Kinderwunschbehandlung PKV Ärzte: Was deine private Krankenversicherung wirklich leistet

Du bist Assistenzarzt/-ärztin oder Facharzt/-ärztin, privat krankenversichert oder stehst vor der Wahl deiner PKV — und das Thema Familienplanung wird konkret. Vielleicht plant ihr als heterosexuelles Paar eine IVF, vielleicht bist du in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung, vielleicht möchtest du als Single-Frau oder Single-Mann den Weg über Samenspende oder Leihmutterschaft im Ausland gehen.
Hand zeigt auf Tablet mit abstrakter Leistungsübersicht in heller Praxislounge – Stethoskop und Teal-Mappe auf weißem Tisch, Kinderwunschbehandlung PKV.

Darum geht’s.

Was die PKV in jedem dieser Szenarien tatsächlich zahlt – und was nicht – entscheidet sich nicht in der Werbebroschüre, sondern in den Tarifbedingungen. Und genau die haben wir uns für die fünf relevantesten Versicherer für Ärzte angesehen: Allianz, AXA, Barmenia, Hallesche und ottonova.

Wichtig vorab: Die meisten PKV-Tarife sind für ein klassisches heterosexuelles, verheiratetes Paar mit organisch bedingter Sterilität geschrieben – und nur dafür liefern sie verlässlich. Sobald deine Lebenssituation davon abweicht, beginnt das Klauselrecht. Dieser Artikel zeigt dir, wo du in deinem Tarif tatsächlich stehst und wo du verhandeln, ergänzen oder vorsorgen musst.

Begriffsklärung

In den Tarifbedingungen aller fünf untersuchten Versicherer findet sich derselbe Grundgedanke: Eine Kinderwunschbehandlung ist eine Maßnahme der künstlichen Befruchtung, die einen unerfüllten Kinderwunsch überwinden soll. Erstattungsfähig sind typischerweise Insemination (mit oder ohne hormonelle Stimulation), In-vitro-Fertilisation (IVF) und intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Die Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe wird zunehmend als eigenständige Leistung geführt – meist nur einmalig und meist nur bei keimzellschädigender Therapie (Chemotherapie, Bestrahlung).

Drei Hürden ziehen sich durch fast alle Tarife:

1. Verursacherprinzip: Die organisch bedingte Sterilität muss bei der versicherten Person liegen.

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Praxis-Hinweis Verursacherprinzip

Liegt die organisch bedingte Sterilität bei deinem Partner, ist nach BGH-Rechtsprechung dessen Versicherer leistungspflichtig – nicht deiner. Bei Mischkonstellationen (PKV + GKV oder zwei verschiedene PKV) immer vorab schriftliche Klärung der Zuständigkeit einholen.

2. Altersgrenze: Frau unter 40 (teils 41), Mann unter 50 (teils 51).

3. Erfolgsaussicht: Mindestens 15 % Wahrscheinlichkeit für eine Schwangerschaft.

Hinzu kommt – und das wird im Beratungsgespräch oft unterschätzt – die Anforderung an den Beziehungsstatus: „verheiratet oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebend“ ist bei mehreren Anbietern ausdrücklich genannt. Was das für unverheiratete, gleichgeschlechtliche oder Single-Konstellationen bedeutet, klären wir gleich im Detail.

Manchmal kommt es auch einfach darauf an, die Versicherungsbedingungen Wort für Wort wahrzunehmen. Hier z. B. wird von eigenen Kindern geschrieben. Dabei machen gerade die AXA-Bedingungen beim Durchlesen erst einmal Hoffnung für gleichgeschlechtliche Paare – nämlich dahingehend, dass das homologe System hier nicht erforderlich ist. Nur, die Sache hat einen Schönheitsfehler. „Eigene Kinder“ können (und werden sehr wahrscheinlich) so ausgelegt werden, dass sie die genetischen Merkmale beider Partner in sich tragen.

„Aufwendungen für Behandlungen wegen unerfüllten Wunsches nach eigenen Kindern, künstliche Befruchtung/Insemination unter der Voraussetzung erstattungsfähig, dass […] die Behandlung bei verheirateten bzw. in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Paaren erfolgt.“
— AXA MB/KK Teil II, Nr. 17 (Stand 08.2024)

Rechtliche Doppelseite

Bei der Frage, ob deine PKV eine Kinderwunschbehandlung zahlt, kommen zwei Rechtsschichten zusammen, die du sauber trennen musst:

Schicht 1 – Vertragsrecht: Die Tarifbedingungen sind ein zivilrechtlicher Vertrag. Der Versicherer haftet nur für das, was er zugesagt hat. Klauseln wie „verheiratet oder eheähnlich“ oder „organisch bedingte Sterilität der versicherten Person“ sind wirksam, solange sie das Transparenzgebot des § 307 BGB erfüllen. Der BGH hat in mehreren Entscheidungen das sogenannte Verursacherprinzip in der PKV bestätigt: Erstattungspflichtig ist grundsätzlich die Versicherung des Partners, dessen körperliche Ursache die künstliche Befruchtung erforderlich macht (BGH IV ZR 25/03; IV ZR 124/11).

Schicht 2 – Familien- und Abstammungsrecht: Wer rechtlich Elternteil eines durch reproduktionsmedizinische Maßnahmen gezeugten Kindes wird, regelt das BGB (§§ 1591 ff.). Für gleichgeschlechtliche Paare ist die rechtliche Mit-Mutterschaft nach geltendem Recht aktuell weiterhin nur über Stiefkindadoption möglich – ein Reformvorhaben liegt seit Jahren in der politischen Diskussion. Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) verbietet in Deutschland zudem die Eizellspende und die Leihmutterschaft. Beides relevant für die Frage, ob eine im Ausland durchgeführte Behandlung in Deutschland überhaupt erstattungsfähig sein kann – die Tarife von ottonova und Hallesche enthalten dazu explizite Klauseln („nach deutschem Recht zulässig“).

Rechner: Kosten der Kinderwunschbehandlung

Nochmal den Rechner und Erklärungen zur Funktionsweise findest du auf unserer DOC Supporter-Tool-Seite.

Was kostet eine Kinderwunschbehandlung?

Reproduktionsmedizin ist teuer — und die Spannen sind groß. Mit diesem Rechner schätzt du die Gesamtkosten deiner geplanten Behandlung in Deutschland. Unabhängig davon, ob die PKV später leistet oder du selbst trägst: Du siehst, mit welchen Beträgen du planen musst.

1. Behandlungspfad
≈ 200–400 € pro Zyklus, ohne Hormonstimulation. Häufig 3–6 Versuche üblich.
≈ 800–1.500 € pro Zyklus inkl. Medikamente und Monitoring.
≈ 3.500–5.500 € pro Versuch (Punktion, Labor, Transfer).
≈ 4.500–6.500 € pro Versuch (IVF + Spermieninjektion).
2. Medikamente & Begleitleistungen
Wird automatisch je IVF- und ICSI-Versuch verrechnet.
Pro IVF/ICSI-Versuch (Eizellpunktion).
3. Kryokonservierung & Lagerung (optional)
Einmalkosten für Aufbereitung und Einfrieren.
Lagergebühr ≈ 300 € pro Jahr.
4. Diagnostik & Beratung
Nur in eng begrenzten Fällen nach PIDV zulässig.
Geschätzte Gesamtkosten
0 €
untere/obere Spanne: 0 € – 0 €
Hinweis: Richtwerte für Behandlungen in deutschen Reproduktionszentren (GOÄ-Faktor 2,3–3,5). Tatsächliche Kosten variieren je Klinik, Indikation und individuellem Verlauf.

Die 6 Lebensmodelle

1. Heteros. verheiratet

PKV leistet

Klassischer Anwendungsfall. Bei organisch bedingter Sterilität, Altersgrenzen erfüllt und Erfolgsprognose > 15 % zahlen alle 5 Tarife.

2. Heteros. unverheiratet

PKV leistet

„Eheähnliche Gemeinschaft“ wird von AXA, Allianz, Hallesche, Barmenia anerkannt. ottonova fordert Status nicht explizit.

3. Lesbisches Paar

Keine Erstattung

Verursacherprinzip greift nicht (keine organische Sterilität). Donogene Insemination ist Eigenleistung. Ggf. Landesförderung prüfen.

4. Schwules Paar

Keine Erstattung

Eizellspende und Leihmutterschaft in DE nach ESchG verboten. Auslandsbehandlung wird nicht erstattet.

5. Single-Frau

Keine Erstattung

Klauseln „Paar“ und „eigene Ei-/Samenzellen des Paares“ schließen die Konstellation aus. Eigenleistung 1.500–8.000 €.

6. Single-Mann

Nur Kryo

Leihmutterschaft im Ausland nicht versicherbar. Kryokonservierung der Samenzellen vor keimzellschädigender Therapie ist erstattungsfähig.

Die Tarif-Übersicht

Versicherer / Tarif1. Hetero verh.2. Hetero unverh.3. Lesbisch4. Schwul5. Single-Frau6. Single-Mann (Kryo)
AXA (MB/KK Nr.17)VollVollNeinNeinNeinKryo einmalig
Allianz MeinGS BestVollVollNeinNeinNeinKryo einmalig
Barmenia VHV+VollVollNeinNeinNeinKryo 100 %
Hallesche PiBVIVollVollNeinNeinNeinKryo + Zusage
ottonova FirstClassPro+Voll*Voll*NeinNeinNeinKryo einmalig
Voll = tarifliche Leistungszusage Teil/Einzelfall Keine Erstattung * ottonova: in den ersten 36 Monaten auf 3.000 € gedeckelt
KriteriumAXAAllianzBarmenia VHV+Hallescheottonova
Stand08.202410.202501.2025 (VHV+ K4622)12.202402.2024 / 12.2021
Altersgrenze Frau< 40< 41nicht beziffert≤ 39nicht genannt
Altersgrenze Mann< 50< 51nicht beziffertnicht genanntnicht genannt
Sterilitätorganisch bedingt, der vers. Personorganisch unfruchtbar/zeugungsunfähigorganisch bedingt, nur reproduktionsmed. überwindbarorganisch, ausschließlich reproduktionsmed. überwindbarorganisch bedingt, der vers. Person
Beziehungsstatusverheiratet o. eheähnlichnicht explizitverheiratet o. eheähnlich, homologes Systemverheiratet o. eheähnlichnicht explizit
Erfolgsaussicht> 15 %fachärztl. hinreichend≥ 15 %nicht beziffert≥ 15 %
Inseminationbis 6 Zyklenbis 8 (ohne hormon. Stim.)keine Begrenzung im Tarif8 Spontan + 3 hormonellnach Zusage
IVF / ICSI4 IVF oder 4 ICSI4 je VerfahrenIVF / ICSI, keine VersuchsbegrenzungIVF oder ICSI lt. Plannach Zusage
Kryokonservierung1× bei keimzellschäd. Therapie1× bei keimzellschäd. Therapie100 %, auch ohne aktive KW-Beh., bei Krebs/Chemo/Bestrahlung1× bei keimzellschäd. Therapie + Zusagenicht ausdrücklich gelistet
Vorab-Zusagenicht zwingendnicht zwingendtariflich empfohlen (Klärung vor Behandlung)zwingend (Therapie- u. Kostenplan)zwingend (Textform)
Auslandsbehandlungsubsidiärnach dt. Rechtnach MB/KK / dt. Rechtnach dt. Rechtnach dt. Recht
Wartezeit / Limit3.000 € in ersten 36 Mon.
Eigene Zellen Pflichtnicht ausdrücklichnicht ausdrücklichhomologes System (eigene Zellen des Paares)ausschließlich des Paaresnicht ausdrücklich

Der Tarifvergleich

AXA – Tarife VA2-U und GesundExtra

Stand: 08.2024 (MB/KK), 10.2025 (VA2-U), 01.2025 (GesundExtra)

AXA verlangt: Frau < 40, Mann < 50, organisch bedingte Sterilität, verheiratet oder eheähnliche Gemeinschaft, Erfolgsaussicht > 15 %. Leistungsumfang: bis zu 6 Inseminationszyklen plus entweder 4 IVF- oder 4 ICSI-Versuche (inkl. der dabei erforderlichen IVF). Kryokonservierung: einmalig bei keimzellschädigender Therapie. Auslandsbehandlung wird über Verweis auf Vorleistung anderer Träger geregelt.

„Ein Leistungsanspruch besteht für bis zu 6 Inseminationszyklen sowie entweder bis zu 4 Versuche nach der In-vitro-Fertilisation (IVF) oder bis zu 4 Versuche nach der intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) (einschließlich der dabei erforderlichen IVF).“

— AXA MB/KK Teil II, Nr. 17 (Stand 08.2024)

Allianz – Tarife MB100 + MeinGesundheitsschutz Best (Stand 10.2025)

Allianz hebt die Altersgrenzen leicht an: Frau < 41, Mann < 51. Erstattungsfähig sind Insemination, IVF und IVF mit ICSI – bis zu 4 Versuche je Verfahren, jedoch bis zu 8 Inseminationen ohne hormonelle Stimulation. Voraussetzungen: organisch begründete Unfruchtbarkeit oder Zeugungsunfähigkeit, hinreichende Erfolgsaussicht aus fachärztlicher Sicht. Kryokonservierung einmalig bei keimzellschädigender Therapie inkl. zugehöriger ärztlicher Leistungen. Ausdrücklich erwähnt: Beruflicher Stress reicht als Begründung nicht.

„Dabei erstatten wir bis zu 4 Versuche je Verfahren, jedoch bis zu 8 Inseminationen ohne hormonelle Stimulation. […] Zu Beginn der Behandlung ist die zu behandelnde Frau jünger als 41 Jahre und der zu behandelnde Mann jünger als 51 Jahre.“

– Allianz Tarif MeinGesundheitsschutz Best (Stand 10.2025)

Der Barmenia – Tarif

Stand: 01.2025 (Tarif VHV+ K4622)

Barmenia regelt die Kinderwunschbehandlung im Tarif VHV+ unter Ziffer I) ausdrücklich und mit klarem Leistungsumfang. Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Maßnahmen der assistierten Reproduktion – Insemination, In-vitro-Fertilisation (IVF), intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) sowie hormonelle Stimulation mit Arzneimitteln. Voraussetzungen: organisch bedingte Sterilität der versicherten Person, ausschließlich mittels befundentsprechender reproduktionsmedizinischer Maßnahmen überwindbar; Behandlung im homologen System bei einem Paar, das verheiratet ist oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebt; ausreichende Erfolgsaussicht von mindestens 15 %. Erstattungssatz: 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen – ohne explizite Begrenzung der Versuche, jedoch mit dringender Empfehlung der Vorabklärung der Leistungsansprüche vor Behandlungsbeginn. Kryokonservierung und Lagerung von Ei- und Samenzellen sowie zugehörige Maßnahmen werden ebenfalls zu 100 % erstattet, wenn z. B. bei einer Krebserkrankung durch Chemo- oder Strahlentherapie die Zeugungsfähigkeit gefährdet ist – ausdrücklich auch ohne direkte Kinderwunschbehandlung.

„Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Maßnahmen der assistierten Reproduktion (Insemination, In-Vitro-Fertilisation (IVF), intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), hormonelle Stimulation mit Arzneimitteln), wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: organisch bedingte Sterilität, Behandlung im homologen System bei einem verheirateten oder eheähnlich lebenden Paar, Erfolgsaussicht ≥ 15 %. Die Erstattung beträgt 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen.“

– Barmenia VHV+, Ziffer I) Kinderwunschbehandlung und Kryokonservierung (Stand 01.2025)

Hallesche definiert die Kinderwunschbehandlung als eigenständigen Leistungsbaustein (Ziff. 1.15 PiBVI). Voraussetzungen: organisch bedingte Sterilität ausschließlich mittels reproduktionsmedizinischer Maßnahmen überwindbar, Frau höchstens 39 Jahre, Behandlung bei Ehepaaren oder eheähnlicher Gemeinschaft, ausschließlich Ei- und Samenzellen des Paares, Behandlung dem deutschen Recht entsprechend, vorherige Vorlage eines Therapie- und Kostenplans. Leistungsumfang: bis zu 8 Inseminationszyklen im Spontanzyklus, 3 Inseminationszyklen nach hormoneller Stimulation, IVF oder ICSI (inkl. der dabei erforderlichen IVF). Kryokonservierung als separater Baustein (Ziff. 1.16) bei keimzellschädigender Therapie, mit vorheriger schriftlicher Zusage.

„die Behandlung bei Ehepaaren oder Paaren in eheähnlicher Gemeinschaft durchgeführt wird und ausschließlich Ei- und Samenzellen des Paares verwendet werden und […] die Behandlung dem deutschen Recht entspricht.“

– Hallesche PiBVI, Ziff. 1.15 (Stand 12.2024)

Der ottonova — Tarif

Stand: 02.2024 (Tarif), 12.2021 (AVB). Wichtigste Besonderheit: ottonova verlangt eine vorherige schriftliche Zusage in Textform, formuliert die Voraussetzungen aber schlanker als die anderen Anbieter – organisch bedingte Sterilität der versicherten Person plus Erfolgsaussicht ≥ 15 %. Eine explizite Beziehungsstatus-Klausel fehlt im hier vorliegenden Tariftext. Wermutstropfen: In den ersten 36 Monaten nach Versicherungsbeginn sind die Aufwendungen auf insgesamt 3.000 EUR begrenzt. Nach 36 Monaten greift der reguläre Tariferstattungssatz. Auslandsbehandlungen sind nur erstattungsfähig, wenn sie nach deutschem Recht zulässig wären.

„Die erstattungsfähigen Aufwendungen für die Herbeiführung einer Schwangerschaft sind in den ersten 36 Monaten nach Versicherungsbeginn auf insgesamt 3.000 Euro begrenzt.“

– ottonova Tarif FirstClassPro+ (Stand 02.2024)

Praxis-Hinweise

1. Verursacherprinzip präzise dokumentieren: Lass die organisch bedingte Sterilitätsursache fachärztlich klar einer Person zuordnen – bei zwei verschiedenen PKV-Versicherern entscheidet das über die Zuständigkeit.

2. Schriftliche Vorab-Zusage einholen: Bei Hallesche, ottonova und faktisch auch bei den anderen vier Anbietern empfehlen wir vor Behandlungsbeginn die Vorlage von Therapie- und Kostenplan plus die Bitte um eine Leistungszusage in Textform.

3. Altersgrenzen kontrollieren: AXA (40/50), Hallesche (39 Frau), Allianz (41/51) – die Differenz von 1–2 Jahren entscheidet bei späterer Familienplanung über die Erstattung.

4. Wartezeiten beachten: ottonova kappt in den ersten 36 Monaten auf 3.000 EUR. Plane den Versicherungsbeginn entsprechend.

5. Auslandsbehandlung: „Nach deutschem Recht zulässig“ ist die Standardklausel. Eizellspende und Leihmutterschaft fallen damit aus.

6. Kryokonservierung als Solo-Leistung: Wenn dir eine onkologische Therapie bevorsteht, ist die einmalige Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen bei allen fünf Anbietern enthalten – meist musst du vorher die schriftliche Zusage einholen.

FAQ

Zahlt meine PKV auch, wenn die Sterilität bei meinem nicht bei meinem Versicherer versicherten Partner liegt?

Nein – nach dem Verursacherprinzip ist grundsätzlich die Versicherung des verursachenden Partners zuständig. AXA stellt klar: Besteht ein Anspruch des nicht bei AXA versicherten Partners auf Leistungen für künstliche Befruchtung bei einem anderen Träger, leistet AXA nur subsidiär.

Social Freezing über die PKV abgedeckt?

In aller Regel nein. Alle fünf Tarife knüpfen die Kryokonservierung an eine bevorstehende keimzellschädigende Therapie (Chemotherapie, Bestrahlung). Vorsorgliche Konservierung ohne medizinische Indikation ist Eigenleistung.

Was passiert, wenn die ersten 4 IVF-Versuche scheitern?

Bei AXA, Allianz und Hallesche endet der Tarifanspruch nach 4 Versuchen. Weitere Behandlungen trägst du selbst – es sei denn, ein neuer medizinischer Sachverhalt rechtfertigt einen erneuten Behandlungszyklus, was im Einzelfall mit dem Versicherer zu klären ist.

Welche Rolle spielt die Beihilfe für verbeamtete Ärzte?

Beihilfeberechtigte erhalten in der Regel 50 % nach BBhV § 43 für künstliche Befruchtung – der Rest läuft über die PKV-Restkostenversicherung. Die Klauseln dort entsprechen meist denen der Vollversicherung.

Kann ich als lesbisches Paar überhaupt etwas von der PKV bekommen?

Aus dem Leistungsbaustein Kinderwunschbehandlung praktisch nicht. Schwangerschafts-, Geburts- und Vorsorgeleistungen für die schwangere Partnerin laufen normal über deren PKV. Einige Bundesländer fördern reproduktionsmedizinische Maßnahmen unabhängig vom Beziehungsstatus.

Was jetzt?

Die Wahl des PKV-Tarifs entscheidet bei Kinderwunsch über fünfstellige Beträge. Wenn du wissen möchtest, welcher der fünf Tarife für deine konkrete Lebens- und Familienplanung passt – und wie du Verursacherprinzip, Altersgrenzen und Ausschlussklauseln in deinem Sinne nutzt –, sprich mit uns. Wir beraten Ärztinnen und Ärzte unabhängig und mit Blick auf die gesamte Lebensphase.

Welcher PKV-Tarif passt zu deiner Familienplanung?

Wir prüfen für dich individuell, welcher der fünf Tarife die beste Deckung für deine konkrete Lebenssituation bietet — inklusive Verursacherprinzip, Altersgrenzen und Kryo-Optionen.

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Quellen und Aktualität

AXA: MB/KK Teil I + II VG001 (08.2024), Tarif VA2-U VG036 (10.2025), GesundExtra VG101 (01.2025).

Allianz: Tarif MeinGesundheitsschutz Best B5U210000Z0 (10.2025), AVB PPV B3-52-220Z0 (01.2022), Tarif Ärzte Best (07.2014).

Barmenia: VHV+ MB/KK Teil I+II K4601 (01.2025), AVB PPV (01.2024).

Hallesche: PiBVI Prospekt-AVB (12.2024).

ottonova: Tarif FirstClassPro+ (02.2024), AVB Krankheitskostenvollversicherung V7 (12.2021).

Rechtliche Einordnung: §§ 1591 ff. BGB, ESchG, BBhV §43, BGH IV ZR 25/03, BGH IV ZR 124/11.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Stand der Tarifbedingungen: 04/2026.

Gründer von Die DOC Supporter: Michael Schreiber

Michael Schreiber

Ich bin Gründer von DOC Supporter und Autor vieler Artikel auf unserer Seite. Mir war es schon immer ein Anliegen, Gutes in der Welt zu bewirken und es ist mir eine Freude, mich hier zu verwirklichen. 

Privat mache ich gerne Sport, verschlinge Hörbücher und habe (meistens;) riesigen Spaß mit meinen 3 Töchtern. 

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