Schadensfall Hundehaftpflichtversicherung

Wie ein Schadensfall in der Hundehaftpflichtversicherung laufen kann. Was ist passiert und wie hat die Versicherung reagiert.
Inhaltsverzeichnis

Riesenbestie knabbert Hund an

(ursprünglich veröffentlicht am 11.09.2015)

Mein Hund doch nicht…

Wer hat es noch nicht gehört?
„Mein Hund macht so etwas nicht!“
„Der will doch nur spielen!“
„Da war doch nichts.“
und so weiterund so fort
Alles richtig! Und doch wieder nicht. Oder?

Es ist der 12.01.2015. Meine Kundin, wohnhaft in Freiburg, Frauchen eines Havanesers, ist wie immer ganz normal an der frischen Luft mit Ihrem kleinen, süßen Havaneser. Unterwegs stoßen die beiden auf einen (zartbesaiteten) Windhund samt Herrchen. Die beiden Hunde spielen, beschnuppern sich. Soweit so normal.
Nun haben aber bestimmte Windhunde sehr dünne Haut und gerade im Winter ist die auch schon mal etwas empfindlicher. Sie reißt auf! Herrchen beschwert sich: „Das wird teuer! Er hat meinen Hund gebissen…“ Ob wirklich ein Biss vorlag, bezweifelt meine Kundin bis heute.
Er notiert sich Namen und Adresse, geht mit seinem Hund zum Tierarzt und tatsächlich, es wurde teuer.
Kosten: 430,11 Euro
Gut wer gut versichert wird!

Die Kundin zahlte den Schaden und teilte es der Versicherung am 09.09.2015 (!) mit – mit anderen Worten, zu spät, viel zu spät. Also knappe 8 Monate nach dem Ereignis fiel der Kundin auf, dass sie ja doch genau für solche Fälle eine Versicherung abgeschlossen hat. In sämtlichen Versicherungsbedingungen ist die Rede davon, dass die Anzeige eines Schadens unverzüglich zu erfolgen hat. Die Versicherung – hier die Haftpflichtkasse Darmstadt – regulierte den Schaden noch am gleichen Tag. Als ich heute, den 11.09.2016 bei meiner Kundin anrief, war sie ganz erstaunt und wusste zunächst nicht, was ich ihr eigentlich mitzuteilen versuchte.

Fakten in der Übersicht:

  • Schaden am 12. Januar 2015
  • Schadenmeldung am 09. September 2015 – verspätet und der Form nach nicht korrekt, warum wird noch erklärt
  • Schaden durch die Versicherung reguliert am 09. September 2015, also noch am Tag der Schadensmeldung, durch Übernahme und Ausgleich des gesamten Schadens über 430,11 Euro
  • Kosten für die Versicherung derzeit pro Jahr: 52,48  (Tarif für Lebensalter 60+)

Das schrieb die Versicherung

Die Schadensabwicklung


Leistungsantrag nicht korrekt – warum? Versicherer leistete trotzdem!

Ein Schaden ist der Versicherung oder dem zuständigen Versicherungsmakler immer unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen.
Als Versicherungskunde sollten Sie niemals in Vorleistung gehen. Die Schadensregulierung ist das Privileg Ihrer Versicherung oder Ihres Versicherungsmaklers vor Ort. Das ist wichtig, denn eine Haftpflichtversicherung schützt nicht nur Sie, sondern auch sich selbst vor unberechtigten Forderungen. In dem oben beschriebenen Fall hat meine Kundin den Schaden nicht nur fast 8 Monate zu spät gemeldet, sie hat es auch unterlassen, der Versicherung die Gelegenheit zu geben der anderen Seite auf den Zahn zu fühlen.

Die Versicherung hat dennoch bezahlt und dafür in ihrem Anschreiben die übliche Formulierung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht („Ein Rechts- oder Haftungsanerkenntnis ist damit nicht verbunden.“, vgl. hier aufgeführtes PDF) verwendet. Das bedeutet soviel wie: die Versicherung hat aus Kulanz geleistet.
Auch dafür müssen gewisse Kriterien erfüllt sein mit der Sie es einer Versicherung einfacher machen, auch mal zu leisten wo Sie eigentlich nichts zahlen müsste.

„Billig kostet zweimal! – Den Versicherungsbeitrag und die Kosten, auf denen man im Schadensfall sitzen bleibt.“

 – Michael Schreiber, Versicherungsmakler aus Freiburg

Die folgenden Fragen stellen sich Versicherer bei der Abwägung, ob aus Kulanz geleistet werden kann:

  • Gab es schon andere Schadenfälle?
  • Wenn ja, wurde dort auch z. B. verspätet ein Antrag auf Leistung gestellt?
  • Wie lange läuft die Versicherung schon bei diesem Versicherer?
  • Hat der/die Kunde/in immer die Beiträge rechtzeitig gezahlt?
  • Wie hoch ist der Beitrag des Kunden?

Bedenken Sie aber bitte, dass es sich bei einem sehr hohen Schaden kaum ein Versicherer leisten wird, eine Kulanzleistung auszuschütten. Die Gründe hierfür sind offensichtlich auch rein wirtschaftlicher Natur, erwachsen aber auch aus der Verantwortung einer Versicherung gegenüber den anderen Kunden.

Rat im Schadenfall:
Wenn Sie also sichergehen wollen, dass Sie die Leistung auch bekommen, fragen Sie bei Ihrer Versicherung oder Ihrem Versicherungsmakler nach. Tun Sie dies unverzüglich – im Juristendeutsch bedeutet das: ohne schuldhaftes Zögern.

Autor: Michael Schreiber, Versicherungsmakler und Finanzanlagenfachmann aus Freiburg

Michael Schreiber

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