Immer mehr Pflegebedürftige in der Bundesrepublik

Am Montag hat das Statistische Bundesamt Wiesbaden neue Zahlen zur Pflegebedürftigkeit veröffentlicht. Und die lassen durchaus aufhorchen. Denn auch zwischen 2013 und 2015 ist die Zahl der Menschen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, wieder deutlich angestiegen: um fast neun Prozent!
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Es ist ein trauriger Fakt: immer mehr Menschen in der Bundesrepublik sind pflegebedürftig. Im Dezember 2015 waren knapp 2,9 Millionen Menschen auf Leistungen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) angewiesen, wie aus der heute veröffentlichten „Pflegestatistik 2015“ des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Die Daten zur Pflegebedürftigkeit werden nur im Zwei-Jahres-Rhythmus ausgewertet, weshalb neuere Zahlen bisher nicht vorliegen.


Besonders hohes Risiko der Pflegebedürftigkeit im Alter

Wie das Bundesamt weiter mitteilt, ist die Zahl der Menschen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, seit 2013 erneut stark angestiegen. Das Plus betrug fast neun Prozent, sodass nun 234.000 Personen zusätzlich auf Pflege angewiesen sind. Das verwundert allerdings kaum, schreitet doch die Alterung der Gesellschaft unvermindert voran. Und betagte Menschen sind nun einmal besonders bedroht, ein Pflegefall zu werden. Auch dies verrät die aktuelle Statistik: 83 Prozent der Pflegebedürftigen waren 65 Jahre und älter. Und mehr als ein Drittel der Betroffenen (37 Prozent) hatte mindestens das 85. Lebensjahr erreicht.

Zu Pflegende nach Alter

Die meisten Pflegebedürftigen, nämlich annähernd drei Viertel, werden zu Hause von Angehörigen betreut (73 Prozent, genauer gesagt 2,08 Millionen Menschen). Weitere 27 Prozent der Patienten bzw. 783.000 Pflegebedürftige sind derzeit vollstationär in einem Pflege- oder Altersheim untergebracht. Hier kann gar nicht hoch genug bewertet werden, welche große Leistung pflegende Angehörige für die Gesellschaft erbringen. Weil sie ihre Lieben in den eigenen vier Wänden versorgen, wird der Staat jedes Jahr um Milliardenbeträge entlastet!

Trotz Pflegereform – Private Pflegevorsorge bleibt wichtig!

Die Bundesregierung hat zum Januar 2017 die letzte Stufe ihrer Pflegereform umgesetzt. Seitdem wird mithilfe von fünf Pflegegraden abgebildet, auf welche Leistungen ein Patient Anrecht hat. Die finanziellen Zuwendungen wurden zum Teil erhöht, auch werden Demenzkranke nun besser versorgt.

Die neuen Pflegegrade
Ab dem 01.01.2017 wird ein neues Überprüfungsverfahren, das sogenannte neue Begutachtungsassessment (NBA) verwendet. Das NBA arbeitet mit einem Punktesystem und überprüft anhand eines Fragenkatalogs, wie selbstständig ein Antragsteller noch ist. Je mehr Punkte der Antragsteller zuerkannt bekommt, desto höher ist der Pflegegrad und desto mehr Pflege- und Betreuungsleistungen werden durch die Pflegekasse genehmigt.

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

Verteilung der Pflegebedürftigen gemäß der bisherigen Pflegestufen

Pflegebedürftige nach Pflegestufe von 1999 bis 2015

Überleitung der Pflegestufen in Pflegegrade

„alte“ Pflegestufen (bis 31.12.2016) ⇒ „neue“ Pflegegrade (ab 01.01.2017)

Pflegestufe 0 ⇒ Pflegegrad 1

Pflegestufe 1 ⇒Pflegegrad 2

Pflegestufe 1 + EA* ⇒ Pflegegrad 3

Pflegestufe 2 ⇒ Pflegegrad 3

Pflegestufe 2 + EA* ⇒ Pflegegrad 4

Pflegestufe 3 ⇒ Pflegegrad 4

Pflegestufe 3 + EA* ⇒ Pflegegrad 5

Pflegestufe 3 Härtefall ⇒ Pflegegrad 5

*EA = eingeschränkte Alltagskompetenz (z. B. Demenz)

Dennoch: Private Pflegevorsorge bleibt wichtig! Dies betonen selbst die sonst eher kritischen Verbraucherschützer. Und das nicht zu Unrecht. Wer auf Privatvorsorge verzichtet, droht im schlimmsten Fall in die Armut abzurutschen. Beispiel Pflegeheim-Platz: Muss eine Person vollstationär betreut werden, beziffern sich die Kosten im höchsten Pflegegrad 5 derzeit im Bundesschnitt auf rund 3.600 EUR monatlich. Davon übernimmt die Pflegekasse maximal 2005 EUR im Monat.

Doch auch wenn ein Pflegebedürftiger von Angehörigen in den eigenen vier Wänden umsorgt wird, ist es gut, eine private Pflegetagegeld- oder Rentenversicherung zu haben. Bei beiden Vorsorgeformen zahlt der Versicherer einen vorher vereinbarten Betrag aus, der dem Versicherten zur freien Verfügung steht. Das Geld kann dann an pflegende Angehörige weitergegeben werden, wenn sie zum Beispiel aufgrund der Pflege im Beruf kürzertreten müssen.

Statistiken zur Pflege 1999 – 2015



Michael Schreiber

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