Kinderwunschbehandlung Kostenrechner

Eine künstliche Befruchtung ist für viele Paare ein emotionaler – und finanziell spürbarer – Schritt. Mit  unserem Kostenrechner für die  Kinderwunschbehandlung siehst du in wenigen Sekunden, mit  welchen Gesamtkosten du rechnen musst. Wie viel deine Krankenversicherung übernimmt, findest du in diesem Artikel: Kinderwunschbehandlung PKV Ärzte: Was deine private Krankenversicherung wirklich leistet.

Das Tool richtet sich speziell an Ärztinnen und Ärzte, die eine PKV mit Erstattung für  Kinderwunschleistungen besitzen oder abschließen möchten.

Kinderwunschbehandlung Kosten Rechner für Ärzte

Kinderwunschbehandlung Kosten: Was musst du einplanen?

Reproduktionsmedizin ist teuer — und die Spannen sind groß. Mit diesem Rechner schätzt du die Gesamtkosten deiner geplanten Behandlung in Deutschland. Unabhängig davon, ob die PKV später leistet oder du selbst trägst: Du siehst, mit welchen Beträgen du planen musst.

1. Behandlungspfad
≈ 200–400 € pro Zyklus, ohne Hormonstimulation. Häufig 3–6 Versuche üblich.
≈ 800–1.500 € pro Zyklus inkl. Medikamente und Monitoring.
≈ 3.500–5.500 € pro Versuch (Punktion, Labor, Transfer).
≈ 4.500–6.500 € pro Versuch (IVF + Spermieninjektion).
2. Medikamente & Begleitleistungen
Wird automatisch je IVF- und ICSI-Versuch verrechnet.
Pro IVF/ICSI-Versuch (Eizellpunktion).
3. Kryokonservierung & Lagerung (optional)
Einmalkosten für Aufbereitung und Einfrieren.
Lagergebühr ≈ 300 € pro Jahr.
4. Diagnostik & Beratung
Nur in eng begrenzten Fällen nach PIDV zulässig.
Geschätzte Gesamtkosten
0 €
untere/obere Spanne: 0 € – 0 €
Hinweis: Richtwerte für Behandlungen in deutschen Reproduktionszentren (GOÄ-Faktor 2,3–3,5). Tatsächliche Kosten variieren je Klinik, Indikation und individuellem Verlauf.

Wie funktioniert der Rechner?

Der Rechner kombiniert die durchschnittlichen Behandlungskosten in deutschen Kinderwunschzentren mit deiner persönlichen Versicherungssituation. Du wählst:

  • Methode – IUI, IVF, ICSI oder Kryo-Transfer
  • Anzahl der Zyklen – realistisch sind 2–4 Versuche
  • Versicherungsstatus – PKV (50 % oder 100 %), GKV (§27a SGB V) oder Selbstzahler
  • Medikamenten- und Zusatzkosten – individuell anpassbar

Das Ergebnis zeigt die Gesamtkosten, die voraussichtliche Erstattung deiner Krankenversicherung und deinen Eigenanteil.

Was kostet eine Kinderwunschbehandlung im Schnitt?

Methode Behandlung / Zyklus + Medikamente
IUI (Insemination)~ 350 €200–800 €
IVF~ 3.200 €800–2.500 €
ICSI~ 3.800 €800–2.500 €
Kryo-Transfer~ 1.200 €200–500 €

Erstattung durch PKV vs. GKV

Gesetzlich Versicherte (§27a SGB V): Die GKV übernimmt 50 % der Kosten für maximal drei Versuche – aber nur bei verheirateten Paaren, ausschließlich mit eigenen Ei- und Samenzellen, Frau zwischen 25 und unter 40, Mann unter 50.

Privat versicherte Ärzte: Hier kommt es auf den Tarif an. Hochwertige PKV-Tarife übernehmen 100 % der Behandlungs- und Medikamentenkosten – oft auch ohne Trauschein und ohne strikte Altersgrenzen. Standardtarife übernehmen häufig nur 50 %.

Tipp für Ärzte: Wenn der Kinderwunsch noch nicht konkret ist, lohnt es sich, beim PKV-Abschluss bewusst auf die Erstattung von Kinderwunschleistungen zu achten – nachträglich ist eine Höherversicherung schwierig.

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Unsere Spezialisten kennen die PKV-Tarife im Detail und wissen, welche Versicherer die Kinderwunschbehandlung am großzügigsten erstatten. Jetzt unverbindliche Beratung anfragen »

Häufige Fragen

Werden die Kosten der Kinderwunschbehandlung von der PKV übernommen?

Ja, grundsätzlich erstattet die private Krankenversicherung die Kosten einer Kinderwunschbehandlung – allerdings hängt der Umfang stark vom gewählten Tarif ab. Hochwertige Ärzte-Tarife übernehmen häufig 100 % der Behandlungs- und Medikamentenkosten, einfachere Tarife oft nur 50 %. Entscheidend ist das sogenannte Verursacherprinzip: Die PKV des Partners zahlt, bei dem die medizinische Ursache der Kinderlosigkeit liegt. Anders als in der GKV ist eine Heirat in der Regel nicht Voraussetzung, und die Altersgrenzen sind meist großzügiger. Prüfe vor Abschluss eines Tarifs unbedingt die Klauseln zur künstlichen Befruchtung – ein Wechsel mit konkretem Kinderwunsch ist kaum noch möglich.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nach § 27a SGB V die Kosten für maximal drei Versuche einer IVF- oder ICSI-Behandlung – und zwar zu 50 %. Voraussetzungen sind:

 
  • Das Paar ist verheiratet.
  • Es werden ausschließlich eigene Ei- und Samenzellen verwendet.
  • Die Frau ist zwischen 25 und unter 40 Jahre, der Mann unter 50 Jahre alt.
  • Eine ärztliche Beratung und ein genehmigter Behandlungsplan liegen vor.
 

Einige Bundesländer und Krankenkassen erhöhen die Erstattung freiwillig auf bis zu 100 % – ein Blick in die jeweiligen Förderprogramme lohnt sich.

ICSI ist etwas aufwendiger als IVF, weil dabei eine einzelne Samenzelle direkt in die Eizelle injiziert wird. Entsprechend liegen die Behandlungskosten höher:

 
  • IVF: rund 3.000 – 3.500 € pro Zyklus
  • ICSI: rund 3.500 – 4.200 € pro Zyklus
 

Hinzu kommen in beiden Fällen Medikamentenkosten von 800 – 2.500 € pro Zyklus sowie ggf. Zusatzleistungen wie Blastozystenkultur, PICSI oder Kryokonservierung. Welche Methode infrage kommt, entscheidet der Reproduktionsmediziner – meist abhängig von der Spermienqualität des Mannes.

Ja – die hormonelle Stimulation ist ein wesentlicher Kostenblock und wird mitversichert, sofern die Behandlung selbst erstattungsfähig ist:

 
  • PKV: Medikamente werden im gleichen Erstattungssatz wie die Behandlung übernommen (z. B. 50 % oder 100 %, je nach Tarif).
  • GKV: Auch hier gilt die 50-%-Regelung nach § 27a SGB V – allerdings nur innerhalb der drei geförderten Zyklen.
  • Selbstzahler: trägt 100 % selbst.
 

Die Medikamentenkosten variieren je nach Stimulationsprotokoll deutlich – plane realistisch mit 1.000 – 2.000 € pro Zyklus.

Das hängt von der Versicherungsart ab:

 
  • GKV:Nein. § 27a SGB V setzt eine Ehe zwingend voraus. Unverheiratete Paare erhalten keine Erstattung über die gesetzliche Kasse.
  • PKV:In vielen Tarifen ja. Die meisten privaten Ärzte-Tarife verzichten auf das Ehe-Erfordernis und erstatten auch unverheirateten Paaren – maßgeblich ist das oben genannte Verursacherprinzip. Manche Tarife enthalten jedoch Einschränkungen, daher lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen.
 

Tipp: Wer als Arzt einen Kinderwunsch in absehbarer Zeit nicht ausschließt, sollte beim PKV-Abschluss bewusst auf einen Tarif mit großzügigen Kinderwunsch-Leistungen achten.

Welcher PKV-Tarif passt zu deiner Familienplanung?

Wir prüfen für dich individuell, welcher der fünf Tarife die beste Deckung für deine konkrete Lebenssituation bietet — inklusive Verursacherprinzip, Altersgrenzen und Kryo-Optionen.

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