Prognosezeitraum: Schnellere Anerkennung der BU
Damit Leistungen aus einer BU fließen, braucht es eine ärztliche Prognose. Der Marktstandard liegt inzwischen bei 6 Monaten. Für Ärzte bedeutet das: Bereits wenn ein Facharzt bestätigt, dass die Tätigkeit für ein halbes Jahr nicht möglich ist, besteht BU-Schutz.
👉Ein klarer Fortschritt, da längere Zeiträume (z. B. 3 Jahre oder „dauernd“) zunehmend verschwinden.
Doch was genau ist gemeint mit der Tätigkeit oder worauf bezieht sich die Versicherung genau? Bei der Berufsunfähigkeit geht es um die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit. Es gibt hier gerade unter Ärzten und Medizinstudierenden häufige Missverständnisse, die nicht selten zurückgehen auf Falschinformationen, die auch ich zu Beginn meiner beruflichen Tätigkeit erhalten habe.
Eine Ärztin einer bestimmten Fachrichtung kann eben nicht auf eine andere Fachrichtung verwiesen werden, nur Ärzte anderer Fachrichtung ebenfalls den Arztberuf ausüben. Denn das würde in krassen Kontrast zu geltender Rechtssprechung – BGH am 14. Juli 2021 (Az.: IV ZR 153/20 – Wirth Rechtsanwälte) – und den Versicherungsbedingungen fast aller Tarife am Markt. Mehr dazu im Abschnitt Verweisungsverzicht. Hier noch typische Versicherungsbedingungen:
„Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Art, Schwere und Ausmaß einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, nach allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnissen erwarten lassen, dass die versicherte Person ununterbrochen wenigstens sechs Monate mindestens zu 50 % außer Stande sein wird, ihrem zuletzt bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nachzugehen.“
– HDI-BU-Bedingungen 2025
Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn dem zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr nachgegangen werden kann. Es handelt sich hier um eine ganz übliche Vertragsklausel, wie sie schon seit vielen Jahren bei guten BU-Versicherungen weitverbreitet ist. Wenn also mal wieder ein Vertriebler einem vom Pferd erzählen mag, wie wichtig es für einen Arzt ist, dass man nicht auf andere ärztliche Tätigkeitsfelder verwiesen werden kann. Und dass es nur bei ihm so besonders toll geregelt ist, so besteht nun ein Grund mehr, die Räumlichkeiten schnellstmöglich wieder zu verlassen.
Rangliste BU Versicherungen gemäß infinma Untersuchung 2025
| Kategorie | Gesellschaften |
|---|---|
| Gold (10–13 von 18 Kriterien über Branchendurchschnitt) | HDI Leben, LV 1871 |
| Silber (6–9 Kriterien) | Baloise, uniVersa, Dialog, Volkswohl Bund, die Bayerische, Condor, ERGO Vorsorge, IG BCE, Klink Rente, Metall Rente, Öffentliche Braunschweig, R+V Leben AG, Swiss Life |
| Bronze (1–5 Kriterien) | Allianz, Alte Leipziger, Deutsche Ärzteversicherung (DÄV), Gothaer, Hannoversche, Versorgungswerk der Presse, AXA, Continentale, Europa, Helvetia, HUK24, HUK-Coburg, InterRisk, Münchener Verein, Signal Iduna, VRK, Zurich Deutscher Herold, Bayern, Canada Life, DBV, DEVK, DEVK Allgemeine, DLVAG, HanseMerkur, Stuttgarter, Württembergische, Credit Life, Cosmos, Provinzial, VPV |
Quelle: infinma.com ; unsere aktuelle Top-10-Tarife in der BU für Ärzte sind hervorgehoben
Leistungsbeginn: Weniger Wartezeit, mehr Sicherheit
Die meisten Versicherer zahlen ab dem Folgemonat des Eintritts der BU. Einige Tarife leisten sogar taggenau ab dem Eintritt. Das kann im Ernstfall eine zusätzliche Monatsrente bedeuten – ein wichtiger Punkt gerade für junge Ärzte mit noch knapper Liquidität.
Quelle: https://infinma.com/wp-content/uploads/2025/08/Marktstandards_in_der_BU_Stand_07_25.pdf
Verweisungsverzicht: Kein Ersatzberuf aufgezwungen
Die abstrakte Verweisung ist weitgehend Geschichte. Das heißt: Ein Chirurg muss sich nicht in einen anderen ärztlichen Bereich verweisen lassen, nur weil er theoretisch dort arbeiten könnte. Für Mediziner ist das zentral, da Spezialisierung und Einkommen nicht beliebig austauschbar sind.
Inzwischen verzichten auch einige Anbieter (teilweise insbesondere bei Ärzten) auf die konkrete Verweisung, z. B. Baloise und HDI.
Die Allianz und die Deutsche Ärzteversicherung (DÄV) verzichten beispielsweise nicht auf diese Möglichkeit, um von der Leistung einer BU-Rente frei zu bleiben. Die DÄV schreibt dazu:
Konkrete Verweisung: Die versicherte Person nimmt – obwohl sie in der bisherigen Tätigkeit berufsunfähig ist – eine neue berufliche Tätigkeit auf.
In diesem Fall prüfen wir, ob die neue berufliche Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut
mit der Tätigkeit bei Eintritt der Berufsunfähigkeit vergleichbar ist. Ist dies der Fall, liegt keine Berufsunfähigkeit
mehr vor. Die konkrete Verweisung wird bei Prüfung der Berufsunfähigkeit immer betrachtet.
Die gleiche DÄV schreibt:

Quelle: Werbeflyer/Highlightblatt BU der Deutschen Ärzteversicherung (DÄV) – das ist übrigens dort der erste Punkt der Liste
Ja, was denn nun? Arzt bleibt Arzt und man leistet bei Berufsunfähigkeit? Oder doch lieber – wie so oft – AXA Bedingungen (die sind auch nicht schlecht) angereichert mit Marketing-Gags?
Verweisungsverzicht bei eigener Arztpraxis
Selbstständige Ärzte fürchteten lange, dass Versicherer eine Umorganisation der Praxis verlangen könnten, bevor BU-Leistungen anerkannt werden. Die infinma-Studie zeigt: Immer mehr Anbieter verzichten auf die Verweisung bei Selbstständigkeit – entweder bei bestimmten Berufen und/oder bei Betrieben mit weniger als X Mitarbeitern.
👉 Für Praxisinhaber ist das eine spürbare Verbesserung, da keine kostspieligen Zwangsanpassungen drohen. Jedoch haben noch längst nicht alle Anbieter da die bestmögliche Regelung für ihre Kunden festgehalten.
Jede Ärztin und jeder Arzt sollte also vor Abschluss einer BU-Versicherung prüfen, ob die Umorganisation bei Selbstständigkeit kundenfreundlich geregelt ist. Natürlich nur dann, wenn man eine Selbstständigkeit nicht von vornherein ausschließt.
Hier eine Tabelle gemäß eigener Recherche auf Basis der aktuellen BU-Bedingungen der derzeitigen hausinternen Top-10-BU-Versicherer:
| Gesellschaft | Einstufung Verweisungsverzicht bei ärztlicher Niederlassung/Selbstständigkeit |
|---|---|
| Baloise | Bestmöglich geregelt |
| HDI Leben | Bestmöglich geregelt |
| LV 1871 | Bestmöglich geregelt |
| Nürnberger | Bestmöglich geregelt |
| Alte Leipziger | Noch sehr gut geregelt |
| Deutsche Ärzteversicherung (DÄV) | Noch sehr gut geregelt |
| Allianz | Schwach geregelt |
| die Bayerische | Schwach geregelt |
| Gothaer | Schwach geregelt |
| Hannoversche | Schwach geregelt |
Dynamik und Erhöhungsoptionen: Schutz mitwachsend gestalten
Viele Ärzte starten mit einer geringen BU-Rente, die später angepasst werden muss. Deshalb sind Dynamik und Nachversicherungsgarantien entscheidend. Wie wir auch im Jahrescheck sehen: Nur so wächst die Absicherung mit dem steigenden Einkommen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Nicht umsonst legen wir ein Hauptaugenmerk auf die finanzielle Angemessenheit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Den aktuellen Umständen entsprechend und umso mehr in Bezug auf spätere Erhöhungsmöglichkeiten. Die sind nämlich für viele Ärztinnen und Ärzte überraschend stark begrenzt. Bei vielen Anbietern kann man nach wie vor nur bis 2.500 oder 3.000 EUR/Monat (z. B. AXA, Generali, HUK-Coburg, Zurich) ohne erneute Gesundheits- oder besser Risikoprüfung nachversichern.
Deshalb empfehlen wir häufig die sogenannte 2-Vertragslösung für Ärzte oder eine Versicherung, die über eine gut gestaltete Karrieregarantie später problemlos stark erhöht werden kann.
Arbeitsunfähigkeits-Klausel: Leistung schon bei Krankschreibung
Immer mehr Versicherer integrieren eine AU-Klausel. Schon bei einer Krankschreibung von sechs Monaten fließt die BU-Rente, auch ohne 50 %-BU-Grad. Gerade im Arztberuf, wo lange Arbeitsunfähigkeit schnell existenzbedrohend wird, ist das ein entscheidender Vorteil.
Nicht zu vernachlässigen sind die Konflikte mit einer ebenfalls sinnvollen Krankentagegeldversicherung. Nachdem die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet, leistet die Krankentagegeldversicherung ab dem 43. Tag einer Krankheit, jedoch nur bis eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Nun ist der Leistungsfall kein Wunschkonzert und häufig laufen die Prozesse langsam ab – vorwiegend wegen der Krankheit des betroffenen Menschen.
Fakt ist aber, dass Krankentagegeld in bedeutenden Umfängen – wir haben hier im BU-Leistungsfall schon mehrere zehntausend Euro gesehen – zurückzuzahlen ist. Warum? Weil rückwirkend eine BU festgestellt wurde. Das führt immer dann zu erheblichen Problemen, wenn die BU-Versicherung im Vergleich zur Krankentagegeldversicherung sehr niedrig abgeschlossen wurde.
Ein Chefarzt oder eine niedergelassene Ärztin mit z. B. 400 EUR Tagessatz ergeben 12.000 EUR pro Monat. Nicht sehr viele Ärzte haben eine BU-Versicherung in gleicher Höhe. Insofern komme ich wieder zurück zur finanziellen Angemessenheit und meiner Empfehlung, Versicherungen immer auch gut aufeinander abzustimmen.
Fazit: Was heißt das für Ärzte?
Die infinma-Auswertung zeigt: Die BU-Bedingungen sind heute klar verbraucherfreundlicher als noch vor einigen Jahren.
- Abstrakte Verweisungen verschwinden. Selbst die konkrete Verweisung ist auf dem Rückzug.
- Umorganisationsklauseln werden eingeschränkt.
- Prognose und Leistungsbeginn sind praxisnäher geregelt.
- Dynamik und Erhöhungsoptionen bieten Ärzten Flexibilität.
Dennoch bleibt: Nicht jeder Tarif erfüllt die Standards. Besonders für Ärzte – ob Medizinstudent, Assistenzarzt oder niedergelassener Facharzt – lohnt sich ein genauer Blick auf die Vertragsbedingungen.
👉Mit dem DOC Supporter Jahrescheck prüfen wir Ihre bestehende Absicherung und stellen sicher, dass sie den aktuellen Marktstandards entspricht.
FAQ zur BU für Ärzte
Ärzte tragen ein hohes Risiko für Berufsunfähigkeit – sei es durch körperliche Belastung, Infektionsrisiken oder psychische Beanspruchung. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor massiven Einkommensverlusten.
Beim Verweisungsverzicht wird der Arzt im Leistungsfall nicht auf andere Tätigkeiten innerhalb oder außerhalb der Medizin verwiesen. Gerade für Praxisinhaber ist das entscheidend, um finanzielle Sicherheit zu haben.
Die Dynamik ermöglicht es, die versicherte BU-Rente regelmäßig ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. So wächst der Schutz mit dem steigenden Einkommen eines Arztes.
Laut infinma-Studie 2025 zählen dazu u.a. ein Prognosezeitraum von 6 Monaten, Verzicht auf abstrakte Verweisung, bessere Umorganisationsklauseln und die Möglichkeit einer Arbeitsunfähigkeitsklausel.