpflicht. Sie muss separat abgeschlossen werden oder kann gegen eigenen Beitrag beim aktuellen Versicherer fortgeführt werden.

Beachte, dass du als Facharzt aus Sicht einer Versicherung immer ein höheres Risiko darstellst, weil du stärker zur Verantwortung gezogen werden kannst als noch während deiner Assistenzarztzeit. Die Beiträge für einen guten Berufshaftpflichtschutz beginnen bei etwa 90 Euro im Jahr für den Restrisikoschutz (1. Hilfe-Maßnahmen und Freundschaftsdienste) sowie einige weitere Extras, wie die Tätigkeit als nichtleitender Notarzt oder beispielsweise Konsiliararzttätigkeit. Die Jahresbeiträge sind theoretisch unbegrenzt, und es gibt auch Kunden, die bereits heute 50.000 Euro und mehr zahlen. Um zu prüfen, was genau du brauchst, frage zunächst – analog der Ausführungen zum Assistenzarzt – deinen Arbeitgeber, welchen Schutz du bereits ohne eigene Kosten genießt.

Worauf es noch ankommt

Darüber hinaus gibt es Tätigkeiten, die inzwischen nicht mehr oder nur noch sehr schwer versicherbar sind. Informiere dich deshalb rechtzeitig, bevor du beispielsweise als Anästhesist einem lukrativen Angebot für ambulante Narkosen nachgehst. Eine solche nicht dienstliche Nebentätigkeit kann schnell einige Tausend Euro Versicherungsprämie bedeuten. Es kann sich dann immer noch lohnen oder du überzeugst den Auftraggeber davon, dich in seinen Versicherungsschutz mit einzubeziehen. Auf das ungute Spiel „No-Risk-No-Fun“ sollte sich ein Arzt jedoch nicht einlassen. Im Fall der Fälle wirst du dir im Nachhinein wünschen, dass bei menschlich immer möglichen Fehlern eine Versicherung zumindest für den finanziellen Schaden aufkommt.

Niedergelassene Ärzte haben oft noch ein sehr viel größeres Feld zu beackern in diesem Thema, haben aber meist einen vertrauensvollen Ansprechpartner, der das hoffentlich im Kundensinne löst. Aber auch hier gibt es Bewegung, nicht zuletzt durch die enormen Beitragssteigerungen und den vollständigen Rückzug einiger Versicherungen vom Thema Arzthaftpflicht.

Erfahrungsgemäß lohnt es sich bei niedergelassenen Ärzten am meisten, den Versicherungsschutz für die ärztliche Haftung von Zeit zu Zeit überprüfen zu lassen. Diese Überprüfungen haben meist eines der folgenden Ergebnisse:

  • Du zahlst zu viel,
  • du bist falsch, unzureichend oder lückenhaft versichert, oder
  • gelegentlich trifft auch beides zu.

Deshalb an dieser Stelle die Empfehlung: Kontaktiere bei Fragen und Wünschen den Versicherungsmakler deines Vertrauens oder versuche es einfach mal hier.

(Berufs-)Haftpflicht schon für Medizinstudenten?

Unter Berufshaftpflicht für Medizinstudenten findest du eine ausführliche Erläuterung über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten. Hol dir gerne die weitergehende Unterstützung zur Entscheidungsfindung. Hier ein Auszug aus der Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München zum Thema Haftpflicht:


§ 17 Versicherung

Die Studierenden sind verpflichtet, vor Beginn des Studiums eine geeignete private Haftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. “

– Website der LMU München, https://www.uni-muenchen.de/aktuelles/amtl_voe/0400/471-07hm-2009-ps00.pdf)

Wohlgemerkt findet sich ein solcher Paragraf nicht in der Studienordnung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, aber auch hier empfiehlt der Sozialberater des Studierendenwerkes Freiburg Karl-Heinz Hermle den Medizinstudenten den Abschluss einer entsprechenden Versicherung (Stand 08/2017) bei Studienaufenthalten und Praktika im Ausland. Quelle: http://www.medizinstudium.uni-freiburg.de/studierende/ausland_html/aktuell.html/outgoing.htm

Eine Bestätigung kann man sich beim Studierendenwerk Freiburg (Infos unter: https://www.swfr.de/soziales/versicherungen – Schutz über die Uni nur bis 7.500 €, bei Personenschäden ist das leider lächerlich niedrig) besorgen. Es sind allerdings diverse Einschränkungen zu beachten, weshalb es lohnenswert scheint auf Nummer sicher zu gehen und eine private Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Privathaftpflicht hingegen brauchen Studierende nur dann zusätzlich, wenn Sie nicht schon ausreichend über ihre Eltern versichert sind.

Die Studienordnung kann also für Medizinstudenten eine Pflicht zur Versicherung vorsehen. Das Risiko ist indes überschaubar, weshalb es eine Anzahl Angebote zum Nulltarif gibt (hier bezahlst du mit deinen Daten und der Werbeerlaubnis). Ohne Enlos-Werbeschleife gibt es aber auch Angebote – zu überschaubaren Kosten (ca. 8 bis 12 Euro pro Jahr). Gehe auf unseren oben verlinkten Artikel zur Berufshaftpflicht und erfahre alle wichtigen Details.

In der Hauptsache handelt es sich um Angebote der Deutschen Ärzteversicherung und von HDI/Janitos, wobei letztere über alle Punkte gesehen einen etwas besseren Schutz bieten.

Wo kann die Berufshaftpflicht abgeschlossen werden?

Informieren dich gerne weitergehend. Natürlich kannst du auch über uns abschließen, und zwar ohne jegliches weitere Palaver. Du kennst ja den Spruch: „Eigentlich wollte ich nur mal was fragen, kam aber dann mit 5 zusätzlichen Versicherungen raus.“

—> Hier: ohne nervende Werbung, Online-Abschluss möglich <—

Unverbindliche Informationen plus Abschlussmöglichkeit ohne spätere Nerverei findest du bei uns oder dem Versicherungsmakler für Ärzte deines Vertrauens. Beraten und abschließen über Skype, E-Mail und/oder Telefon sind ebenso möglich wie ein persönliches Treffen.

Kostenfreie Zusatzinfo: Erweiterter Strafrechtsschutz

!Wichtig! Im Schutz einer Berufshaftpflicht sollte immer der Leistungsbaustein erweiterter Strafrechtsschutz enthalten sein. Sobald nämlich der Vorwurf eines strafbaren Vergehens – egal ob mutmaßlich vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt – im Raum steht und ein Strafverfahren eröffnet wird, geben Versicherungen normalerweise keine Deckungszusage. Das ist nicht total verwunderlich, denn Versicherungsschutz für Straftaten gibt es nicht. Steht allerdings nur der Vorwurf, nicht aber die Verurteilung im Raum, sollte der Tarif möglichst noch weiterhin Schutz bieten.

Bei einigen Berufen kommt es verhältnismäßig schnell zum Vorwurf einer Straftat – auch wenn es wie im Fall von Ärzten ggf. lediglich um Schmerzensgeld für einen vermeintlichen Kunstfehler geht. Der Vorwurf einer Körperverletzung ist an der Stelle natürlich nicht weit. Mit anderen Worten, es muss dafür Sorge getragen werden, dass sich eine Versicherung in solchen Fällen nicht jedes Mal direkt zurückziehen kann. Einfach den erweiterten Strafrechtsschutz einschließen lassen und gut.

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung (BBR) beim HDI unter Nummer 5 „Erweiterter Strafrechtsschutz“:

„In einem Strafverfahren wegen eines Ereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, übernimmt der Versicherer die Gerichtskosten sowie die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallenden Kosten der Verteidigung bis zur sogenannten Mittelgebühr. In Ausnahmefällen werden auch die mit dem Versicherer zuvor besonders vereinbarten höheren Kosten der Verteidigung übernommen.“


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Michael Schreiber

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